Anwaltsblog rund um Verkehrsrecht: Der Berliner Jurist Sven Skana analysiert aktuelle Urteile, überraschende Wendungen und richtungsweisende Präzedenzfälle.

Wer in Berlin wegen eines Bußgeldbescheids, eines Fahrverbots oder gar eines Führerscheinentzugs Post von der Behörde erhält, ist oft mit massiven Konsequenzen konfrontiert. Neben hohen Geldstrafen und Punkten in Flensburg steht nicht selten auch der Verlust der Fahrerlaubnis im Raum. In dieser Situation ist es wichtig, frühzeitig professionelle Unterstützung zu suchen. Ein spezialisierter Anwalt für Verkehrsrecht in Berlin kennt die aktuelle Rechtslage, prüft Bescheide und setzt sich konsequent für die Interessen seiner Mandanten ein.

Besonders kritisch wird es, wenn der Führerschein nach einer Trunkenheitsfahrt oder einer Fahrt unter Drogeneinfluss gefährdet ist. Ein Anwalt Alkoholfahrt Berlin berät umfassend, welche rechtlichen Schritte sinnvoll sind, wie sich ein Strafverfahren auswirkt und ob ein drohender Entzug der Fahrerlaubnis abgewendet oder zumindest abgemildert werden kann. Gerade bei Promillewerten oberhalb der 1,1-Grenze drohen nicht nur Fahrverbote, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen – hier ist juristische Erfahrung entscheidend.

Kommt es tatsächlich zum Entzug, begleitet ein Anwalt Führerscheinentzug Berlin seine Mandanten durch das gesamte Verfahren. Dazu gehört auch die Prüfung, ob Sperrfristen verkürzt werden können oder ob eine Wiedererteilung schneller möglich ist. Eine enge Verzahnung besteht zudem mit der MPU: Ein Anwalt MPU Berlin klärt, ob die Anordnung rechtmäßig war, bereitet auf den Ablauf vor und stärkt so die Erfolgsaussichten der Betroffenen.

Auch bei einer Fahrerlaubnissperre sind rechtliche Möglichkeiten vorhanden. Ein Anwalt Fahrerlaubnissperre Berlin prüft, ob ein Antrag auf Verkürzung Aussicht auf Erfolg hat, und unterstützt dabei, unnötige Verzögerungen zu vermeiden. So können Mandanten ihre Mobilität häufig schneller zurückerlangen, als sie zunächst befürchten.

Neben diesen speziellen Fragen des Führerscheinrechts bietet anwaltliche Unterstützung auch in weiteren Bereichen Vorteile: von der Abwehr ungerechtfertigter Bußgelder über die Regulierung von Unfallschäden bis hin zur Durchsetzung von Schmerzensgeldansprüchen. Wer sich frühzeitig an einen spezialisierten Anwalt wendet, verschafft sich Klarheit, Sicherheit und die bestmöglichen Chancen auf ein positives Ergebnis – egal ob bei Alkoholfahrt, MPU oder Führerscheinentzug.

Wer in Berlin mit einem Bußgeldbescheid, einem Fahrverbot oder gar dem Entzug der Fahrerlaubnis konfrontiert wird, muss oft mit erheblichen Folgen rechnen. Neben hohen Kosten und Punkten in Flensburg steht häufig die eigene Mobilität auf dem Spiel. In solchen Fällen ist es entscheidend, sich frühzeitig an einen erfahrenen Anwalt zu wenden. Ein spezialisierter Anwalt für Verkehrsrecht in Berlin kennt die aktuelle Rechtsprechung, überprüft Bescheide und setzt sich konsequent für die Interessen seiner Mandanten ein.

Besonders heikel wird es, wenn die Fahrerlaubnis entzogen wird. Ein Anwalt Führerscheinentzug Berlin begleitet Betroffene in allen Phasen des Verfahrens und entwickelt eine Strategie, um Sperrfristen zu verkürzen oder die Wiedererteilung zu beschleunigen. Dabei spielen auch gerichtliche Sperrfristen und drohende MPU-Gutachten eine entscheidende Rolle.

