Anwaltsblog rund um Verkehrsrecht: Der Berliner Jurist Sven Skana analysiert aktuelle Urteile, überraschende Wendungen und richtungsweisende Präzedenzfälle.

Steht der Vorwurf einer Abstandsunterschreitung, also das Nichteinhalten des Mindestabstands zum Vorgängerfahrzeug, im Raum, wird des Öfteren mit Notstand als Rechtfertigungsgrund argumentiert. Indem ein nachfahrendes Fahrzeug zu dicht und damit rechtswidrig auffährt, verursacht es für den später Betroffenen eine gegenwärtige Gefahr für Leib und Leben im Straßenverkehr. Darin wird oftmals eine Notstandssituation gesehen. Ist die Gefahr nicht anders abwendbar, darf eine tatbestandlich strafbare Handlung begangen werden. Um eine Auffahrsituation abzuwenden, fährt ein Betroffener unter Umständen näher an ein vor ihm fahrendes Fahrzeug heran und unterschreitet damit den gesetzlich vorgeschriebenen und gebotenen Sicherheitsabstand (vgl. § 4 Abs. 1 S. 1 StVO).

Dass die Abstandsunterschreitung durch ein gefahrvolles Auffahren des nachfahrenden Fahrzeugs verursacht wurde, führt nach häufig gebrauchter Einwendung der Betroffenen zur Schussfolgerung, die Tat sei nach § 16 OWiG wegen Notstands gerechtfertigt.

BayObLG dazu

Dagegen ist das Bayerische Oberlandesgericht der Auffassung, der Einwand des Notstands ist dann unbeachtlich, wenn auf der sogenannten Beobachtungsstrecke wenn auf der sog. Beobachtungsstrecke ein plötzliches Abbremsen oder ein unerwarteter Spurwechsel des vorausfahrenden Fahrzeugführers auszuschließen sei. Die gleiche Rechtsauffassung vetrat das OLG Bamberg bereits im Frühjahr (25.2.25 – 3 Ss OWi 160/25).

Kann dagegen in der konkreten Verkehrssituation ein unerwarteter Spurwechsel oder ein plötzliches Abbremsen nicht ausgeschlossen werden, könnte im Umkehrschluss zur oben dargelegten Rechtsprechung der Einwand des Notstands jedoch zu einer Rechtfertigung der Abstandsunterschreitung führen. Im Einzelfall sollte der Sachverhalt auf mögliche Rechtfertigungsgründe überprüft werden, um die Rechtswidrigkeit einer Tat möglicherweise verneinen zu können – und das, obwohl die Handlung den Tatbestand der Abstandsunterschreitung erfüllt.

BayObLG, Beschluss vom 11.09.2024 – 202 ObOWi 808/24

Hinweis:

Bitte beachten Sie, dass es einer genauen Prüfung des Einzelfalls bedarf, um herauszufinden, ob sich Ihr eigener Sachverhalt genau mit dem oben geschilderten Anwendungsfall deckt.

Für diesbezügliche Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Zudem übernimmt in der Regel eine Rechtsschutzversicherung alle Anwaltskosten und auch die Verfahrenskosten eines Rechtsstreits. Wir informieren Sie auf jeden Fall gern im Voraus zu allen anfallenden Kosten.

Sven Skana

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Anwalt für Strafrecht

Laut OLG Frankfurt (22.01.2025, 2 ORbs 4/25) kann bei Vorliegen zweier Voraussetzungen von der Verhängung eines Fahrverbots abgesehen werden. Der Betroffene des Verfahrens hatte geltend gemacht, aus beruflichen Gründen auf seine Fahrerlaubnis angewiesen zu sein.

Von einem Regelfahrverbot kann in Fällen außergewöhnlicher Härte abgesehen werden, wenn die Maßnahme zum belastbar nachgewiesenen Verlust des Arbeitsplatzes oder zur Existenzgefährdung des Betroffenen führen würde. Zudem dürfen diese Folgen nicht durch zumutbare Handlungen zur Kompensation vermeidbar sein. Das bedeutet, dass der Betroffene nicht beispielsweise statt zur Arbeitsstätte zu fahren auf in Home Office tätig werden könnte. Denn dann wäre die außergewöhnliche Härte des Fahrverbots nicht gegeben.

