Wird bei der Fahrt der gesetzlich in § 24a Abs. 1a StVG festgesetzte Grenzwert von 3,5 ng/ml THC erreicht oder überschritten, wird eine relevante Wirkung für den Straßenverkehr bereits angenommen. Stellt ein Fahrer eine Gefahr für die öffentlichen Straßen dar, schaltet sich bei Bekanntwerden der Zuwiderhandlung die Fahrerlaubnisbehörde ein.

Überprüfung der Fahreignung

Durch ein medizinisch-psychologisches Gutachten kann festgestellt werden, ob ein Fahrerlaubnisinhaber zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet ist. Die Anordnung der Vorlage eines Gutachtens erfolgt durch die Fahrerlaubnisbehörde und kann auch durch eine Fahrt unter Einfluss von Cannabis ausgelöst werden. Dann hängt die Fahreignung insbesondere davon ab, ob der Betroffene zwischen Konsum und Verkehrsteilnahme trennen kann oder bei Einnahme von Medizinalcannabis, ob zusätzlich Umstände die Fahreignung entfallen lassen.

Auslöser für eine MPU-Anordnung in Bezug auf Cannabis

Eine einmalige Fahrt unter Wirkung von THC über 3,5 ng/ml kann laut VG Düsseldorf bereits zur Anordnung einer MPU führen.

Voraussetzung dafür ist aber nicht nur der Nachweis von THC im Blut bei der Fahrt, sondern zusätzlich das Vorliegen von Zusatztatsachen.

Was sind Zusatztatsachen?

Zusatztatsachen sind zusätzliche aussagekräftige Umstände, die die Annahme einer Wiederholungsgefahr rechtfertigen.

Diese lassen auf einen Cannabismissbrauch schließen und ergeben sich aus Faktoren wie der Verkehrsvorgeschichte, aufgrund besonderer Bedingungen der Verkehrsteilnahme, den Umständen des Tatgeschehens (mangelndes Trennungsvermögen) oder aus Hinweisen zur fehlenden Trennungsbereitschaft.

Beispiele dafür wären eine ausgeprägte Cannabis-Gewöhnung oder ein riskantes Konsumverhalten mit einer Neigung zu hochdosiertem, hochfrequentem oder chronischem Konsum. Separat davon zu betrachten sind Cannabispatienten, welche aufgrund der regelmäßigen Einnahme des Medizinalcannabis denklogisch eine Cannabis-Gewöhnung aufweisen.

Fazit

Die Fahrt unter Einfluss von mehr als 3,5 ng/ml Cannabis kann nicht nur zu einer Geldbuße und den gesetzlichen Folgen des Bußgeldverfahrens (Fahrverbot und Punkte in der Flensburger Kartei) führen, sondern kann im schlimmsten Fall zur einer Überprüfung der Fahreignung bis hin zur Entziehung der Fahrerlaubnis führen.

Dabei sind die Anordnung der MPU oder ein Entziehungsbescheid und insbesondere das Vorliegen der Voraussetzungen für die behördliche Entscheidung zu prüfen. Denn die Entscheidung des VG Düsseldorf zeigt, dass die einmalige Fahrt unter THC-Einfluss für sich genommen nicht ausreicht, um erhebliche Zweifel an der Fahreignung aufkommen zu lassen.

AZ: VG Düsseldorf, Beschluss vom 22.01.2026 – 14 L 4268/25

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Hinweis:

Bitte beachten Sie, dass es einer genauen Prüfung des Einzelfalls bedarf, um herauszufinden, ob sich Ihr eigener Sachverhalt genau mit dem oben geschilderten Anwendungsfall deckt.

Für diesbezügliche Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Zudem übernimmt in der Regel eine Rechtsschutzversicherung alle Anwaltskosten und auch die Verfahrenskosten eines Rechtsstreits. Wir informieren Sie auf jeden Fall gern im Voraus zu allen anfallenden Kosten.

Sven Skana

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Anwalt für Strafrecht

Der Entzug des Führerscheins ist für viele Betroffene ein tiefer Einschnitt in das private wie auch berufliche Leben. Plötzlich steht die eigene Mobilität auf dem Spiel, was nicht nur zu erheblichen Einschränkungen im Alltag führt, sondern im schlimmsten Fall auch die berufliche Existenz gefährden kann. Ob Alkohol oder Drogen am Steuer, wiederholte Geschwindigkeitsverstöße, zu viele Punkte in Flensburg oder eine Anordnung zur medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) – in all diesen Fällen lohnt es sich, schnellstmöglich einen erfahrenen Rechtsanwalt für Führerscheinentzug in Berlin einzuschalten.

