Anwaltsblog rund um Verkehrsrecht: Der Berliner Jurist Sven Skana analysiert aktuelle Urteile, überraschende Wendungen und richtungsweisende Präzedenzfälle.

Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht in Berlin ist für viele Verkehrsteilnehmer ein unverzichtbarer Ansprechpartner, wenn es im dichten Hauptstadtverkehr zu Unfällen, Bußgeldverfahren oder Problemen mit der Fahrerlaubnis kommt. Immer häufiger betrifft dies nicht nur klassische Verkehrsverstöße, sondern komplexe fahrerlaubnisrechtliche Themen wie Führerscheinentzug, Fahrerlaubnissperren oder die Anordnung einer MPU. Wer hiervon betroffen ist, sollte sich frühzeitig an einen spezialisierten Fachanwalt MPU Berlin wenden, um realistische Chancen auf den Erhalt oder die Wiedererteilung des Führerscheins zu haben.

Der Verlust der Fahrerlaubnis erfolgt meist dann, wenn schwerwiegende Verstöße im Raum stehen – etwa Alkohol- oder Drogenfahrten, erhebliche Verkehrsdelikte oder eine kritische Punktesituation. Häufig wird im Anschluss eine MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) angeordnet. Viele Betroffene unterschätzen die Anforderungen dieser Begutachtung, wodurch es zu Ablehnungen und erheblichen Verzögerungen kommt. Ein erfahrener Fachanwalt für MPU in Berlin kennt die Anforderungen der Begutachtungsstellen, typische Fehlerquellen und die notwendigen Nachweise. Er berät dazu, wie man sich sinnvoll vorbereitet, welche Verhaltensänderungen dokumentiert werden müssen und welche Nachweise das Bestehen der MPU tatsächlich verbessern.

Parallel dazu spielen auch Fahrverbote und Fahrerlaubnissperren eine große Rolle. Bereits mehrere Ordnungswidrigkeiten, Rotlichtverstöße oder erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen können zu langen Sperrfristen führen, in denen kein neuer Führerschein beantragt werden darf. Ein spezialisierter Anwalt prüft die Rechtmäßigkeit von Bescheiden, legt bei Bedarf Rechtsmittel ein und zeigt Möglichkeiten zur Sperrfristverkürzung auf. Wer beruflich auf den Führerschein angewiesen ist, kann durch anwaltliche Unterstützung oft existenzielle Nachteile vermeiden.

Nach Verkehrsunfällen ist anwaltliche Hilfe ebenfalls wichtig. Neben der Schadensregulierung auf materielle Schäden spielt häufig die Frage eine Rolle, ob fahrlässiges Verhalten vorlag oder ob strafrechtliche Konsequenzen drohen. Ein Fachanwalt übernimmt die gesamte Kommunikation mit Versicherungen, erstellt Anspruchsübersichten und sorgt dafür, dass Schmerzensgeld, Verdienstausfall oder Haushaltsführungsschaden korrekt berechnet und durchgesetzt werden.

Das Fahrerlaubnisrecht ist komplex und im Detail schwer zu überblicken. Ob LABO-Bescheide, Voreintragungen, Abstinenznachweise, psychologische Stellungnahmen, Neuerteilungsverfahren oder die korrekte Vorbereitung auf eine MPU – all dies erfordert Erfahrung und rechtliche Expertise. Ein Fachanwalt MPU Berlin begleitet Mandanten durch den gesamten Prozess, entwickelt eine individuelle Strategie und verhindert, dass formale Fehler zu langen Wartezeiten oder zusätzlichen Kosten führen.

Wer in Berlin eine verlässliche, engagierte und spezialisierte anwaltliche Unterstützung sucht, findet diese bei erfahrenen Kanzleien, die sich umfassend mit Verkehrsrecht, Führerscheinrecht und MPU-Themen auskennen. Eine persönliche Beratung schafft Klarheit über die individuelle Situation, zeigt konkrete Handlungsmöglichkeiten auf und sorgt dafür, dass Betroffene jede Phase eines Verfahrens gut vorbereitet und rechtlich abgesichert durchlaufen.

Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht in Berlin ist für viele Verkehrsteilnehmer unverzichtbar, wenn es im hektischen Großstadtverkehr zu rechtlichen Problemen kommt. Neben klassischen Themen wie Unfallsachen oder Bußgeldverfahren spielt gerade in Berlin ein weiterer Bereich eine immer größere Rolle: Fragen rund um den Führerschein. Ob Fahrverbot, Entzug der Fahrerlaubnis oder sogar eine behördlich angeordnete Sperre – in all diesen Fällen bietet ein spezialisierter Fachanwalt für Fahrerlaubnissperre Berlin entscheidende Unterstützung, um die eigenen Rechte zu schützen und unnötige Härten zu vermeiden.

