Ankündigung zur Unterlassung von Verstößen – Keine Fahrtenbuchauflage?
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat sich im Oktober 2020 zur weiteren Konkretisierung der Fahrtenbuchauflage ausgesprochen. Es ist nicht möglich, nur anhand der Ankündigung des Fahrzeughalters, sich in Zukunft rechtschaffen zu verhalten, darauf zu schließen, dass keine Fahrtenbuchauflage nötig ist. Eine solche bloße Absichtserklärung reicht nicht aus, um den Fahrer bei künftigen Verkehrsverstößen zu identifizieren, wie es […]
