Die hohen Benzinpreise derzeit lassen so manchen Autofahrer erfinderisch werden. So hat beispielsweise ein Autofahrer in Baden-Württemberg vor nicht allzu langer Zeit die Kennzeichen seines Fahrzeugs durch aufgeklebte falsche Kennzeichen verdeckt. Anschließend tankte er an einer Tankstelle eine große Menge Benzin und fuhr ohne Bezahlung davon.

Welche rechtlichen Folgen drohen beim Verdecken, Überkleben oder Abmontieren eines Nummernschilds?

Kennzeichenmissbrauch gemäß § 22 StVG

Der Gesetzgeber sichert durch § 22 StVG ab, Fahrzeughalter sowie Fahrer jederzeit zuverlässig zu ermitteln. Die fest am Kraftfahrzeug oder Anhänger montierte Nummerntafel identifiziert das Auto sowie die verantwortliche Person im Straßenverkehr eindeutig. Behörden nutzen dieses Werkzeug, um Gefahren abzuwehren aber auch Straftaten zu verfolgen. Klebt jemand falsche Nummern über das Original, erfüllt das verschiedene Straftatbestände.

Urkundenfälschung nach § 267 StGB

Rechtlich gilt das amtliche Kennzeichen als zusammengesetzte Urkunde. Die Kombination aus der Buchstabenfolge und dem Fahrzeug vermittelt eine Information, die direkt auf den Besitzer hinweist. Wer ein falsches Kennzeichen verwendet, manipuliert diesen Beweiswert.

Kennzeichenmissbrauch (§ 22 StVG)

Das Straßenverkehrsgesetz legt die Strafe für Kennzeichenmissbrauch fest. Wer ein falsches Nummernschild an sein Auto schraubt, macht sich strafbar. Auch verbietet das Gesetz, das amtliche Siegel oder die Buchstaben zu verdecken oder zu übermalen. Solche Handlungen dienen dazu, den Halter des Wagens im Dunkeln zu lassen. Wer die echte Nummer mit einer falschen Folie überklebt, bricht dieses Gesetz sofort. Die Polizei achtet dabei besonders auf den Plan, die wahre Herkunft des Fahrzeugs zu verbergen oder eine fremde Identität vorzugaukeln.

Verstoß gegen die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

Nach § 10 FZV müssen Kennzeichen:

  • fest angebracht,
  • gut lesbar und
  • nicht verdeckt sein.

Das vorsätzliche Verdecken stellt zumindest eine Ordnungswidrigkeit dar (§ 48 FZV), kann aber bei weitergehender Täuschungsabsicht in eine Straftat übergehen (siehe oben).

Weitere mögliche Straftatbestände

Je nach Kontext können zusätzliche Delikte verwirklicht sein, etwa:

  • Betrug (§ 263 StGB), wenn durch die Täuschung ein Vermögensvorteil erzielt wird (z. B. bei Maut- oder Parkverstößen),
  • Strafvereitelung (§ 258 StGB), wenn die Maßnahme dazu dient, eine Verfolgung zu verhindern,
  • Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz, wenn das Fahrzeug nicht ordnungsgemäß versichert ist.

Rechtsfolgen

  • § 22 StVG: Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr oder Geldstrafe
  • § 267 StGB: Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe

Zusätzlich drohen:

  • Punkte im Fahreignungsregister
  • Fahrverbot oder Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 69 StGB)

Zusammenfassung

Wer falsche Kennzeichen auf sein Fahrzeug klebt, begeht keine Kleinigkeit. Autofahrer machen sich damit oft gleich mehrfach strafbar. Im Mittelpunkt stehen dabei meist der Kennzeichenmissbrauch sowie die Urkundenfälschung. Selbst ein kurzes oder vermeintlich harmloses Überkleben führt schnell zu empfindlichen Strafen durch das Gericht.

Hinweis:

Bitte beachten Sie, dass es einer genauen Prüfung des Einzelfalls bedarf, um herauszufinden, ob sich Ihr eigener Sachverhalt genau mit dem oben geschilderten Anwendungsfall deckt.

