Schlagwortarchiv für: Fahrverbot

Das Kammergericht Berlin erklärte in seinem Beschluss vom 7. Juli 2025 die Regeln für Fahrverbote erneut.

Die Richter stellten klar: Berufliche oder finanzielle Nachteile bewahren uneinsichtige Fahrer mit Voreintragungen kaum vor dem Verlust des Führerscheins. Wer schon öfter im Verkehr auffiel, entkommt der Strafe nur in seltenen Ausnahmen.

Informationen zu dem ursächlichen Fall:

In dem konkreten Fall wendete sich ein Autofahrer gegen einen Bußgeldbescheid. Er wollte vor allem das Fahrverbot verhindern. Er behauptete vor dem Kammergericht, das Amtsgericht, welches zuvor ein erstes Urteil gefällt hatte, habe seine schwierige finanzielle Lage ignoriert. Außerdem kritisierte sein Anwalt den Ablauf des Prozesses. Er meinte, das Gericht habe ihm nach einer Aussetzung der Verhandlung nicht genug Zeit für eine weitere Antwort gegeben. Zudem sei der Betroffene nicht an den Nachweis einer wirtschaftlichen Härte erinnert worden.

Wie entschied das Gericht hier?

Das Kammergericht lehnte die Rechtsbeschwerde ab. Zwar kann man ein Fahrverbot manchmal durch eine höhere Geldstrafe ersetzen. Das Gericht prüft aber genau, ob der Fahrer dadurch wirklich vorsichtiger fährt. Dem Fahrverbot kommt nämlich eine erzieherische Wirkung bei. Wer schon Einträge im Register hat und keine Einsicht zeigt, muss den Führerschein meistens abgeben. Selbst wenn die eigene Firma pleitegeht, gibt es nicht automatisch eine Ausnahme. Der Fahrer muss eine solche Notlage mit genauen Zahlen und Belegen beweisen.

Auch die Kritik am Prozessablauf blieb erfolglos. Wer Fehler im Verfahren rügt, muss das genau begründen. Der Anwalt muss also alle Fakten vollständig aufzeichnen, sodass das Gericht den Fehler sofort erkennt. In diesem Fall hatte der Verteidiger genug Zeit für seine Argumente. Das Gericht muss Anwälte nicht an ihre Arbeit erinnern, wenn sie eine Frist verpassen. Die Verteidigung trägt selbst die Verantwortung für pünktliche und gute Begründungen.

Wie wirkt sich die Entscheidung auf die Verteidigung aus?

Anwälte müssen wirtschaftliche Nöte ihrer Mandanten früh und lückenlos begründen. Einfache Behauptungen über die Wichtigkeit des Führerscheins reichen nicht aus. Die Verteidigung schildert dann genau, welche Folgen das Verbot für den Einzelnen hat und warum Lösungen wie Urlaub oder Taxis nicht funktionieren. Bei Vorstrafen sind die Erfolgschancen gering.

Fazit

Der Beschluss betont: Das Fahrverbot soll den Fahrer erziehen. Wer eine mildere Strafe will, muss dem Gericht rechtzeitig alle wichtigen Fakten geben. Damit ein Fahrverbot verhindert werden kann, müssen die Einwände streng nach den Regeln begründet werden. Die Rechtsbeschwerde dürfe laut Gericht nicht im Ungefähren bleiben.

AZ: KG Berlin, Beschluss vom 07.07.2025 – 3 ORbs 110/25

Weitere Tipps zu Ausnahmen vom Fahrverbot unter: https://kanzlei-skana.de/bussgeldbescheid/ausnahmen-von-fahrverbot-geht-das-wirklich/

Hinweis:

Bitte beachten Sie, dass es einer genauen Prüfung des Einzelfalls bedarf, um herauszufinden, ob sich Ihr eigener Sachverhalt genau mit dem oben geschilderten Anwendungsfall deckt.

Für diesbezügliche Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Zudem übernimmt in der Regel eine Rechtsschutzversicherung alle Anwaltskosten und auch die Verfahrenskosten eines Rechtsstreits. Wir informieren Sie auf jeden Fall gern im Voraus zu allen anfallenden Kosten.