Der Verlust der Fahrerlaubnis kommt oft schneller als gedacht. Schon einige Ordnungswidrigkeiten können zu einer kritischen Punktezahl in Flensburg führen. Wird diese überschritten oder liegen besonders schwerwiegende Verstöße vor, kann die Fahrerlaubnis entzogen werden – häufig verbunden mit einer Sperrfrist, in der kein neuer Führerschein beantragt werden darf. Genau hier zeigt sich die Bedeutung eines versierten Fachanwalts: Er prüft die Rechtmäßigkeit der Sperre, legt gegen fehlerhafte Entscheidungen Rechtsmittel ein und entwickelt individuelle Strategien, um die Sperrfrist zu verkürzen oder ganz zu vermeiden.

Besonders sensibel sind Fälle im Zusammenhang mit Alkohol oder Drogen im Straßenverkehr. Bereits geringe Mengen können gravierende rechtliche Folgen nach sich ziehen. Ein erfahrener Fachanwalt für Fahrerlaubnissperre in Berlin kennt die typischen Ermittlungsabläufe, Beweisanforderungen und Eintragungsregeln und kann einschätzen, welche Verteidigungsansätze realistische Erfolgschancen bieten. Er berät, wie man sich gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft richtig verhält, welche Schritte im Vorfeld sinnvoll sind und wie ein späterer Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis vorbereitet werden sollte.

Auch nach Verkehrsunfällen ist die Unterstützung eines Fachanwalts wertvoll. Neben der Schadensregulierung, der Durchsetzung von Schmerzensgeld oder Verdienstausfall kann es zu straf- oder fahrerlaubnisrechtlichen Konsequenzen kommen – insbesondere bei Personenschäden oder dem Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung. Ein Anwalt übernimmt hier nicht nur die Kommunikation mit Versicherungen und Behörden, sondern entwickelt eine Verteidigungsstrategie, die den Führerschein möglichst sichert.

Im Führerscheinrecht spielen darüber hinaus zahlreiche Aspekte eine Rolle, die Laien kaum überblicken können: Entscheidungen des LABO Berlin, medizinisch-psychologische Gutachten, Anträge auf Wiedererteilung, Fristen zur Sperrzeitverkürzung oder die Bewertung von Voreintragungen im Fahreignungsregister. Ein spezialisierter fachanwaltlicher Beistand sorgt dafür, dass Mandanten gut informiert sind, frühzeitig handeln und vermeidbare Fehler nicht zum Verlust der Mobilität führen.

Wer in Berlin eine kompetente, zuverlässige und engagierte Unterstützung sucht, findet diese bei spezialisierten Kanzleien, die das Verkehrsrecht in all seinen Facetten abdecken – vom Unfallrecht über Bußgeldsachen bis hin zu komplexen Fahrerlaubnisverfahren. Eine persönliche Beratung schafft Klarheit über die eigene Situation, zeigt Handlungsmöglichkeiten auf und sorgt dafür, dass Mandanten in jeder Phase bestmöglich geschützt sind.

Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht in Berlin ist für viele Verkehrsteilnehmer eine wichtige Unterstützung, wenn nach einem Unfall, einem Bußgeldbescheid oder einer Auseinandersetzung mit der Versicherung schnelle und kompetente Hilfe benötigt wird. Doch ein Bereich, der in der Hauptstadt besonders häufig auftritt, ist der drohende oder bereits ausgesprochene Führerscheinentzug. Wer auf seine Mobilität angewiesen ist – beruflich oder privat – sollte sich in solchen Fällen frühzeitig an einen spezialisierten Fachanwalt für Führerscheinentzug in Berlin wenden, um schwerwiegende Konsequenzen zu vermeiden.

Nicht selten führt eine Kette von kleineren Verkehrsverstößen zu einem kritischen Punktestand im Fahreignungsregister. Kommen dann noch ein Rotlichtverstoß, überhöhte Geschwindigkeit oder ein Handyvergehen hinzu, droht schnell das Fahrverbot oder sogar der Entzug der Fahrerlaubnis. Ein erfahrener Anwalt prüft Messdaten, Akten und Verfahrensabläufe und kann oft Fehler aufdecken, die zur Einstellung oder Abmilderung eines Verfahrens führen. Gerade berufliche Vielfahrer in Berlin sind hier besonders gefährdet und profitieren von juristischer Unterstützung.