Für diesbezügliche Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Zudem übernimmt in der Regel eine Rechtsschutzversicherung alle Anwaltskosten und auch die Verfahrenskosten eines Rechtsstreits. Wir informieren Sie auf jeden Fall gern im Voraus zu allen anfallenden Kosten.

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Sven Skana

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Anwalt für Strafrecht

Der Bundesgerichtshof prüfte im Mai 2021 einen Fall mit Drogen. Die Richter in Karlsruhe fanden dabei rechtliche Fehler. Sie erklärten den Unterschied zwischen zwei Handlungen: Wann beginnt der illegale Handel beim Anbau von Cannabis und wann ist es nur ein einfaches Lagern von Stecklingen?

Darum geht es bei der Überprüfung:
Ein Landgericht verurteilte zuvor ein Ehepaar. Das Ehepaar baute seit April 2019 in seinem Haus eine Cannabis-Plantage auf. Sie wollten die Ernte verkaufen, um ihr Haus zu renovieren. Im November 2019 durchsuchte die Polizei das Haus. Die Beamten fanden 342 Cannabis-Stecklinge. Diese waren zwischen 10 und 15 Zentimeter groß und steckten in Steinwolle-Blöcken. Die Stecklinge wogen insgesamt 74,69 Gramm und enthielten 2,3 Gramm des Wirkstoffs THC.

Das Ehepaar wollte die Setzlinge in Pflanzschalen im Hauptraum setzen.
Die Pflanzen standen aber noch nicht im eigentlichen Anbauraum, sondern im Flur. Im Hauptraum fand die Polizei 65 fertige Pflanzschalen. Dort sollten die Stecklinge wachsen. Das Ehepaar wollte rund 7 Kilogramm Cannabis ernten und für etwa 25.000 Euro verkaufen.

Das Landgericht verurteilte das Ehepaar wegen Drogenhandels in einer großen Menge. Für die Richter hatten die Setzlinge schon viel Wirkstoff. Außerdem standen sie nah bei den Pflanzschalen. Deshalb gehörten sie für das Gericht schon zur Plantage.

Wann ist der Drogenhandel bei Stecklingen fertig ausgeführt?
Das Ehepaar wehrte sich gegen das Urteil vor dem Bundesgerichtshof und hatte damit teilweise Erfolg.

Das Gesetz definiert Drogenhandel so:
Drogenhandel ist jede Tätigkeit, die Gewinn bringen soll und auf den Verkauf von Drogen abzielt. Davon muss man reine Vorbereitungen abgrenzen. Solche Vorbereitungen liegen noch weit vor dem geplanten Verkauf. Richter müssen hierbei immer den Einzelfall prüfen.

Die Karlsruher Richter entschieden: Der bloße Kauf von Setzlingen für den späteren Anbau ist noch kein Drogenhandel. Man muss den Handel genau vom Anbau trennen. Ein Versuch liegt erst vor, wenn jemand direkt mit dem Säen oder Anpflanzen beginnt.

Das Lagern im Flur ist noch kein eindeutiger Versuch für den Anbau. Laut Generalbundesanwalt war das Verhalten vielleicht eine Absprache zu einem Verbrechen. Aber das Landgericht lag falsch: Ein fertiger Drogenhandel liegt erst vor, wenn der Anbau mit Verkaufsabsicht wirklich startet. Das passiert erst, wenn man die Stecklinge in die Pflanzschalen setzt.

Das war in diesem Fall noch nicht geschehen. Deshalb war die Tat noch nicht fertig ausgeführt.

Eine andere Kammer des Landgerichts muss den Fall nun neu verhandeln.

Hinweis:

Bitte beachten Sie, dass es einer genauen Prüfung des Einzelfalls bedarf, um herauszufinden, ob sich Ihr eigener Sachverhalt genau mit dem oben geschilderten Anwendungsfall deckt.

Für diesbezügliche Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Zudem übernimmt in der Regel eine Rechtsschutzversicherung alle Anwaltskosten und auch die Verfahrenskosten eines Rechtsstreits. Wir informieren Sie auf jeden Fall gern im Voraus zu allen anfallenden Kosten.

Sven Skana

Fachanwalt für Verkehrsrecht

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