Ebenfalls führen Kompensationshandlungen wie das Nutzen öffentlicher Verkehrsmittel, unbezahlter Urlaub, die Einstellung eines Fahrers oder eine Kreditaufnahme zur Finanzierung zum Ausgleich des Fahrverbots nicht zu einem Absehen vom Fahrverbot.

Ob ein Fahrverbot als außergewöhnliche Härte anzusehen ist, ist eine Frage der Verhältnismäßigkeit der Maßnahme. Dem Betroffenen soll im Einzelfall nicht die Lebensgrundlage oder Einkommensquelle genommen werden, gleichzeitig soll er durch die Verurteilung zu der Erkenntnis gelangen, sein Verhalten im Straßenverkehr zu überdenken und den Straßenverkehrsgesetzen anzupassen.

Grundsätzlich sind die beruflichen Folgen des Fahrverbots als Folge der begangenen Tat von dem Betroffenen hinzunehmen. Sieht ein Tatrichter jedoch von der Verhängung eines Regelfahrverbots ab, muss er seine Entscheidung eingehend, nachvollziehbar und auf Tatsachen gestützt begründen (OLG Brandenburg 15.07.2024, 2 Orbs 107/24).

OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 20.01.2025 – 2 ORbs 4/25

Hinweis:

Bitte beachten Sie, dass es einer genauen Prüfung des Einzelfalls bedarf, um herauszufinden, ob sich Ihr eigener Sachverhalt genau mit dem oben geschilderten Anwendungsfall deckt.

Für diesbezügliche Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Zudem übernimmt in der Regel eine Rechtsschutzversicherung alle Anwaltskosten und auch die Verfahrenskosten eines Rechtsstreits. Wir informieren Sie auf jeden Fall gern im Voraus zu allen anfallenden Kosten.

Sven Skana

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Anwalt für Strafrecht

Ein Bußgeldbescheid kann für Autofahrer in Berlin weitreichende Folgen haben. Neben empfindlichen Geldbußen drohen Punkte in Flensburg, Fahrverbote oder sogar mittelbare Konsequenzen wie höhere Versicherungsbeiträge. Viele Betroffene akzeptieren den Bescheid vorschnell – dabei lohnt es sich in vielen Fällen, Einspruch einzulegen. Ein erfahrener Rechtsanwalt für Bußgeldbescheid in Berlin prüft die Erfolgsaussichten und kann helfen, Strafen abzumildern oder ganz aufzuheben.

Ein spezialisierter Anwalt analysiert die gesamte Akte: Wurde die Messung ordnungsgemäß durchgeführt? Ist das Messgerät korrekt geeicht? Wurden Fristen eingehalten? Nicht selten ergeben sich aus formalen Fehlern oder unklaren Beweisen Chancen für eine erfolgreiche Verteidigung. Zudem erklärt Ihnen der Anwalt, welche Folgen ein Bußgeldbescheid konkret für Ihre Fahrerlaubnis hat und ob es sinnvoll ist, Einspruch einzulegen.

In Berlin, wo durch stationäre Blitzer, mobile Kontrollen und dichten Verkehr regelmäßig Bußgeldverfahren eingeleitet werden, sind fehlerhafte Bescheide keine Seltenheit. Ein Rechtsanwalt für Verkehrsrecht kennt die typischen Probleme der Messverfahren, weiß, wie Behörden arbeiten, und entwickelt eine individuelle Strategie für Ihren Fall. So haben Sie die besten Chancen, Punkte, Fahrverbote oder überhöhte Geldstrafen zu vermeiden.

Wer rechtzeitig einen Anwalt einschaltet, sichert sich nicht nur kompetente rechtliche Beratung, sondern auch die Gewissheit, dass alle Möglichkeiten zur Verteidigung ausgeschöpft werden. Mit einem spezialisierten Rechtsanwalt für Bußgeldbescheide in Berlin haben Sie einen starken Partner an Ihrer Seite, der Ihre Interessen konsequent vertritt und für Ihre Mobilität kämpft.

