Rotlichtzeitmessung mit privatem Mobiltelefon – Aufhebung des Urteils bei lückenhafter Begründung
Das OLG Dresden musste sich am 25.05.2023 mit einer Bußgeldsache wegen eines Rotlichtverstoßes befassen. Insbesondere wurde die Beweiswürdigung des Amtsgerichts Weißwasser hinsichtlich der Messung des Rotlichtverstoßes mittels einer Stoppuhr eines privaten Mobiltelefons überprüft. Zuvor war der Angeklagte vom Amtsgericht Tiergarten wegen einer vorsätzlichen Missachtung des Rotlichts der Lichtzeichenanlage gem. § 37 Abs. 2, § 1 […]
