Anwaltsblog rund um Verkehrsrecht: Der Berliner Jurist Sven Skana analysiert aktuelle Urteile, überraschende Wendungen und richtungsweisende Präzedenzfälle.

Die hohen Benzinpreise derzeit lassen so manchen Autofahrer erfinderisch werden. So hat beispielsweise ein Autofahrer in Baden-Württemberg vor nicht allzu langer Zeit die Kennzeichen seines Fahrzeugs durch aufgeklebte falsche Kennzeichen verdeckt. Anschließend tankte er an einer Tankstelle eine große Menge Benzin und fuhr ohne Bezahlung davon.

Welche rechtlichen Folgen drohen beim Verdecken, Überkleben oder Abmontieren eines Nummernschilds?

Kennzeichenmissbrauch gemäß § 22 StVG

Der Gesetzgeber sichert durch § 22 StVG ab, Fahrzeughalter sowie Fahrer jederzeit zuverlässig zu ermitteln. Die fest am Kraftfahrzeug oder Anhänger montierte Nummerntafel identifiziert das Auto sowie die verantwortliche Person im Straßenverkehr eindeutig. Behörden nutzen dieses Werkzeug, um Gefahren abzuwehren aber auch Straftaten zu verfolgen. Klebt jemand falsche Nummern über das Original, erfüllt das verschiedene Straftatbestände.

Urkundenfälschung nach § 267 StGB

Rechtlich gilt das amtliche Kennzeichen als zusammengesetzte Urkunde. Die Kombination aus der Buchstabenfolge und dem Fahrzeug vermittelt eine Information, die direkt auf den Besitzer hinweist. Wer ein falsches Kennzeichen verwendet, manipuliert diesen Beweiswert.

Kennzeichenmissbrauch (§ 22 StVG)

Das Straßenverkehrsgesetz legt die Strafe für Kennzeichenmissbrauch fest. Wer ein falsches Nummernschild an sein Auto schraubt, macht sich strafbar. Auch verbietet das Gesetz, das amtliche Siegel oder die Buchstaben zu verdecken oder zu übermalen. Solche Handlungen dienen dazu, den Halter des Wagens im Dunkeln zu lassen. Wer die echte Nummer mit einer falschen Folie überklebt, bricht dieses Gesetz sofort. Die Polizei achtet dabei besonders auf den Plan, die wahre Herkunft des Fahrzeugs zu verbergen oder eine fremde Identität vorzugaukeln.

Verstoß gegen die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

Nach § 10 FZV müssen Kennzeichen:

  • fest angebracht,
  • gut lesbar und
  • nicht verdeckt sein.

Das vorsätzliche Verdecken stellt zumindest eine Ordnungswidrigkeit dar (§ 48 FZV), kann aber bei weitergehender Täuschungsabsicht in eine Straftat übergehen (siehe oben).

Weitere mögliche Straftatbestände

Je nach Kontext können zusätzliche Delikte verwirklicht sein, etwa:

  • Betrug (§ 263 StGB), wenn durch die Täuschung ein Vermögensvorteil erzielt wird (z. B. bei Maut- oder Parkverstößen),
  • Strafvereitelung (§ 258 StGB), wenn die Maßnahme dazu dient, eine Verfolgung zu verhindern,
  • Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz, wenn das Fahrzeug nicht ordnungsgemäß versichert ist.

Rechtsfolgen

  • § 22 StVG: Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr oder Geldstrafe
  • § 267 StGB: Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe

Zusätzlich drohen:

  • Punkte im Fahreignungsregister
  • Fahrverbot oder Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 69 StGB)

Zusammenfassung

Wer falsche Kennzeichen auf sein Fahrzeug klebt, begeht keine Kleinigkeit. Autofahrer machen sich damit oft gleich mehrfach strafbar. Im Mittelpunkt stehen dabei meist der Kennzeichenmissbrauch sowie die Urkundenfälschung. Selbst ein kurzes oder vermeintlich harmloses Überkleben führt schnell zu empfindlichen Strafen durch das Gericht.

Hinweis:

Bitte beachten Sie, dass es einer genauen Prüfung des Einzelfalls bedarf, um herauszufinden, ob sich Ihr eigener Sachverhalt genau mit dem oben geschilderten Anwendungsfall deckt.

Für diesbezügliche Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Zudem übernimmt in der Regel eine Rechtsschutzversicherung alle Anwaltskosten und auch die Verfahrenskosten eines Rechtsstreits. Wir informieren Sie auf jeden Fall gern im Voraus zu allen anfallenden Kosten.

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Sven Skana

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Anwalt für Strafrecht

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