Noch gravierender sind Fälle, in denen Alkohol oder Drogen im Straßenverkehr festgestellt werden. Bereits geringe Mengen können – abhängig von der Situation – erhebliche Folgen haben. Ein Fachanwalt für Führerscheinentzug Berlin kennt die relevanten Grenzwerte, Beweisprobleme und die typische Vorgehensweise der Berliner Behörden und Gerichte. Er berät dazu, wie man sich im Ermittlungsverfahren richtig verhält, welche Maßnahmen sinnvoll sind und welche Schritte notwendig sind, um die Anordnung einer MPU zu verhindern oder sich bestmöglich darauf vorzubereiten.

Auch nach einem Verkehrsunfall steht der Betroffene oft vor einer Vielzahl an Fragen: Wie erfolgt die Schadensregulierung? Welche Ansprüche bestehen? Wie verhalte ich mich gegenüber der gegnerischen Versicherung? Ein Fachanwalt übernimmt hier die komplette Kommunikation, sorgt für eine vollumfängliche Durchsetzung der Ansprüche und stellt sicher, dass keine Fehler gemacht werden, die die eigene Position schwächen könnten. In einer Stadt wie Berlin mit hohem Verkehrsaufkommen ist diese Entlastung besonders wertvoll.

Darüber hinaus umfasst das Führerscheinrecht zahlreiche Detailfragen, die ohne anwaltliche Beratung kaum zu durchschauen sind: medizinisch-psychologische Gutachten, Probleme mit dem LABO (Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten), Fristen bei der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis oder die Bewertung von Voreintragungen. Ein spezialisierter Anwalt sorgt hier für Klarheit und begleitet Mandanten durch den gesamten Prozess.

Wer in Berlin nach einer kompetenten und erfahrenen Unterstützung sucht, findet diese bei spezialisierten Kanzleien, die sich auf Verkehrsrecht und Führerscheinrecht konzentrieren. Eine individuelle Beratung hilft, die eigene Rechtslage realistisch einzuschätzen, Fehler zu vermeiden und die bestmögliche Lösung zu finden – ganz gleich, ob es um die Abwehr eines Bußgeldes, die Vorbereitung auf eine MPU oder den Erhalt der Fahrerlaubnis geht.

Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht in Berlin ist ein wichtiger Ansprechpartner, wenn es im dichten Hauptstadtverkehr zu Unfällen, Ordnungswidrigkeiten oder Streitigkeiten mit Versicherungen kommt. Doch neben klassischen Verkehrsunfallsachen gewinnt ein weiterer Bereich zunehmend an Bedeutung: das Führerscheinrecht. Viele Verkehrsteilnehmer sind sich nicht bewusst, wie schnell der Verlust der Fahrerlaubnis drohen kann – sei es durch Alkohol oder Drogen am Steuer, zu viele Punkte in Flensburg oder medizinisch-psychologische Fragestellungen. Hier bietet ein Fachanwalt für Führerscheinrecht in Berlin entscheidende Unterstützung, um Fehler zu vermeiden und die eigene Mobilität zu schützen.

Gerade nach Verkehrsunfällen stehen Betroffene oft vor der Frage, wie sie mit Versicherungen, Gutachtern oder der Polizei umgehen sollen. Ein erfahrener Anwalt übernimmt die Kommunikation und stellt sicher, dass Schadensersatz, Schmerzensgeld und weitere Ansprüche vollständig durchgesetzt werden. Durch die spezifischen Gegebenheiten der Großstadt – dichtes Verkehrsnetz, häufige Unfallschwerpunkte und die Besonderheiten lokaler Behörden – profitieren Mandanten von einem Anwalt, der die Berliner Verkehrspraxis genau kennt.

Auch Bußgeld- und Ordnungswidrigkeitenverfahren sind ein häufiges Thema. Ob Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstöße oder das Nutzen des Handys am Steuer – die Folgen reichen von Punkten über Fahrverbote bis hin zum Entzug der Fahrerlaubnis. Ein Fachanwalt prüft Messberichte, Messgeräte, Akteninhalte sowie formelle Fehler und kann oft dafür sorgen, dass ein Verfahren eingestellt oder zumindest abgemildert wird. Gerade Menschen, die beruflich auf den Führerschein angewiesen sind, profitieren von einer strategisch geschickten Verteidigung.

