Trotz zugegebenen Verkehrsverstoßes – Auflage der Führung eines Fahrtenbuches
Das Verwaltungsgericht Mainz hat im März 2022 bestätigt, dass es rechtmäßig ist, eine Fahrtenbuchauflage einem Verkehrssünder aufzuerlegen, auch wenn dieser den Verkehrsverstoß zugegeben hat. Üblicherweise wird eine solche Auflage nur dann ausgesprochen, wenn eine Feststellung des Fahrzeugführers zum Zeitpunkt eines Verkehrsgeschehens nicht möglich ist. Dem Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Der Kläger hat die Höchstgeschwindigkeit […]
