Keine Bindungswirkung eines strafgerichtlichen Urteils für die Fahrerlaubnisbehörde
Das Verwaltungsgericht Koblenz hat zum 21.08.2022 einen brandaktuellen Beschluss zur Bindungswirkung eines strafrechtlichen Urteils gegenüber der verwaltungsrechtlichen Fahrerlaubnisbehörde veröffentlicht. Demnach verneinen die Verwaltungsrichter einen Zusammenhang des Urteils eines ordentlichen Gerichts in Bezug auf die Fahreignung, wenn diese im Strafverfahren nicht eigenständig geprüft und bejaht wurde. Dem Beschluss liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Die Fahrzeugführerin wurde während […]