Noch sensibler wird es im Verkehrsstrafrecht oder im Führerscheinrecht. Alkohol- oder Drogendelikte, Fahrerflucht oder grobe Pflichtverletzungen können schnell dazu führen, dass die Fahrerlaubnis dauerhaft verloren geht oder eine MPU angeordnet wird. Ein Fachanwalt für Führerscheinrecht in Berlin kennt die rechtlichen Spielräume, berät zur Vorbereitung auf eine MPU, prüft behördliche Entscheidungen und setzt sich gegenüber dem Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) für den Erhalt oder die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis ein. Da viele Verfahren komplex sind und Fristen streng eingehalten werden müssen, ist eine frühzeitige anwaltliche Begleitung entscheidend.

Wer nach kompetenter, engagierter und spezialisierter Unterstützung sucht, findet diese bei erfahrenen Kanzleien, die sowohl das Verkehrs- als auch das Führerscheinrecht umfassend abdecken. Eine persönliche Beratung bietet Klarheit über die rechtliche Situation und zeigt konkrete Handlungsmöglichkeiten auf. Mandanten profitieren dabei nicht nur von juristischem Fachwissen, sondern auch von praktischer Erfahrung im Umgang mit Versicherungen, Behörden, Gutachtern und Gerichten.

Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht in Berlin ist für viele Verkehrsteilnehmer eine unverzichtbare Unterstützung, wenn es im Straßenverkehr zu rechtlichen Problemen kommt. Die hohe Verkehrsdichte, komplexe Straßenführungen und das oft hektische Fahrverhalten in der Hauptstadt führen regelmäßig zu Unfällen, Bußgeldverfahren oder Streitigkeiten mit Versicherungen. In solchen Situationen kann ein spezialisierter Anwalt nicht nur beruhigen, sondern vor allem dafür sorgen, dass die eigenen Rechte gewahrt bleiben und keine Fehler gemacht werden, die später teuer werden könnten.

Besonders nach einem Verkehrsunfall sind viele Betroffene verunsichert und wissen nicht, wie sie sich gegenüber gegnerischen Versicherern, Gutachtern oder Behörden verhalten sollen. Ein Fachanwalt übernimmt die vollständige Kommunikation, sorgt für eine korrekte Schadensregulierung und achtet darauf, dass Ansprüche auf Schmerzensgeld, Mietwagen oder Haushaltsführungsschaden ordnungsgemäß durchgesetzt werden. Dabei ist es von Vorteil, wenn der Anwalt über tiefgehende Erfahrung in der Berliner Verkehrspraxis verfügt, denn regionale Besonderheiten – wie typische Unfallschwerpunkte oder lokale Verfahrensabläufe – können den Verlauf eines Falles maßgeblich beeinflussen.

Auch im Bereich des Verkehrsordnungswidrigkeitenrechts ist kompetente Unterstützung wichtig. Bußgeldbescheide wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstößen oder Handy am Steuer können erhebliche Folgen haben: Punkte in Flensburg, Fahrverbote oder sogar der Entzug der Fahrerlaubnis. Ein Fachanwalt prüft Messverfahren, Messgeräte, Zeugenaussagen sowie die formelle Rechtmäßigkeit des Bescheids und kann so oft Fehler finden, die zu einer Einstellung des Verfahrens führen. Für Betroffene bedeutet das häufig eine deutliche Entlastung und die Möglichkeit, berufliche oder private Mobilität zu erhalten.

Noch gravierender wird es im Verkehrsstrafrecht, etwa bei dem Vorwurf der Fahrerflucht, Trunkenheit im Verkehr oder fahrlässiger Körperverletzung. Hier sind nicht nur Bußgelder, sondern Freiheitsstrafen oder langjährige Führerscheinentzüge möglich. Ein spezialisierter Anwalt entwickelt eine individuelle Verteidigungsstrategie, begleitet Mandanten durch das Ermittlungsverfahren und sorgt dafür, dass alle Rechte konsequent genutzt werden. Dies ist besonders wichtig, da unbedachte Aussagen gegenüber der Polizei oder Staatsanwaltschaft die Situation unnötig verschärfen können.

Wer in Berlin nach zuverlässiger, engagierter und kompetenter Unterstützung sucht, ist bei einer spezialisierten Kanzlei gut aufgehoben. Eine ausführliche Beratung hilft dabei, die rechtliche Lage zu verstehen, Handlungsoptionen abzuwägen und den bestmöglichen Weg zur Lösung des Problems zu finden. Durch die Expertise eines Fachanwalts erhalten Betroffene die Sicherheit, in jeder Phase des Verfahrens professionell begleitet zu werden – ganz gleich, ob es um die Abwehr eines Bußgelds, die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen oder die Verteidigung in einem Strafverfahren geht.