Ein Fahrverbot trifft Betroffene in Berlin oft besonders hart. Ob durch eine Geschwindigkeitsüberschreitung, einen Rotlichtverstoß, Alkohol- oder Drogendelikte oder wiederholte Verkehrsverstöße – schon ein einmonatiges Fahrverbot kann im Alltag und Beruf erhebliche Einschränkungen bedeuten. Für viele Arbeitnehmer, Selbstständige oder Berufskraftfahrer steht sogar die berufliche Existenz auf dem Spiel. In einer solchen Situation ist es sinnvoll, sich frühzeitig an einen erfahrenen Rechtsanwalt für Fahrverbot in Berlin zu wenden.

Ein spezialisierter Anwalt prüft, ob das Fahrverbot rechtmäßig verhängt wurde, ob Messfehler vorliegen oder ob Verfahrensfehler genutzt werden können. Oft besteht die Möglichkeit, ein Fahrverbot in eine höhere Geldbuße umzuwandeln, die Sperrfrist zu verkürzen oder sogar den Entzug ganz abzuwenden. Entscheidend ist eine sorgfältige Analyse der Bußgeldakte sowie der jeweiligen Umstände, etwa ob ein sogenannter „Härtefall“ vorliegt. Gerade in Fällen, in denen der Führerschein für den Arbeitsplatz unverzichtbar ist, können gute Argumente eine erhebliche Entlastung bringen.

In Berlin, mit seinem dichten Straßenverkehr und einer Vielzahl an Blitzern, sind Fahrverbote keine Seltenheit. Doch nicht jeder Bußgeldbescheid hält einer rechtlichen Überprüfung stand. Ein erfahrener Rechtsanwalt für Verkehrsrecht kennt die Schwachstellen der Messverfahren, die Rechtslage und die Spielräume der Gerichte. Mit einer gezielten Verteidigungsstrategie sorgt er dafür, dass Ihre Interessen gewahrt bleiben und Ihre Mobilität bestmöglich erhalten wird.

Wer rechtzeitig anwaltliche Hilfe in Anspruch nimmt, hat die besten Chancen, die Folgen eines Fahrverbots deutlich abzumildern. Mit einem spezialisierten Rechtsanwalt für Fahrverbot in Berlin steht Ihnen ein kompetenter Partner zur Seite, der Ihre Rechte kennt, konsequent für Sie eintritt und dafür sorgt, dass Sie auch in schwierigen Situationen handlungsfähig bleiben.

Ein Rotlichtverstoß gehört zu den häufigsten, aber auch zu den folgenreichsten Verkehrsverstößen in Berlin. Schon das Überfahren einer roten Ampel kann hohe Bußgelder, Punkte in Flensburg und in vielen Fällen sogar ein Fahrverbot nach sich ziehen. Besonders schwerwiegend sind sogenannte qualifizierte Rotlichtverstöße, wenn die Ampel bereits länger als eine Sekunde Rot gezeigt hat oder andere Verkehrsteilnehmer gefährdet wurden. Wer von einem solchen Vorwurf betroffen ist, sollte sich schnellstmöglich an einen erfahrenen Rechtsanwalt für Rotlichtverstoß in Berlin wenden.

Ein spezialisierter Anwalt prüft die Beweislage sorgfältig: Wurde der Rotlichtverstoß durch eine stationäre Ampelüberwachung (Blitzer) festgestellt oder durch Polizeibeamte beobachtet? Sind die Messgeräte korrekt geeicht und die Aufnahmen verwertbar? Oft finden sich Fehler in der Dokumentation oder bei der Auswertung der Messung, die eine Einstellung des Verfahrens oder eine Reduzierung der Strafe ermöglichen.

In Berlin, wo der Verkehr dicht und hektisch ist, kann ein Rotlichtverstoß schnell geschehen – sei es durch eine unklare Ampelschaltung, Baustellen oder Ablenkung im Straßenverkehr. Ein erfahrener Rechtsanwalt stellt sicher, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben, und entwickelt eine individuelle Verteidigungsstrategie. Dabei geht es nicht nur um die Vermeidung von Bußgeld und Punkten, sondern insbesondere auch darum, den Führerschein zu retten, wenn ein Fahrverbot droht.

