Anwaltsblog rund um Verkehrsrecht: Der Berliner Jurist Sven Skana analysiert aktuelle Urteile, überraschende Wendungen und richtungsweisende Präzedenzfälle.

Warum ist unterhalb von 1,1 Promille nicht automatisch Schluss mit der Fahrerlaubnis und welche rechtlichen Stolperfallen müssen Betroffene kennen?

E-Scooter sind keine alkoholtoleranten Fortbewegungsmittel. Wer 1,1 Promille Alkohol im Blut hat, verliert in der Regel seinen Führerschein. Es gibt aber auch besondere Umstände…

Bei 22 km/h zu schnell außerorts wird normalerweise eine Regelgeldbuße von 100 Euro und einem Punkt in Flensburg verhängt. Es gibt jedoch Ausnahmen.

Ein Gericht hält eine Geschwindigkeitsmessung mit dem Lasermessgerät LTI 20/20 Speed für nicht verwertbar. Droht auch Ihrem Bußgeldbescheid das Aus?

Das Lasermessgerät Riegl LR 90-235/P ist ein viel genutztes Hilfsmittel der Polizeibehörden, um Verkehrsteilnehmer und deren Fahrgeschwindigkeit bei Verdacht eines Geschwindigkeitsverstoßes sichern zu können. Die Messergebnisse gelten vor Gericht als sicher, auf sie stützen sich Richter bei der Urteilsfindung.

Allerdings ist auch die Technik nicht unfehlbar:

Zwar misst das Lasermessgerät bis auf eine Reichweite von 300 m zuverlässig, sodass sich die Messung auch einem bestimmten Fahrzeug zuordnen. Ist das Fahrzeug jedoch mehr als 300 m von dem Gerät entfernt, kann der gemessene Geschwindigkeitswert nicht mehr unzweifelhaft dem anvisierten Fahrzeug zugeordnet werden. Die Bedienungsanleitung fordert jedoch eine klare Zuordnung, um Gewähr für die Zuordnungssicherheit des Geräts zu bieten.

Wann ist eine derartige Messung problematisch?

Insbesondere bei lebhaftem Verkehr wird die Zuordnung eines gemessenen Wertes zu einem in Kolonne fahrenden Fahrzeug zum Problem. Über diese Messungenauigkeit kann nur hinweghelfen, wenn sich ein Zeuge zweifelsfrei an die Messung eines bestimmten Fahrzeugs erinnern kann und somit die Identifizierung desjenigen Kraftfahrzeugs ermöglicht, welches mit überhöhter Geschwindigkeit gemessen wurde.

Urteil des AG Dortmund

Im konkreten Fall wurde der Zeuge, der selbst auch an der Messung beteiligt war, gefragt, ob er sich daran erinnern könne, ob das gemessene Fahrzeug ein Einzelfahrzeug war und nicht in Kolonne mit anderen Faheuzeug gefahren sei.

Das Amtsgericht Dortmund verlas auszugsweise die Bedienungsanleitung des Geräts, welche bei einer Entfernung von über 300 Metern eine Zuordnungssicherheit nur ausnahmsweise für gegeben hält. Die Zuordnung des Messwertes muss dann durch plausible Darstellung der angezeigten Messentfernung untermauert werden.

Da keiner der Zeugen klare Aussagen über die Verkehrssituation treffen konnte, war die Messung nicht verwertbar. Der Betroffene wurde freigesprochen.

Wann sonst noch ein Freispruch infrage kommt, lesen Sie unter: https://www.kanzlei-skana.de/post/freispruch-von-owi-vorwurf-messung-durch-nachfahrendes-polizeifahrzeug-nicht-verwertbar

Wann bei einem Geschwindigkeitsverstoß beispielsweise eine Umgehung eines Fahrverbots möglich ist, lesen Sie unter: https://www.kanzlei-skana.de/post/bußgeldbescheid-ist-ein-verzicht-auf-ein-fahrverbot-nach-langem-zeitablauf-möglich

AZ: AG Dortmund, Urteil vom 06.05.2025 – 729 OWi – 265 Js 2346/24 – 161/24

Hinweis:

Bitte beachten Sie, dass es einer genauen Prüfung des Einzelfalls bedarf, um herauszufinden, ob sich Ihr eigener Sachverhalt genau mit dem oben geschilderten Anwendungsfall deckt.

