Kein verbotenes Autorennen bei bloßem Imponiergehabe
Das Amtsgericht Hamburg-Bergedorf hat mit Beschluss vom 29.11.20221 die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen zwei Angeschuldigte wegen verbotenen Kraftfahrzeugrennens gemäß § 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB abgelehnt. Das Gericht hat dabei klargestellt, dass der Begriff des Rennens eine Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten voraussetzt und nicht schon jedes schnelle Fahren mit einem Kraftfahrzeug erfasst. Die Entscheidung des […]