Ein spezialisierter Anwalt kennt die rechtlichen Möglichkeiten, den drohenden Entzug abzuwenden oder zumindest die Folgen so gering wie möglich zu halten. Er prüft, ob Bußgeldbescheide oder Messungen fehlerhaft sind, ob Fristen eingehalten wurden und ob die Anordnung der Fahrerlaubnisbehörde rechtmäßig ist. Darüber hinaus unterstützt er bei der Vorbereitung auf eine MPU, begleitet das Verfahren zur Wiedererteilung der Fahrerlaubnis und setzt sich für die Verkürzung von Sperrfristen ein.

Gerade in Berlin, wo viele Menschen beruflich auf das Auto angewiesen sind, ist eine schnelle und kompetente Vertretung von besonderer Bedeutung. Ein Anwalt für Führerscheinrecht übernimmt die Kommunikation mit den Behörden, wahrt wichtige Fristen und entwickelt eine individuelle Verteidigungsstrategie, die auf die jeweilige Situation zugeschnitten ist. So können Betroffene sicher sein, dass ihre Rechte gewahrt werden und keine unnötigen Nachteile entstehen.

Wer rechtzeitig professionelle Unterstützung sucht, erhöht die Chancen, den Führerschein zu behalten oder nach einem Entzug so schnell wie möglich zurückzuerlangen. Ein engagierter Rechtsanwalt für Führerscheinentzug in Berlin bietet dabei nicht nur fundierte juristische Beratung, sondern auch die Sicherheit, in einer schwierigen Lebenslage einen verlässlichen Partner an seiner Seite zu haben.

Ob dringender Harndrang einen Notstandsgrund darstellt, ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung nicht abschließend geklärt.

Im Fall eines Fahrzeugführers mit chronischem plötzlichen Harndrang hat das AG Dortmund jedenfalls nun entschieden, dass ein Geschwindigkeitsverstoß trotz persönlichen Notfalls nicht gerechtfertigt werden kann. Der Fahrer war nach nur 600 m Fahrt auf einer 30er-Strecke über 50 km/h gefahren. Als Grund seiner Geschwindigkeitsübertretung nannte der Angeklagte später vor Gericht einen plötzlichen Harndrang, ausgelöst durch eine chronische Erkrankung.

Wieso ist eine volle Blase kein Grund, um schneller durch den Straßenverkehr kommen zu können?

Man könnte denken, das schnelle Erreichen einer Toilette sollte Teil eines menschlichen Grundbedürfnisses sein.

Jedoch hat sich das AG Dortmund für eine Verurteilung des Zu-Schnell-Fahrers ausgesprochen. Die Verkehrssicherheit solle nicht auf die Probe gestellt werden, wenn ein an chronischem plötzlichen Harndrang Leidender am Straßenverkehr teilnimmt. Als Lösung seines Problems hätten dem Angeklagten mehrere Alternativen zum Rasen zur Verfügung gestanden.

Die Argumentation des Gerichts scheint umstritten:

Statt des schnellen Fahrens hätte der Täter gänzlich auf die Fahrt verzichten sollen. Alternativ hätte er mit seiner chronischen Erkrankung auch Windeln nutzen können. Der Einfachheit halber hätte der Fahrer auch auf dem Fahrersitz einnässen können, dies schien ihm laut Amtsgericht aufgrund der ihm bekannten Krankheit zumutbar. Immerhin habe er sich trotz des bekannten Problems jederzeit möglichen plötzlichen und unangekündigten Harndrangs zu der Fahrt entschieden.

Fazit

Eine Fahrt mit voller Blase ist offenbar zumindest für das Amtsgericht Dortmund kein Grund, um schneller zu fahren als vorgeschrieben.

Nicht einmal, wenn der Betroffene Nachweise zu einer chronischen Erkrankung als Ursache seiner notstandsähnlichen Situation vorweisen kann.

Allerdings hätte ein anderes Gericht auch zu der Ansicht gelangen können, dass das dringende Bedürfnis des Wasserlassens eine notstandsähnliche Situation bedeutet. Und wie bereits eingangs angedeutet, gibt es bislang bei dieser Thematik keine eindeutige Rechtsprechung.