Die Uber-App leidet auch in Berlin an rechtlichen Problemen:

Durch ein brandaktuelles Urteil des Landgerichts Köln wurde nun entschieden, dass die App die Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes umgeht. Dies führt dazu, dass die Nutzung der Uber-App für die Vermittlung von Fahrdiensten künftig allgemein untersagt sein soll.

 

Zusätzlich gibt es aber bereits – speziell in Berlin – eine bereits laufende Klagewelle von Uber-Unternehmern gegen das zuständige LABO Berlin, welches die Genehmigungen für Mietwagenunternehmen prüft und die P-Scheine dazu erteilt. So hat das LABO Berlin in letzter Zeit viele Mietwagengenehmigungen widerrufen, was dann zu einem Anstieg von Wartezeiten und Fahrpreisen für Kunden geführt hat.

Uber allerdings argumentiert dagegen, dass ihre App „nur“ Aufträge annehmen kann, wenn die Fahrer sich am Betriebssitz des Unternehmens befinden, was in der aktuellen Situation laut Gericht aber nicht ausreicht.

 

Das LABO Berlin scheint ohnehin gegen Uber und Bolt durchgreifen zu wollen und verweigert immer öfter die Erteilung beantragter Mietwagenbetriebsgenehmigungen – oder widerruft diese Genehmigungen auch immer häufiger.

 

Oft geht es da um Kleinigkeiten und schleppende Antragsbearbeitung – Anträge, die Ende 2024 gestellt wurden sind aus Erfahrung in unserer Anwaltspraxis oft heute noch nicht bearbeitet /genehmigt vom LABO Berlin.

 

Der Kernpunkt: Mietwagenfahrer dürfen Aufträge nur entgegennehmen, wenn sie am Betriebssitz des Unternehmens empfangen wurden – also wenn jemand aus dem Fahrbetrieb zum Zeitpunkt der Auftragsannahme tatsächlich im Büro des Betriebes sitzt und dort den Auftrag annimmt.

 

Eine ziemlich lebensfremde Betrachtungsweise im digitalen App-Zeitalter!

 

Uber erlaubt es aber Fahrern, Aufträge direkt auf deren Handy anzunehmen – auch ohne Umweg über die Zentrale am räumlichen Betriebssitz. Dies sieht das Gericht als angeblich „klar rechtswidrig“ an, da diese Praxis gegen das deutsche Personenbeförderungsgesetz verstößt.

 

Hier ist jetzt mit einer Klagewelle von Kleinunternehmern gegen das LABO Berlin zu rechnen – die Kölner Entscheidung gilt zunächst nur für Köln und ist rechtlich zweifelhaft, da auch das Recht auf freie und ungefährdete Berufsausübung nicht genügend berücksichtigt sein dürfte.

 

Hier bieten wir seit vielen Jahren rechtliche Beratung an – in vielen Fällen erfolgreich und mit Lösungsansätzen, die das LABO Berlin im Einzelfall auch überzeugen.

Hinweis:

Bitte beachten Sie, dass es einer genauen Prüfung des Einzelfalls bedarf, um herauszufinden, ob sich Ihr eigener Sachverhalt genau mit dem oben geschilderten Anwendungsfall deckt.

Für diesbezügliche Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Zudem übernimmt in der Regel eine Rechtsschutzversicherung alle Anwaltskosten und auch die Verfahrenskosten eines Rechtsstreits. Wir informieren Sie auf jeden Fall gern im Voraus zu allen anfallenden Kosten.

Sven Skana

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Anwalt für Strafrecht

Eine nach § 4 Abs. 3 OWiG bedeutsame Gesetzesänderung ist in jeder Lage des Verfahrens durch das Rechtsbeschwerdegericht auf die Sachrüge hin zu berücksichtigen, wenn der dem Betroffenen zur Last gelegte Sachverhalt nach dem zum Zeitpunkt der Rechtsbeschwerdeentscheidung geltenden Recht nicht mehr ordnungswidrig ist.

So entschied das Bayerische Oberlandesgericht in seinem Beschluss vom 23.12.2024.

