Beleidigung eines Polizisten + Widerstand: Haftstrafe auf Bewährung gerechtfertigt?
Beleidigung eines Polizisten kann zu Haftstrafe führen
Ein 59-jähriger Münchner stand vor dem Amtsgericht München. Die Staatsanwaltschaft warf ihm Widerstand gegen Polizisten und vier Beleidigungen vor. Das Gericht verurteilte ihn zu einer Haftstrafe von sechs Monaten und zwei Wochen auf Bewährung.
Polizistenbeleidigung kann auch zu Geldstrafe führen
Zusätzlich muss er 1.000 Euro an eine gemeinnützige Organisation zahlen.
Das ist passiert:
An einem Morgen im Mai 2020 ging der Mann gegen 01:00 Uhr nach Hause. Er war sehr betrunken. Im Erdgeschoss des Münchner Hauptbahnhofs sah er eine fremde junge Frau. Er lief auf sie zu. Die Frau bemerkte seinen Zustand, flüchtete in einen Laden und bat den Besitzer um Hilfe. Eine Polizeistreife sah die Szene zufällig und kontrollierte den Mann.
Die Beamten begrüßten den Mann. Er schrie sofort „Fickt euch“ und beleidigte eine Polizistin als „Arschloch“. Diese sprach gerade eine Warnung gegen ihn aus. Die Polizisten beruhigten den Mann nicht und riefen Verstärkung.
Vier weitere Beamte kamen dazu. Sie erklärten dem Mann die Situation: Er muss mit zur Wache kommen. Dort wollen sie seinen Namen und seine Daten prüfen, weil er keinen Ausweis zeigt.
Der Mann hörte das und schlug wild um sich. Er hob die Hand gegen eine Polizistin. Zwei Beamtinnen drückten ihn daraufhin zu Boden und hielten ihn fest. Auf der Wache maßen die Polizisten seinen Atemalkohol. Er hatte 2,48 Promille.
Das Amtsgericht schickte dem Mann einen Strafbefehl. Er erhielt sechs Monate Haft auf Bewährung und muss 750 Euro zahlen. Der Mann wehrte sich mit einem Einspruch gegen das Urteil. Er behauptet, dass er die Frau nicht verfolgte und sie auch nicht ansprechen wollte. Zudem sagte er, dass er die Polizisten nur anschrie, aber nicht angriff. Er weigerte sich, seinen Einspruch zurückzuziehen.
Der Richter entschied, dass die Polizisten richtig handelten. Der Mann war auf einem öffentlichen Platz in der Innenstadt stark betrunken. Deshalb durfte die Polizei ihn anhalten und seinen Ausweis kontrollieren. Außerdem versuchte er offenbar, der jungen Frau zu folgen.
Die Bewährungsstrafe ist angemessen, weil der Mann mehrere Gesetze brach. Er gab die Taten nicht zu und erzählte die Geschichte falsch. Vor Gericht verhielt er sich wieder aggressiv. Er zeigte keine Reue und sah seine Schuld nicht ein. Deshalb bleibt es bei der hohen Strafe auf Bewährung.
Amtsgericht München, Urteil – 844 Ds 268 Js 168459/20 –
Foto: AdobeStock Nr. 309818941
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Sven Skana
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Anwalt für Strafrecht