AZ: AG Dortmund, Urteil vom 03.02.2026 – 729 OWi-224 Js 21/26 OWi-2/26

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Sven Skana

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Anwalt für Strafrecht

Unter dem Einfluss von Cannabis zu fahren, ist dann rechtswidrig, wenn im Blut des Fahrers mehr als 3,5 ng/ml THC festgestellt werden. Denn dann gehen die zuständigen Behörden davon aus, dass das Cannabis auf den Konsumenten während der Fahrt einwirkt.

Gefahr bei Cannabis-Patienten

Wird das Cannabis wegen einer zu behandelnden Erkrankung dauerhaft eingenommen, ist der Wert von THC im Blut regelmäßig höher als der Grenzwert im Straßenverkehr zuließe. Zudem muss das Cannabis auf den Körper des Patienten einwirken, was wiederum beim Autofahren wegen der Nebenwirkungen des Mittels zu Problemen führen könnte.

Um die Sicherheit des Straßenverkehrs trotzdem zu gewährleisten, sind Richtlinien in der Anlage der Fahrerlaubnisverordnung entwickelt worden, an denen die Dauerbehandlung mit Medizinal-Cannabis fahrerlaubnisrechtlich zu messen ist.

Doch was ist in Fällen zu beachten, in denen das Cannabis aus medizinischen Zwecken eingenommen wird?

Die für Arzneimittel geltenden Nummern in der Anlage enthalten Voraussetzungen, bei deren Vorliegen die Dauerbehandlung mit Cannabis nicht zur Entziehung der Fahrerlaubnis führt. Die Einnahme muss medizinisch indiziert und ärztlich verordnet sein, das Medizinal-Cannabis muss zuverlässig nur nach der ärztlichen Verordnung eingenommen werden. Darüber hinaus darf der Patient durch die Einnahme keine dauerhaften Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit aufweisen und die Grunderkrankung oder vorliegende Symptomatik darf keine straßenverkehrsrelevante Ausprägung haben. Die sichere Verkehrsteilnahme darf also nicht durch die Krankheit beeinträchtigt werden.

Letztlich wird von dem Patienten erwartet, dass dieser entscheiden kann in Situationen, in denen seine Fahrsicherheit durch Auswirkungen der Erkrankung oder der Medikation beeinträchtigt ist, ob er am Straßenverkehr teilnimmt oder nicht.

Entscheidung des Verwaltungsgerichts Freiburg

Im Fall eines Betroffenen einer Fahrerlaubnisentziehung bestätigte das Verwaltungsgericht die Entscheidung der Behörde damit, dass der vermeintliche Cannabis-Patient kein aktuelles Rezept des behandelnden Arztes vorzeigen konnte. Auch stellten sich mehrere Schreiben seines behandelnden Arztes als widersprüchlich dar. Einerseits wurde von einer Aussetzung der Medikation geschrieben, an anderer Stelle wurde nichts von einer Pause oder einem Abbruch der Cannabis-Einnahme erwähnt. Auch eine medizinische Indikation des Cannabiskonsums war nicht ersichtlich.

In diesem Fall wurde die Entziehung der Fahrerlaubnis als voraussichtlich rechtmäßig eingestuft. In der Folge wurde die sofortige Umsetzung des dauerhaften Fahrverbots nicht ausgesetzt und die Teilnahme am Straßenverkehr nicht bestätigt.

AZ: VG Freiburg, Beschluss vom 27.02.2026 – 1 K 8756/25

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Sven Skana

Fachanwalt für Verkehrsrecht

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Bestreitet der Betroffene einer Ordnungswidrigkeit, tatsächlich der Fahrer des Fahrzeugs gewesen zu sein, muss das zuständige Gericht sein Übriges tun, um die Zweifel an der Fahrzeugführereigenschaft auszuräumen.

So geschah es im Fall eines Betroffenen, dem ein Geschwindigkeitsverstoß (54 km/h zu viel außerorts) vorgeworfen worden war. Dieser hatte im Vorverfahren seinen Bruder als Fahrer angegeben. Die ermittelnde Behörde folgte der Begründung seines Einspruchs nicht und gab das Verfahren an das Amtsgericht Nauen ab.

Das Amtsgericht verurteilte den Betroffenen trotz dessen Unschuldsbeteuerung. Es identifizierte den vor Gericht Anwesenden als Fahrer des Fahrzeugs.