Wer frühzeitig anwaltliche Hilfe in Anspruch nimmt, verbessert seine Chancen erheblich, die Folgen eines Rotlichtverstoßes abzumildern oder ganz abzuwenden. Mit einem spezialisierten Rechtsanwalt für Rotlichtverstöße in Berlin haben Sie einen kompetenten Partner an Ihrer Seite, der Ihre Interessen konsequent vertritt und für Ihre Mobilität kämpft.

Der Vorwurf der Unfallflucht – juristisch als „unerlaubtes Entfernen vom Unfallort“ bezeichnet – zählt zu den schwerwiegendsten Vorwürfen im Verkehrsrecht. In Berlin werden jedes Jahr zahlreiche Fahrer mit diesem Delikt konfrontiert, oft aus Unkenntnis oder Schock nach einem Unfall. Die Konsequenzen sind erheblich: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe, Punkte in Flensburg, Fahrverbot und nicht selten auch der Entzug der Fahrerlaubnis. Wer sich mit einem solchen Vorwurf auseinandersetzen muss, sollte schnell einen erfahrenen Rechtsanwalt für Unfallflucht in Berlin einschalten.

Ein spezialisierter Anwalt prüft, ob tatsächlich ein relevanter Schaden entstanden ist, ob die Voraussetzungen für eine Unfallflucht vorliegen und ob die Beweise – etwa Zeugenaussagen, Videoaufnahmen oder Spuren am Fahrzeug – einer rechtlichen Überprüfung standhalten. Häufig bestehen Möglichkeiten, die Strafe abzumildern oder ein Verfahren unter bestimmten Auflagen einstellen zu lassen. Wichtig ist dabei, keine unbedachten Aussagen bei Polizei oder Versicherung zu machen, da diese später gegen Sie verwendet werden können.

Gerade in Berlin, wo der Straßenverkehr dicht und unübersichtlich ist, kommt es oft zu Situationen, in denen Fahrer gar nicht bemerken, dass ein Schaden entstanden ist. In solchen Fällen ist die Verteidigung besonders sensibel, da es darauf ankommt, die subjektive Wahrnehmung des Fahrers darzulegen. Ein Rechtsanwalt kann entlastende Umstände herausarbeiten, auf Verfahrensfehler hinweisen und Ihre Interessen vor Gericht und gegenüber der Fahrerlaubnisbehörde durchsetzen.

Wer frühzeitig anwaltliche Unterstützung sucht, kann schwerwiegende Konsequenzen vermeiden oder zumindest deutlich reduzieren. Mit einem spezialisierten Rechtsanwalt für Unfallflucht in Berlin haben Sie einen erfahrenen Verteidiger an Ihrer Seite, der die Besonderheiten des Verkehrsrechts kennt, Sie kompetent berät und Ihre Rechte konsequent schützt.

Der Umgang mit Betäubungsmitteln gehört zu den sensibelsten Bereichen des Strafrechts. Schon der Besitz kleinster Mengen von Drogen wie Cannabis, Kokain, Ecstasy oder Amphetaminen kann in Berlin strafrechtliche Ermittlungen nach sich ziehen. Die Folgen sind oft gravierend: Strafverfahren, Einträge ins Führungszeugnis, Probleme im Berufsleben und nicht selten auch der Entzug der Fahrerlaubnis. Wer von einem solchen Vorwurf betroffen ist, sollte keine Zeit verlieren und sofort einen erfahrenen Rechtsanwalt für Betäubungsmittel in Berlin einschalten.

Ein spezialisierter Anwalt kennt die rechtlichen Spielräume im Betäubungsmittelstrafrecht genau. Er prüft, ob Durchsuchungen oder Beschlagnahmen rechtmäßig waren, ob Verfahrensfehler vorliegen und welche Verteidigungsstrategien am erfolgversprechendsten sind. Häufig lassen sich Verfahren bei geringen Mengen durch Einstellung beenden oder zumindest die Strafen deutlich mildern. Darüber hinaus übernimmt ein Anwalt die Kommunikation mit Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht, wahrt Ihre Rechte im Ermittlungsverfahren und sorgt dafür, dass Sie nicht unbedacht Angaben machen, die später gegen Sie verwendet werden können.

