Fahrerlaubnisentzug: Vorzeitige Sperrfristaufhebung bei Nachweis verkehrspsychologischer Therapie
Amtsgericht Dortmund: Der Angeklagten war aufgrund ihrer alkoholisierten Autofahrten mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,96 bzw. 1,53 Promille der Vorwurf der Gefährdung des Straßenverkehrs durch Trunkenheit und Trunkenheit im Straßenverkehr in Tateinheit mit Fahren ohne Fahrerlaubnis gemacht worden. Aufgrund der Taten wurde sie vom Gericht zu einer Gesamtgeldstrafe von 75 Tagessätzen zu je 30 Euro im […]
