Fahrverbot unzumutbar bei beengten wirtschaftlichen Verhältnissen einer Mutter mit 3 Kindern
Im konkreten Fall wurde der nur einmalig vorbelasteten Betroffenen der Vorwurf des fahrlässigen Rotlichtverstoßes gem. §§ 37, 49 StVO, 24 StVG gemacht. Nach Nr. 132.2 BKatV erwartete sie unter Berücksichtigung der Länge der Rotlichtdauer eine Regelgeldbuße in Höhe von 200 Euro sowie ein einmonatiges Regelfahrverbot. Allerdings wirkten sich die von der Betroffenen ausführlich und nachvollziehbar […]