Wie kann eine Identifizierung des Betroffenen als Fahrer zum Vorfallszeitpunkt erfolgen?

Mit dieser Frage hat sich das Oberlandesgericht Brandenburg (OLG Brandenburg) nach der Verurteilung beschäftigt. Denn der Betroffene hatte gegen das Urteil eine Rechtsbeschwerde erhoben, sodass das Urteil vom nächsthöheren Gericht überprüft werden musste. Als Grund der Rechtsbeschwerde wurde eine lückenhafte Darlegung der Beweise zur Identifizierung des Fahrers genannt.

Das OLG folgte zunächst der Ansicht des Verurteilten und hob das Urteil des AG Nauen auf. Das AG Nauen hatte im gerichtlichen Verfahren ein anthropologisches Gutachten zur Ermittlung des Fahrzeugführers in Auftrag gegeben und sein Urteil darauf gestützt. Laut OLG kann das Gericht, wenn es ein Sachverständigengutachten zur Feststellung der Fahreridentität einholt, sich darauf berufen. Jedoch ist eine Aufschlüsselung der Tatsachen des Gutachtens erforderlich, sofern der Sachverständige keine Berechnung der Wahrscheinlichkeit einer Übereinstimmung zwischen der vor Gericht anwesenden und der auf dem Beweisfoto abgebildeten Person vornimmt.

In dem Verfahren zum Geschwindigkeitsverstoß hatte sich das AG Nauen bei der Urteilsfindung auf das Sachverständigengutachten verlassen, welches den Betroffenen (anstelle des von ihm als Fahrer angegebenen Bruders) als Fahrer identifiziert hatte. Allerdings wurden die Tatsachen aus dem Gutachten nicht nachvollziehbar dargelegt, sodass das OLG den Sachverständigenbeweis nicht einordnen und das Urteil nicht auf Logik, Erfahrungssätze des täglichen Lebens und Erkenntnissen der Wissenschaft prüfen konnte. Die Tatsachen und Ausführungen des Gutachtens so darzulegen, dass ein Rechtsmittelgericht (wie hier das OLG Brandenburg) sie nachprüfen kann, ist die Pflicht eines Gerichts.

Wieso wurde der Betroffene am Ende doch verurteilt?

Nachdem das Urteil aufgehoben worden war, wurde das Verfahren zur erneuten Entscheidung an das AG Nauen zurückgegeben. Zum Abgleich des äußeren Erscheinungsbildes wurde dort ein morphologisches Gutachten in Auftrag gegeben. Anhand von 74 Merkmalen konnte sowohl der Betroffene als auch dessen Bruder mit dem Fahrerfoto verglichen werden. Das Gutachten ergab eine eindeutige Übereinstimmung des Betroffenen mit dem Lichtbild. Der Bruder konnte hingegen als Täter ausgeschlossen werden. Da das Gericht in seinem neuen Urteil die Ergebnisse des Gutachtens einzeln erklärte, hatte die erneute Rechtsbeschwerde nun keinen Erfolg mehr. Im Einzelnen habe kein Merkmal Zweifel erzeugt oder der Identität widersprochen.

Es kann insgesamt gesagt werden, dass ein Gericht seine Entscheidung so darlegen muss, dass die ihr zugrundeliegenden Tatsachen und die Schlussfolgerung für die Fahreridentifizierung nachvollziehbar sind. Sonst droht das Urteil vom nächsthöheren Gericht gekippt zu werden.

AZ: OLG Brandenburg, Beschluss vom 30.10.2025 – 1 ORbs 167/25

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Sven Skana

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Anwalt für Strafrecht

Die hohen Benzinpreise derzeit lassen so manchen Autofahrer erfinderisch werden. So hat beispielsweise ein Autofahrer in Baden-Württemberg vor nicht allzu langer Zeit die Kennzeichen seines Fahrzeugs durch aufgeklebte falsche Kennzeichen verdeckt. Anschließend tankte er an einer Tankstelle eine große Menge Benzin und fuhr ohne Bezahlung davon.

Welche rechtlichen Folgen drohen beim Verdecken, Überkleben oder Abmontieren eines Nummernschilds?