Für diesbezügliche Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Zudem übernimmt in der Regel eine Rechtsschutzversicherung alle Anwaltskosten und auch die Verfahrenskosten eines Rechtsstreits. Wir informieren Sie auf jeden Fall gern im Voraus zu allen anfallenden Kosten.

Sven Skana

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Anwalt für Strafrecht

Wann macht sich jemand wegen Nötigung (§ 240 StGB) strafbar, wenn er im Straßenverkehr falsch und gefährlich fährt?

Das Oberlandesgericht Hamm stellte klar: Nicht jede große Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer ist automatisch eine Nötigung.

Der konkrete Fall:

Ein Angeklagter fuhr bei einer Verfolgungsjagd mit zu hoher Geschwindigkeit vor der Polizei weg. Während der Flucht drängte er ein anderes Auto ab. Dessen Fahrer musste stark bremsen. Das Amtsgericht sah darin eine vorsätzliche Nötigung. Es nahm an, der Angeklagte habe gewollt oder zumindest in Kauf genommen, den anderen Fahrer zum Bremsen zu zwingen. Es verurteilte ihn zu einer Geldstrafe und einem Fahrverbot.

Das OLG Hamm sah diese rechtliche Bewertung des Verhaltens als Nötigung als falsch an. Der Rechtsfehler führte zur Aufhebung des Urteils und zur Zurückverweisung an eine andere Abteilung des Amtsgerichts. Dort prüft das Gericht neu, ob und welche anderen Straftatbestände der Angeklagte verwirklichte. Die bisherigen Feststellungen trugen eine Verurteilung wegen Nötigung nicht.

Es kommt darauf an, was der Täter bei der Nötigung wollte

Nötigung ist kein reines Erfolgsdelikt, bei dem nur die tatsächliche Zwangswirkung zählt. Der Täter muss mit seinem Verhalten gezielt darauf hinarbeiten, einen anderen zu einer bestimmten Handlung zu bewegen. Er braucht einen Vorsatz, der auf den Zwang abzielt. Die Handlung muss also den Zwangserfolg bezwecken.

Die Feststellungen des Amtsgerichts zeigten, dass der Angeklagte vor allem die Polizeikontrolle vermeiden wollte. Die Behinderung des anderen Autofahrers war demnach nur eine Folge seines rücksichtslosen und falschen Fahrens. Dass der Angeklagte diese Folge erkannte und sie hinnahm, reicht für § 240 StGB nicht. Diese Folge muss auch Handlungsziel gewesen sein. Das OLG macht damit deutlich, dass bedingter Vorsatz bezüglich eines Zwanges nicht genügt, wenn die Handlung nicht gezielt auf diesen Zwang ausgerichtet ist.

Bedeutung für die Verteidigung

§ 240 StGB schützt die Freiheit der Willensentscheidung vor gezieltem Zwang. Dieser Schutz würde leiden, wenn jede große Behinderung im Verkehr schon als Nötigung gelten würde.

Auch wer dicht auffährt, drängelt oder riskant einscheren, begeht nur dann Nötigung, wenn er gezielt darauf abzielt, den anderen zum Beispiel zum Spurwechsel oder Anhalten zu zwingen. Rücksichtslosigkeit und Gefährlichkeit allein – auch mit großen Folgen für andere – reichen ohne entsprechenden Vorsatz nicht aus.

AZ: OLG Hamm, Beschluss vom 26.06.2025 – III-5 ORs 41/25

Hinweis:

Bitte beachten Sie, dass es einer genauen Prüfung des Einzelfalls bedarf, um herauszufinden, ob sich Ihr eigener Sachverhalt genau mit dem oben geschilderten Anwendungsfall deckt.

Für diesbezügliche Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Zudem übernimmt in der Regel eine Rechtsschutzversicherung alle Anwaltskosten und auch die Verfahrenskosten eines Rechtsstreits. Wir informieren Sie auf jeden Fall gern im Voraus zu allen anfallenden Kosten.

Sven Skana

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Anwalt für Strafrecht

Wenn Autofahrer in Berlin den Vorwurf der Nötigung im Straßenverkehr bekommen, belastet sie das sehr. Die Polizei oder Staatsanwaltschaft sieht ein gefährliches Überholen, dichtes Auffahren oder Ausbremsen eines anderen Verkehrsteilnehmers schnell als strafbare Nötigung. 