Sven Skana

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Anwalt für Strafrecht

Eine fahrlässige Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts um mehr als 30 km/h zieht nach dem aktuellen Bußgeldkatalog üblicherweise eine Geldbuße in Höhe von 260,- €, ein einmonatiges Fahrverbot und die Eintragung von zwei Punkten im Fahreignungsregister nach sich.

So sah es auch der Bußgeldbescheid im Fall einer Taxifahrerin vor, die während einer Nachtfahrt 31 km/h zu schnell gefahren war. Diese sah ihren Fehler in der Hauptverhandlung ein und beschränkte den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid auf die Rechtsfolgen. Damit sollte nur der zu erwartenden Strafe entgegen getreten werden.

Urteil ohne Fahrverbot

Obwohl der Bußgeldbescheid bezüglich des Fahrverbots keinen Spielraum zulässt, wenn die zulässige Geschwindigkeit um mehr als 30 km/h überschritten wird, hat das Amtsgericht Singen kein Fahrverbot gegen die Taxifahrerin ausgesprochen. Die Geldbuße und die Punkte wurden als Folge der Tat verhängt. Das Bußgeld wurde wegen des Wegfalls des Fahrverbots angemessen erhöht auf 520,- €.

Wieso wurde auf das Fahrverbot verzichtet?

Das Fahrverbot soll als erzieherische Maßnahme dienen, um Verkehrsteilnehmer zukünftig zu einem verkehrsangemessenen Verhalten zu bewegen. Indem die Fahrerlaubnis einen Monat lang keine Gültigkeit hat, wird der Betroffene zum Überdenken seiner Handlungen gezwungen.

Die Taxifahrerin hatte in der Hauptverhandlung angegeben, sie habe bei der nächtlichen Fahrt zwei junge angetrunkene und unter Drogen stehende Männer gefahren. Sie sei von einem der Kunden verbal belästigt worden, wobei sich die Belästigung im Verlauf der Fahrt noch gesteigert habe. Durch die Situation sah die Fahrerin sich unter Druck und gefährdet. Die Fahrt beendete sie nicht, da sie sich um ihre körperliche Unversehrtheit sorgte und die Fahrt nicht abbrechen wollte.

Um die Fahrt schnell beenden zu können, fuhr sie, ohne auf die Geschwindigkeitsanzeige zu achten.

Den Grund des Geschwindigkeitsverstoßes sah das Gericht als nachvollziehbar an. Da die Betroffene das Geschehen ohne logische Brüche schildern konnte, wurde ihre Aussage als glaubhaft betrachtet. Zudem zeigte sie sich einsichtig. Die Verhängung eines Fahrverbots erachtete das AG Singen in diesem Fall als unverhältnismäßig hart.

Fazit:

Weicht die konkrete Situation, in der zu schnell gefahren wird, deutlich vom Normalfall ab, besteht die Möglichkeit, das Fahrverbot durch Erhöhen der Geldbuße wegfallen zu lassen.

Dann ist die Annahme eines Ausnahmefalls gerechtfertigt und die Verhängung eines Fahrverbots wäre trotz der Pflichtverletzung unangemessen.

AZ: AG Singen, Urteil vom 13.10.2025 – 6 OWi 51 Js 21212/25

Eigene Gedanken zum Thema? Dann ab in die Kommentarfunktion ⮯

Hinweis:

Bitte beachten Sie, dass es einer genauen Prüfung des Einzelfalls bedarf, um herauszufinden, ob sich Ihr eigener Sachverhalt genau mit dem oben geschilderten Anwendungsfall deckt.

Für diesbezügliche Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Zudem übernimmt in der Regel eine Rechtsschutzversicherung alle Anwaltskosten und auch die Verfahrenskosten eines Rechtsstreits. Wir informieren Sie auf jeden Fall gern im Voraus zu allen anfallenden Kosten.

Sven Skana

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Anwalt für Strafrecht