Besonders in Berlin, wo Betäubungsmitteldelikte regelmäßig verfolgt werden, ist es entscheidend, einen starken rechtlichen Beistand an der Seite zu haben. Ein erfahrener Rechtsanwalt unterstützt Sie nicht nur in strafrechtlichen Verfahren, sondern auch bei möglichen Folgen für den Führerschein oder die berufliche Zuverlässigkeit. Er entwickelt eine individuelle Verteidigungsstrategie, berät über Chancen und Risiken und kämpft dafür, die negativen Konsequenzen so gering wie möglich zu halten.

Wer frühzeitig anwaltliche Hilfe in Anspruch nimmt, verschafft sich klare Vorteile im Verfahren und kann häufig schwerwiegende Folgen vermeiden. Mit einem spezialisierten Rechtsanwalt für Betäubungsmittelstrafrecht in Berlin haben Sie einen kompetenten Partner, der Ihre Rechte kennt, Ihre Interessen konsequent vertritt und Sie sicher durch das Verfahren begleitet.

Der Konsum von Cannabis und insbesondere der Nachweis von THC im Straßenverkehr führen in Berlin immer wieder zu erheblichen rechtlichen Problemen. Schon geringe Mengen im Blut können dazu führen, dass die Fahrerlaubnisbehörde Zweifel an der Fahreignung hat. Die Folgen reichen von Bußgeldern und Punkten in Flensburg über Fahrverbote bis hin zum Entzug der Fahrerlaubnis und der Anordnung einer MPU. Wer in eine solche Situation gerät, sollte schnell einen erfahrenen Rechtsanwalt für THC in Berlin einschalten.

Ein spezialisierter Anwalt prüft genau, ob die polizeiliche Kontrolle und die Blutentnahme ordnungsgemäß durchgeführt wurden, ob Grenzwerte korrekt angewandt wurden und ob die Fahrerlaubnisbehörde rechtmäßig handelt. Häufig bestehen Ansatzpunkte, um gegen Bescheide oder Strafverfahren vorzugehen. Auch wenn medizinisches Cannabis aufgrund einer ärztlichen Verschreibung konsumiert wird, kommt es oft zu Missverständnissen – hier kann ein Rechtsanwalt durch Vorlage von Nachweisen und rechtliche Argumentation Ihre Position stärken.

Gerade in Berlin, wo immer mehr Menschen Cannabis entweder als Freizeitkonsum oder als Medikament nutzen, kommt es zu einem Spannungsfeld zwischen Betäubungsmittelrecht und Verkehrsrecht. Ein erfahrener Rechtsanwalt unterstützt Sie nicht nur in Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren, sondern auch im Verwaltungsverfahren vor der Fahrerlaubnisbehörde. Er hilft bei der Abwehr von Fahrverboten, setzt sich gegen den Führerscheinentzug ein und berät bei der Vorbereitung auf eine mögliche MPU.

Wer rechtzeitig anwaltliche Hilfe sucht, hat die besten Chancen, schwerwiegende Konsequenzen zu vermeiden und die Fahrerlaubnis zu sichern. Mit einem spezialisierten Rechtsanwalt für THC im Straßenverkehr in Berlin steht Ihnen ein kompetenter Partner zur Seite, der Ihre Rechte kennt und konsequent durchsetzt.

Für Taxifahrer in Berlin ist der Personenbeförderungsschein (P-Schein) die wichtigste Grundlage, um überhaupt arbeiten zu dürfen. Ohne diesen Nachweis ist keine gewerbliche Beförderung von Personen möglich. Umso dramatischer sind Probleme bei der Erteilung, Verlängerung oder beim drohenden Entzug. Häufig entstehen Schwierigkeiten durch ärztliche Gutachten, Zweifel an der gesundheitlichen Eignung, Eintragungen im Fahreignungsregister oder Verstöße im Straßenverkehr. Wer seine Existenz als Taxifahrer nicht gefährden will, sollte sich frühzeitig an einen erfahrenen Rechtsanwalt für P-Schein Taxi in Berlin wenden.