Die Strafen sind hart: Man zahlt eine Geldstrafe oder muss ins Gefängnis, bekommt Punkte in Flensburg, ein Fahrverbot oder verliert sogar den Führerschein. Wer diesen Vorwurf bekommt, sucht sofort einen guten Anwalt für Nötigung im Straßenverkehr in Berlin.

Ein Anwalt prüft, ob die Vorwürfe stimmen, ob Zeugen zuverlässig sind und ob die Tat die rechtlichen Bedingungen für eine Nötigung erfüllt. Oft zeigen andere Verkehrsteilnehmer jemanden an, weil sie sich subjektiv schlecht behandelt fühlen oder weil sie die Situation nicht vollständig beobachtet haben. Ein erfahrener Anwalt sieht sich Beweise wie Dashcam-Videos, Überwachungsvideos oder Zeugenaussagen an und plant die Verteidigung.

In Berlin ist der Verkehr dicht und stressig, oft streiten sich Autofahrer. Trotzdem ist nicht jedes unhöfliche oder gefährliche Verhalten gleich eine Nötigung. Ein Anwalt kann oft erreichen, dass die Vorwürfe nicht gelten oder die Strafe kleiner wird. Auch wenn die Behörde den Führerschein wegnehmen will, sorgt der Anwalt dafür, dass die Rechte der Betroffenen geschützt sind.

Berufskraftfahrer oder Taxifahrer haben größere Risiken: Wer den Personenbeförderungsschein verliert, verliert die Arbeit. Ein Anwalt für den P-Schein in Berlin hilft, wenn der Schein weggenommen werden soll. Er sorgt dafür, dass Taxifahrer weiter arbeiten können.

Es ist wichtig, schnell einen Anwalt in Berlin zu suchen, wenn es um Nötigung, Alkohol, Drogen, die MPU oder Probleme mit dem P-Schein geht. Wer früh Hilfe sucht, hat bessere Chancen, weniger Strafe zu bekommen, den Führerschein zu behalten und weiter mobil zu sein sowie die Arbeit zu sichern.

Wer früh einen Anwalt beauftragt, verringert das Risiko harter Strafen deutlich. Mit einem spezialisierten Anwalt für Nötigung im Straßenverkehr in Berlin haben die Betroffenen einen kompetenten Verteidiger. Dieser kennt das Verkehrsrecht, vertritt ihre Interessen und setzt sich dafür ein, dass sie mobil bleiben.

Bitte prüfen Sie Ihren Einzelfall genau, ob er zum beschriebenen Beispiel passt. Wir helfen Ihnen gern bei Fragen und informieren Sie vorab über die Kosten. Oft übernimmt eine Rechtsschutzversicherung die Kosten.

Sven Skana, Fachanwalt für Verkehrsrecht sowie Anwalt für Strafrecht.

Ein Fachanwalt für Betäubungsmittel in Berlin bietet wichtige Unterstützung bei strafrechtlichen Vorwürfen wegen Drogen- oder Betäubungsmitteldelikten. Besonders in Berlin, wo solche Verfahren oft konsequent ablaufen, braucht man eine solide juristische Hilfe. So schützt man seine Rechte und nimmt frühzeitig Einfluss auf den Verlauf der Sache.

Die Aufgaben eines Fachanwalts für Betäubungsmittelrecht umfassen viel. Sie reichen von Ermittlungsverfahren wegen Besitz oder Erwerb der Mittel über Anklagen wegen Handel bis hin zu Fragen der Strafzumessung oder Bewährung. Ein erfahrener Fachanwalt Betäubungsmittel Berlin sieht sich Akten sowie Beweise genau an. Er beurteilt polizeiliche Maßnahmen kritisch. Daraufhin entwickelt er eine Verteidigungsstrategie, die genau zur Situation des Mandanten passt.

Wer fähige juristische Hilfe benötigt, findet in der Kanzlei Skana einen verlässlichen Partner. Die Kanzlei legt Wert auf fachliche Spezialisierung, aktuelle Kenntnisse der Gerichtsurteile und persönliche Beratung. So vertreten sie Mandanten im Betäubungsmittelstrafrecht engagiert und zielgerichtet.

Bitte prüfen Sie Ihren Einzelfall genau, ob er zum beschriebenen Beispiel passt. Wir helfen Ihnen gern bei Fragen und informieren Sie vorab über die Kosten. Oft übernimmt eine Rechtsschutzversicherung die Kosten.

Sven Skana, Fachanwalt für Verkehrsrecht sowie Anwalt für Strafrecht.

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