Fällt ein mobiles Auslesegerät unter das Handyverbot am Steuer?
Wer am Steuer ein elektronisches Gerät benutzt, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, verstößt gegen das sogenannte Handyverbot nach § 23 Abs. 1a StVO und muss mit einem Bußgeld rechnen. Doch was ist, wenn ein Kfz-Mechaniker ein mobiles Auslesegerät in der Hand hält, um während der Fahrt einen Fehler […]
