Geschwindigkeitsüberschreitung nicht durch „Dichtes Auffahren“ des Hintermanns zu rechtfertigen
In einer Bußgeldsache hat das Kammergericht Berlin am 02.08.2023 Stellung zu den Rechtfertigungsgründen des Betroffenen bezogen. Diese Entscheidung zeigt die Wichtigkeit einer rechtlich fehlerfreien Beweiswürdigung des Tatgerichts für das weitere Verfahren. Sachverhaltsfeststellungen des AG Tiergarten Am Tattag hatte der Betroffene die Geschwindigkeit innerorts laut Bußgeldbescheid der Polizei Berlin um 38 km/h überschritten. Gegen ihn […]