Kennzeichenmissbrauch gemäß § 22 StVG

Der Gesetzgeber sichert durch § 22 StVG ab, Fahrzeughalter sowie Fahrer jederzeit zuverlässig zu ermitteln. Die fest am Kraftfahrzeug oder Anhänger montierte Nummerntafel identifiziert das Auto sowie die verantwortliche Person im Straßenverkehr eindeutig. Behörden nutzen dieses Werkzeug, um Gefahren abzuwehren aber auch Straftaten zu verfolgen. Klebt jemand falsche Nummern über das Original, erfüllt das verschiedene Straftatbestände.

Urkundenfälschung nach § 267 StGB

Rechtlich gilt das amtliche Kennzeichen als zusammengesetzte Urkunde. Die Kombination aus der Buchstabenfolge und dem Fahrzeug vermittelt eine Information, die direkt auf den Besitzer hinweist. Wer ein falsches Kennzeichen verwendet, manipuliert diesen Beweiswert.

Kennzeichenmissbrauch (§ 22 StVG)

Das Straßenverkehrsgesetz legt die Strafe für Kennzeichenmissbrauch fest. Wer ein falsches Nummernschild an sein Auto schraubt, macht sich strafbar. Auch verbietet das Gesetz, das amtliche Siegel oder die Buchstaben zu verdecken oder zu übermalen. Solche Handlungen dienen dazu, den Halter des Wagens im Dunkeln zu lassen. Wer die echte Nummer mit einer falschen Folie überklebt, bricht dieses Gesetz sofort. Die Polizei achtet dabei besonders auf den Plan, die wahre Herkunft des Fahrzeugs zu verbergen oder eine fremde Identität vorzugaukeln.

Verstoß gegen die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

Nach § 10 FZV müssen Kennzeichen:

  • fest angebracht,
  • gut lesbar und
  • nicht verdeckt sein.

Das vorsätzliche Verdecken stellt zumindest eine Ordnungswidrigkeit dar (§ 48 FZV), kann aber bei weitergehender Täuschungsabsicht in eine Straftat übergehen (siehe oben).

Weitere mögliche Straftatbestände

Je nach Kontext können zusätzliche Delikte verwirklicht sein, etwa:

  • Betrug (§ 263 StGB), wenn durch die Täuschung ein Vermögensvorteil erzielt wird (z. B. bei Maut- oder Parkverstößen),
  • Strafvereitelung (§ 258 StGB), wenn die Maßnahme dazu dient, eine Verfolgung zu verhindern,
  • Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz, wenn das Fahrzeug nicht ordnungsgemäß versichert ist.

Rechtsfolgen

  • § 22 StVG: Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr oder Geldstrafe
  • § 267 StGB: Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe

Zusätzlich drohen:

  • Punkte im Fahreignungsregister
  • Fahrverbot oder Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 69 StGB)

Zusammenfassung

Wer falsche Kennzeichen auf sein Fahrzeug klebt, begeht keine Kleinigkeit. Autofahrer machen sich damit oft gleich mehrfach strafbar. Im Mittelpunkt stehen dabei meist der Kennzeichenmissbrauch sowie die Urkundenfälschung. Selbst ein kurzes oder vermeintlich harmloses Überkleben führt schnell zu empfindlichen Strafen durch das Gericht.

Hinweis:

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Sven Skana

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Anwalt für Strafrecht

Eine Geschwindigkeitsübertretung bedeutet innerorts ab 31 km/h nach aktuellem Bußgeldkatalog wenigstens einen Monat Fahrverbot. In Ausnahmefällen kann das Fahrverbot jedoch entfallen, beispielsweise bei einem vormals angeordneten Fahrverbot (nachzulesen in unserem Blog unter: https://kanzlei-skana.de/post/kann-ein-fahrverbot-der-grund-fuer-den-wegfall-eines-weiteren-fahrverbots-sein/).

Eine andere Möglichkeit wählte nun das Amtsgericht Dortmund in einer Ordnungswidrigkeitensache.

Fahrverbot auf Kleinwagen oder PKW-Führerscheinklasse beschränkbar

Anstelle des Wegfalls des Fahrverbots blieb das durch Bußgeldbescheid angeordnete Fahrverbot zwar bestehen. Es wurde aber dahingehend beschränkt, dass dem Betroffenen die Nutzungsmöglichkeit von Pkw mit Verbrennermotoren bis 60 kW Motorleistung verblieb. Dazu zählen insbesondere Fahrzeugmodelle, die als Kleinstwagen oder Kleinwagen ausgezeichnet sind.