Der Entscheidung lag der Fall eines Betroffenen zugrunde, der unter Einfluss von 1,2 ng/ml Tetrahydocannabinol einen Klein-LKW im Straßenverkehr gesteuert hatte. Nach damaliger ständiger Rechtsprechung der Oberlandesgerichte bestand für den Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit ein Grenzwert von 1 ng/ml THC im Blutserum, weshalb der Einspruch des Betroffenen gegen den Bußgeldbescheid vom AG verworfen wurde. Den zugrunde gelegten Grenzwert hatte der Betroffene zum Tatzeitpunkt erreicht.

Mit Inkrafttreten der Neuregelung des Straßenverkehrsgesetzes wurde dem Führen eines Kraftfahrzeugs unter Einfluss von Cannabis ein eigener Bußgeldtatbestand geschaffen. Der bislang lediglich in der Rechtsprechung angewandte Grenzwert wurde nun mit 3,5 ng/ml THC gesetzlich festgeschrieben. Der Betroffene hatte diesen Wert jedoch unterschritten und legte Rechtsbeschwerde beim BayObLG ein.

§ 4 Abs. 1 OWiG schreibt vor, dass sich die Geldbuße nach dem Gesetz bestimmt, das zur Zeit der Tat galt. Nach § 4 Abs. 3 OWiG ist jedoch das mildeste Gesetz anzuwenden, wenn das Gesetz, das bei Beendigung der Handlung galt, vor der Entscheidung geändert wird. Zwar war im Fall des Betroffenen bereits eine Entscheidung auf Grundlage eines Richtwerts aus der Rechtsprechung ergangen. Das BayObLG wandte demgegenüber den Rechtsgedanken des § 4 Abs. 3 OWiG an und stellte auf den Zeitpunkt der Beschwerdeentscheidung ab anstatt desjenigen des erstinstanzlichen Urteils des AG.

Die Gesetzesänderung hatte vor Entscheidung des BayObLG stattgefunden und stellte eine für den Betroffenen günstigere Regelung dar. Daher entschied das Beschwerdegericht, das neue Gesetz anzuwenden und den Betroffenen vom Vorwurf des Führens eines Kraftfahrzeugs unter Einfluss von Cannabis freizusprechen. Es führte aus, ein Bußgeldbescheid, dem eine Tat zugrunde liegt, die infolge Gesetzesänderung keine Ordnungswidrigkeit mehr darstellt und deshalb nicht mehr verfolgbar ist, könne nicht Verfahrensgrundlage sein. Der Richter müsse sonst ein Gesetz anwenden, zu dessen Existenzberechtigung und Strenge der Gesetzgeber sich im Entscheidungszeitpunkt nicht mehr bekenne.

BayObLG, Beschluss vom 23.12.2024 – 201 ObOWi 1138/24

Hinweis:

Bitte beachten Sie, dass es einer genauen Prüfung des Einzelfalls bedarf, um herauszufinden, ob sich Ihr eigener Sachverhalt genau mit dem oben geschilderten Anwendungsfall deckt.

Für diesbezügliche Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Zudem übernimmt in der Regel eine Rechtsschutzversicherung alle Anwaltskosten und auch die Verfahrenskosten eines Rechtsstreits. Wir informieren Sie auf jeden Fall gern im Voraus zu allen anfallenden Kosten.

Sven Skana

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Anwalt für Strafrecht

So entschied der BGH im Fall eines wegen Gefährdung des Straßenverkehrs vom LG Mönchengladbach verurteilten Täters.

Zuvor war vom LG festgestellt worden, dass der Verurteilte am Tattag mehrere öfffentliche Straßen ohne Fahrerlaubnis unter Einfluss von Alkohol und Kokain befuhr. Als ihn eine Polizeistreife einer allgemeinen Verkehrskontrolle unterziehen wollte, floh der Täter mit hoher Geschwindigkeit in seinem Fahrzeug, bis er während einer Kurvendurchfahrt ein geparktes Fahrzeug touchierte und anschließend zu Fuß zu fliehen versuchte. Nach seiner Ergreifung wurde er einer Blutentnahme unterzogen, wodurch eine Blutalkoholkonzentration von 0,96 Promille, ein Kokainwert von 41 ng/ml und 882 ng/ml Benzoylecgonin ermittelt werden konnte.