Ein spezialisierter Anwalt prüft, ob die Entscheidung der Behörde rechtmäßig ist, legt bei fehlerhaften oder überzogenen Maßnahmen Widerspruch ein und vertritt Sie notfalls auch vor dem Verwaltungsgericht. Dabei geht es nicht nur um gesundheitliche Nachweise, sondern oft auch um Fragen der Zuverlässigkeit oder um die Bewertung von Verkehrsdelikten. Ein Anwalt kann unberechtigte Vorwürfe entkräften, falsche Gutachten anfechten und dafür sorgen, dass Ihre berufliche Tätigkeit als Taxifahrer nicht unnötig eingeschränkt wird.

Gerade in Berlin, wo tausende Menschen als Taxi- oder Mietwagenfahrer tätig sind, ist der Verlust des P-Scheins ein existenzielles Risiko. Ein kompetenter Rechtsanwalt für Fahrerlaubnisrecht entwickelt gemeinsam mit Ihnen eine individuelle Strategie, begleitet Sie bei allen notwendigen Schritten und sorgt dafür, dass Ihre Rechte gegenüber den Behörden gewahrt bleiben.

Wer rechtzeitig anwaltliche Unterstützung in Anspruch nimmt, hat die besten Chancen, seinen P-Schein zu behalten oder nach Problemen schnell wiederzuerlangen. Mit einem spezialisierten Rechtsanwalt für P-Schein im Taxi-Bereich in Berlin sichern Sie nicht nur Ihre berufliche Zukunft, sondern auch Ihre Mobilität und wirtschaftliche Existenz.

Wer in Berlin als Taxi-, Mietwagen- oder Busfahrer arbeitet, benötigt zwingend einen Personenbeförderungsschein (P-Schein). Ohne diese Erlaubnis darf keine gewerbliche Personenbeförderung durchgeführt werden. Doch immer wieder kommt es zu Problemen mit der Erteilung, Verlängerung oder sogar zum Entzug des Scheins – oft aufgrund ärztlicher Gutachten, Zweifeln an der Zuverlässigkeit oder Verkehrsverstößen. In solchen Fällen ist es wichtig, frühzeitig einen erfahrenen Rechtsanwalt für Personenbeförderungsschein in Berlin einzuschalten.

Ein spezialisierter Anwalt prüft die Rechtmäßigkeit von behördlichen Entscheidungen, legt Widerspruch gegen ablehnende Bescheide ein und vertritt Sie bei Verfahren vor dem Verwaltungsgericht. Häufig geht es um Fragen der Fahreignung, um die Bewertung von Gesundheitsnachweisen oder um Eintragungen im Fahreignungsregister. Ein Rechtsanwalt kann nicht nur unberechtigte Zweifel an Ihrer Zuverlässigkeit ausräumen, sondern auch sicherstellen, dass Fristen gewahrt und Ihre beruflichen Interessen konsequent durchgesetzt werden.

Gerade in Berlin, wo tausende Menschen auf den P-Schein angewiesen sind, kann ein Entzug oder die Verweigerung der Verlängerung existenzbedrohend sein. Wer als Taxifahrer, Chauffeur, Mietwagenfahrer oder im Linienverkehr tätig ist, verliert ohne den Personenbeförderungsschein unmittelbar seine Arbeitsgrundlage. Ein Anwalt für Fahrerlaubnisrecht in Berlin entwickelt deshalb eine individuelle Strategie, berät zu den notwendigen Nachweisen und begleitet Sie durch das gesamte Verfahren – von der Antragstellung bis hin zur gerichtlichen Vertretung.

Wer rechtzeitig anwaltliche Hilfe in Anspruch nimmt, hat die besten Chancen, den Personenbeförderungsschein zu behalten oder schnell wiederzuerlangen. Mit einem spezialisierten Rechtsanwalt für Personenbeförderungsschein in Berlin haben Sie einen kompetenten Partner an Ihrer Seite, der Ihre berufliche Existenz schützt und Ihre Rechte konsequent gegenüber den Behörden durchsetzt.