Ausnahmen vom Fahrverbot

Hintergrund solcher Einschränkungen ist häufig die berufliche oder persönliche Situation des Betroffenen. Wenn die Nutzung eines Fahrzeugs zur Ausübung des Berufs notwendig ist, kann ein Fahrverbot den Einzelnen besonders schwer treffen. Dann ist eine Ausnahme von der Regel keine Ungleichbehandlung gegenüber denjenigen, die aus rein privaten oder bequemen Gründen PKW fahren.

Bedeutung des Urteils für andere Fälle:

Grundsätzlich ist die Notwendigkeit des Führerscheins im Einzelnen zu beurteilen. Das Urteil des Amtsgerichts Dortmund zeigt aber, dass nicht immer ein allumfassendes Fahrverbot verhängt werden muss.

Gleichzeitig wird deutlich, dass Verkehrsverstöße weiterhin konsequent bestraft werden und Fahrverbote als erzieherische Maßnahme dienen sollen.

AZ: AG Dortmund, Urteil vom 15.05.2025 – 729 OWi-256 Js 646/25 – 51/25

Weitere spannende und lesenswerte Entscheidungen finden Sie auf unserem News-Blog: https://kanzlei-skana.de/aktuelles/

Hinweis:

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Sven Skana

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Wenn ein Fahrer bei der Theorieprüfung schummelt und das später bekannt wird, entzieht die Behörde den Führerschein normalerweise sofort.

In einem aktuellen Fall kam erst einige Zeit nach der Prüfung heraus, dass der Fahrer getäuscht hatte. Er besaß den Führerschein zu diesem Zeitpunkt bereits.

Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg entschied: Die Behörde darf die Fahrerlaubnis in so einem Fall direkt zurücknehmen. Der Fahrer bekommt keine zweite Chance. Er darf seine Fahrkenntnisse nicht nachträglich durch eine Prüfung oder ein Gutachten beweisen.
(OVG Lüneburg, Urteil vom 19.11.2025, 12 ME 92/25)

Immer mehr Prüflinge nutzen moderne Technik, um die Prüfung ohne Lernen zu bestehen. Sie wollen den Führerschein auf einfachem Weg erhalten.

Welche Methoden nutzen sie dafür?

Betrug bei der Fahrprüfung

Immer mehr Menschen schummeln bei der Fahrprüfung. Der TÜV meldet für das Jahr 2024 über 4000 Betrugsfälle in der Theorie. Oft stecken kriminelle Banden dahinter. Hier folgen drei bekannte Methoden und ein Klassiker.

Trick 1: Ein Stellvertreter schreibt die Prüfung

Ein Fahrschulbesitzer aus Heilbronn schickte Doppelgänger zu den Prüfungen. Diese Personen sahen den echten Schülern sehr ähnlich. Sie nutzten die echten Ausweise der Kunden und bestanden so die Theorieprüfung.

Der Mann leitet laut Ermittlern ein großes Netzwerk in ganz Deutschland. Er verdiente viel Geld mit diesen Taten. Die Schüler zahlten der Polizei zufolge bis zu 5.000 Euro für die fremde Hilfe.

Polizei durchsucht kriminelle Fahrschule in Heilbronn

Der TÜV SÜD nennt das Netzwerk einen bedeutenden Fall. Eine Fahrschule aus Heilbronn half dabei. Die Täter planen ihre Betrugsversuche immer genauer.

Das ist kein Einzelfall, erklärt ein Sprecher des TÜV Süd dem SWR. Kriminelle nutzen oft fremde Namen für die Prüfung. Diese Methode ist bekannt. Die Betrüger gehen bei der Theorie-Prüfung aber immer vorsichtiger und geschickter vor.

Trick 2: Technik hilft beim Betrügen

Die kriminelle Energie steigt laut TÜV-Verband. Die Prüflinge nutzen moderne Technik. Sie verstecken kleine Kameras an ihrer Kleidung und tragen winzige Kopfhörer. So hören sie die richtigen Antworten von Helfern.

Man kann so einen Betrug kaum alleine planen. Deshalb glaubt der TÜV-Verband, dass kriminelle Banden helfen.

Kriminelle nutzen Technik oder schicken Stellvertreter: Bei der Theorie-Prüfung für den Führerschein schummeln immer mehr Menschen.

Wahrscheinlich gibt es noch viel mehr Fälle, die niemand bemerkt.

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