Der Alkoholwert im Blut erreichte den Grenzwert zur Annahme der alkoholbedingten absoluten Fahruntüchtigkeit allein nicht, sodass das LG nach eigener Auffassung den Nachweis der Fahruntüchtigkeit aufgrund des konkreten rauschmittelbedingten Leistungsbildes im Einzelfall zu führen hatte. Neben dem Blutwert bedarf es dabei weiterer aussagekräftiger Beweisanzeichen (vgl. BGH, Beschluss vom 03.11.1998 – 4 StR 395/98). Das LG hatte in seinem Urteil schließlich eine relative Fahruntüchtigkeit damit begründet, dass der Täter auf das Anhaltesignal der Polizei mit abrupter Flucht reagiert hatte. Darin lag seiner Ansicht nach ein rauschbedingtes Fehlverhalten. Der Täter sollte aufgrund seiner Entscheidung und des Fluchtvorgangs relativ fahruntüchtig gewesen sein, gleichzeitig wurden seine gelungenen Manöver auf der Flucht als Anzeichen dafür gewertet, dass er nicht erheblich in seiner Steuerungsfähigkeit eingeschränkt gewesen sei. Auch sein Fluchtversuch zu Fuß aus dem fahrenden Fahrzeug heraus wurde als Indiz für die erhalten gebliebene Steuerungsfähigkeit angesehen.

Der BGH kritisierte die Annahmen des Landgerichts als widersprüchlich und lückenhaft. Zwar deuteten die Alkohol- und Kokainwerte im Blutserum des Täters auf eine maßgebliche Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit des Angeklagten hin. Auch das unbesonnene Benehmen bei Polizeikontrollen und eine besonders leichtsinnige Fahrweise könnten als rauschmittelbedingte Ausfallerscheinungen betrachtet werden (vgl. BGH, Urteil vom 22.04.1982 – 4 StR 43/82). Jedoch stünden die als rauschbedingtes Fehlverhalten bewerteten Handlungen des Täters im Widerspruch zu den Ausführungen, mit denen das LG seine Überzeugung von einer nicht erheblich eingeschränkten Steuerungsfähigkeit begründet hat.

In der Folge wurde das Urteil des LG wegen Gefährdung des Straßenverkehrs in Tateinheit mit Fahren ohne Fahrerlaubnis aufgehoben und das Verfahren zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.

BGH, Beschluss vom 04.12.2024 – 4 StR 453/24

Hinweis:

Bitte beachten Sie, dass es einer genauen Prüfung des Einzelfalls bedarf, um herauszufinden, ob sich Ihr eigener Sachverhalt genau mit dem oben geschilderten Anwendungsfall deckt.

Für diesbezügliche Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Zudem übernimmt in der Regel eine Rechtsschutzversicherung alle Anwaltskosten und auch die Verfahrenskosten eines Rechtsstreits. Wir informieren Sie auf jeden Fall gern im Voraus zu allen anfallenden Kosten.

Sven Skana

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Anwalt für Strafrecht

Bei der unberechtigten Nutzung einer Rettungsgasse muss nicht in jedem Fall automatisch ein Fahrverbot verhängt werden muss. So hat das Oberlandesgericht Hamm am 28.03.2024 entschieden. In dem zugrunde liegenden Fall hatte der Betroffene auf der Autobahn unberechtigterweise eine für Polizei- und Hilfsfahrzeuge gebildete Rettungsgasse genutzt. Das Amtsgericht hatte in der ersten Instanz eine Geldbuße von 240 Euro verhängt, sah dabei aber von einem Fahrverbot ab. Eine Besonderheit dieses Fall war, dass die Staatsanwaltschaft gegen diese Entscheidung Rechtsbeschwerde einlegte.

Das Oberlandesgericht Hamm verwarf die Rechtsbeschwerde mit der Begründung, die in der Bußgeldkatalogverordnung vorgesehene Regelwirkung für ein Fahrverbot (§ 4 Abs. 1 BKatV) würde keine starre Bindung begründen. Vielmehr müsse stets eine Einzelfallabwägung erfolgen, ob tatsächlich eine grobe Pflichtverletzung im Sinne des § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG vorliegt. Dabei seien insbesondere die persönlichen Umstände, Beweggründe und möglichen Irrtümer des Betroffenen zu berücksichtigen.

Der Betroffene litt aufgrund von ärztlich verordneten Medikamenten unter starkem Harndrang und musste zum Tatzeitpunkt eine Toilette aufsuchen. Zudem unterlag er dem Irrtum, die Rettungsgasse sei bereits wieder freigegeben. Aufgrund der vom AG festgestellten Tatsachen hielt das OLG das erstinstanzliche Absehen vom Fahrverbot für vertretbar. Der Verkehr war bereits zum Teil wieder freigegeben, der objektive Unrechtsgehalt und der subjektive Schuldvorwurf wurde daher als gering eingeschätzt.

