Keine Rechtfertigung von starkem Abbremsen bei Sichtung eines Fuchses am Straßenrand
Das Amtsgericht Pfaffenhofen hat im September 2022 entschieden, dass ein Fahrzeugführer, der wegen eines am Straßenrand befindlichen Fuchses stark abbremsen muss, im Falle eines Auffahrunfalls nicht mehr als 2/3 seiner Schäden ersetzt verlangen kann, wenn dem nachfolgenden Fahrzeugführer nicht nachgewiesen werden kann, einen ausreichenden Sicherheitsabstand eingehalten zu haben. Folgender Sachverhalt war Grund für die gerichtliche […]
