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Ausnahmen von Fahrverbot – geht das wirklich?

Warum der Bußgeldbescheid immer geprüft werden sollte

Eine Geschwindigkeitsübertretung bedeutet innerorts ab 31 km/h nach aktuellem Bußgeldkatalog wenigstens einen Monat Fahrverbot. In Ausnahmefällen kann das Fahrverbot jedoch entfallen, beispielsweise bei einem vormals angeordneten Fahrverbot (nachzulesen in unserem Blog unter: https://kanzlei-skana.de/post/kann-ein-fahrverbot-der-grund-fuer-den-wegfall-eines-weiteren-fahrverbots-sein/).

Eine andere Möglichkeit wählte nun das Amtsgericht Dortmund in einer Ordnungswidrigkeitensache.

Fahrverbot auf Kleinwagen oder PKW-Führerscheinklasse beschränkbar

Anstelle des Wegfalls des Fahrverbots blieb das durch Bußgeldbescheid angeordnete Fahrverbot zwar bestehen. Es wurde aber dahingehend beschränkt, dass dem Betroffenen die Nutzungsmöglichkeit von Pkw mit Verbrennermotoren bis 60 kW Motorleistung verblieb. Dazu zählen insbesondere Fahrzeugmodelle, die als Kleinstwagen oder Kleinwagen ausgezeichnet sind.

Ausnahmen vom Fahrverbot

Hintergrund solcher Einschränkungen ist häufig die berufliche oder persönliche Situation des Betroffenen. Wenn die Nutzung eines Fahrzeugs zur Ausübung des Berufs notwendig ist, kann ein Fahrverbot den Einzelnen besonders schwer treffen. Dann ist eine Ausnahme von der Regel keine Ungleichbehandlung gegenüber denjenigen, die aus rein privaten oder bequemen Gründen PKW fahren.

Bedeutung des Urteils für andere Fälle:

Grundsätzlich ist die Notwendigkeit des Führerscheins im Einzelnen zu beurteilen. Das Urteil des Amtsgerichts Dortmund zeigt aber, dass nicht immer ein allumfassendes Fahrverbot verhängt werden muss.

Gleichzeitig wird deutlich, dass Verkehrsverstöße weiterhin konsequent bestraft werden und Fahrverbote als erzieherische Maßnahme dienen sollen.

AZ: AG Dortmund, Urteil vom 15.05.2025 – 729 OWi-256 Js 646/25 – 51/25

Weitere spannende und lesenswerte Entscheidungen finden Sie auf unserem News-Blog: https://kanzlei-skana.de/aktuelles/

Hinweis:

Bitte beachten Sie, dass es einer genauen Prüfung des Einzelfalls bedarf, um herauszufinden, ob sich Ihr eigener Sachverhalt genau mit dem oben geschilderten Anwendungsfall deckt.

Für diesbezügliche Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Zudem übernimmt in der Regel eine Rechtsschutzversicherung alle Anwaltskosten und auch die Verfahrenskosten eines Rechtsstreits. Wir informieren Sie auf jeden Fall gern im Voraus zu allen anfallenden Kosten.

Sven Skana

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Anwalt für Strafrecht