Die Entscheidung des OLG verdeutlicht, dass auch bei typischerweise streng sanktionierten Verkehrsverstößen – wie der unberechtigten Nutzung einer Rettungsgasse – immer eine individuelle Bewertung erforderlich ist. Eine grobe Pflichtverletzung liegt nicht automatisch vor; vielmehr können besondere Umstände, etwa eine notstandsähnliche Situation, dazu führen, dass ein Fahrverbot entfällt.

OLG Hamm, Beschluss vom 28.03.2024 – 5 ORbs 35/24

Hinweis:

Bitte beachten Sie, dass es einer genauen Prüfung des Einzelfalls bedarf, um herauszufinden, ob sich Ihr eigener Sachverhalt genau mit dem oben geschilderten Anwendungsfall deckt.

Für diesbezügliche Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Zudem übernimmt in der Regel eine Rechtsschutzversicherung alle Anwaltskosten und auch die Verfahrenskosten eines Rechtsstreits. Wir informieren Sie auf jeden Fall gern im Voraus zu allen anfallenden Kosten.

Sven Skana

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Anwalt für Strafrecht

Liegen Tatsachen über den Betroffenen vor, die ein Fahrverbot zu einer außergewöhnlichen harten Bestrafung für den Betroffen werden lassen, kann das Gericht von einem Fahrverbot absehen. Die Geldbuße wird in der Folge angemessen erhöht. Die Gegebenheit einer Härte außergewöhnlicher Art ist im Einzelfall zu prüfen, wie das folgende Beispiel aus der aktuellen Rechtsprechung zeigt:

Im Fall eines 86-jährigen Betroffenen war das Amtsgericht zwar davon ausgegangen, dass dieser zu Tatzeitpunkt des Geschwindigkeitsverstoßes an Schmerzen gelitten hatte und daher dringend ein Krankenhaus aufsuchen musste. Zudem wurde zugunsten des Betroffenen dessen eingeschränkte Gehfähigkeit und seine geringe Rente in Höhe von 312 Euro festgestellt. Der Betroffene hatte zum Zeitpunkt der Entscheidung keine Eintragungen im Fahreignungsregister.

Allerdings verkannte das Amtsgericht bei der Bewertung der Feststellungen die Notwendigkeit der Fahrerlaubnis und die Folgen eines Fahrverbots für den Rentner. Daher wurde der Betroffene trotz der gegebenen Umstände gemäß Bußgeldbescheid zu einer Geldbuße über 260 Euro und einem einmonatigen Fahrverbot verurteilt.

Anders entschied das Oberlandesgericht Oldenburg. Anders als das Amtsgericht sah es die vom Ag vorgeschlagene Möglichkeit des betroffenen Rentners zu einer Kreditaufnahme als eine rein theoretische an. Auch den Einwand des Tatgerichts, die Ehefrau des Betroffenen verfüge über ein höheres Einkommen, verwarf das OLG als irrelevant für die zu verhängende Sanktion gegen des Betroffenen. Das Fahrverbot wurde per Beschluss verworfen. Wegen der geringen Einkommensverhältnisse des Verurteilten wurde sogar von der Erhöhung der Regelgeldbuße abgesehen.

Insofern hatte die Rechtsbeschwerde des Betroffenen gegen das erstinstanzliche Urteil Erfolg und zeigt einmal mehr, dass die Umstände des Einzelfalls zu einer von Regelsanktionen abweichenden Bestrafung führen kann. Um die Möglichkeiten im Ordnungswidrigkeitenverfahren voll ausschöpfen zu können, sollte in jedem Fall spätestens nach Erhalt des Bußgeldbescheids (besser schon nach Erhalt der Anhörung) ein Fachanwalt hinzugezogen werden.

OLG Oldenburg, Beschluss vom 15.08.2024 – 2 ORbs 114/24

Hinweis:

Bitte beachten Sie, dass es einer genauen Prüfung des Einzelfalls bedarf, um herauszufinden, ob sich Ihr eigener Sachverhalt genau mit dem oben geschilderten Anwendungsfall deckt.

Für diesbezügliche Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Zudem übernimmt in der Regel eine Rechtsschutzversicherung alle Anwaltskosten und auch die Verfahrenskosten eines Rechtsstreits. Wir informieren Sie auf jeden Fall gern im Voraus zu allen anfallenden Kosten.

Sven Skana

Fachanwalt für Verkehrsrecht

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