Keine Nutzungsausfallentschädigung für Reparaturzeit eines Porsche wegen beschränkten Fahrvergnügens
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hatte im Juli 2022 über eine kuriose Berufung zu entscheiden. Dabei ging es um eine fragliche Nutzungsausfallentschädigung für die Reparaturzeit eines Porsche, welcher für einen bestimmten Zeitraum beschädigt wurde und der Besitzer als Ersatzwagen einen Ford Mondeo gestellt bekommen hat. Der Mann möchte diesen Wagen jedoch nicht nutzen und klagt […]