Gerade die Medizinisch-Psychologische Untersuchung ist für viele Betroffene ein großer Unsicherheitsfaktor. Ein Anwalt MPU Berlin berät umfassend zu den rechtlichen Rahmenbedingungen, prüft, ob die Anordnung rechtmäßig ist, und zeigt Wege auf, wie man sich optimal vorbereitet. Ziel ist es, Fehler im Verfahren aufzudecken, rechtliche Möglichkeiten auszuschöpfen und die Chancen auf ein positives MPU-Ergebnis deutlich zu erhöhen.

Auch in Fällen von Fahrerlaubnissperre oder Fahrverbot gilt: Mit anwaltlicher Unterstützung können Mandanten ihre Rechte wahren und Fristen strategisch nutzen. Ein Anwalt Fahrerlaubnissperre Berlin kann etwa prüfen, ob eine Verkürzung der Sperrfrist möglich ist und welche Anträge hierfür gestellt werden sollten.

Neben diesen speziellen Fragen des Führerscheinrechts unterstützt ein Anwalt in Berlin auch bei allgemeinen verkehrsrechtlichen Angelegenheiten – sei es bei der Regulierung von Unfallschäden, der Durchsetzung von Schadensersatz und Schmerzensgeld oder der Abwehr von ungerechtfertigten Bußgeldbescheiden. Wer frühzeitig juristische Beratung in Anspruch nimmt, verschafft sich Klarheit, Sicherheit und oft auch einen entscheidenden Vorteil gegenüber Behörden oder Versicherungen.

Wer in Berlin mit einem Bußgeldbescheid, einem Fahrverbot oder gar dem Entzug der Fahrerlaubnis konfrontiert wird, steht oft vor weitreichenden Konsequenzen. Neben Punkten in Flensburg drohen hohe Kosten, langwierige Verfahren und im schlimmsten Fall der Verlust der Mobilität. In solchen Situationen ist es entscheidend, frühzeitig rechtliche Unterstützung zu suchen. Ein spezialisierter Anwalt für Verkehrsrecht in Berlin prüft die Rechtmäßigkeit behördlicher Maßnahmen, legt fristgerecht Rechtsmittel ein und verteidigt seine Mandanten konsequent vor Gericht.

Besonders gravierend ist die Lage, wenn der Führerschein dauerhaft entzogen wird. Ein Anwalt Führerscheinentzug Berlin unterstützt Betroffene in allen Phasen des Verfahrens – von der ersten Anhörung bis hin zur Wiedererteilung der Fahrerlaubnis. Dabei geht es nicht nur um Verstöße wie Alkohol- oder Drogenfahrten, sondern auch um wiederholte Ordnungswidrigkeiten, die in Summe zum Entzug führen können. Wer hier ohne anwaltliche Hilfe agiert, riskiert unnötige Nachteile und verlängerte Sperrfristen.

Noch komplexer wird es, wenn eine gerichtliche Sperrfrist für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis verhängt wird. Ein Anwalt Fahrerlaubnissperre Berlin kann prüfen, ob die Sperre verkürzt werden kann, welche rechtlichen Schritte sinnvoll sind und wie sich Betroffene optimal auf eine mögliche MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) vorbereiten. Gerade hier entscheidet fundierte anwaltliche Beratung oft darüber, ob der Führerschein schneller zurückerlangt werden kann.

Darüber hinaus ist anwaltliche Unterstützung im Verkehrsrecht nicht nur bei Führerscheinentzug oder Fahrerlaubnissperre sinnvoll. Auch bei der Regulierung von Unfallschäden, der Durchsetzung von Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüchen sowie der Abwehr ungerechtfertigter Bußgeldbescheide sorgt ein erfahrener Rechtsanwalt dafür, dass Mandanten ihre Rechte wahren und nicht allein gegen Versicherungen oder Behörden kämpfen müssen.

Wer in Berlin von Maßnahmen wie Fahrverbot, Führerscheinentzug oder Fahrerlaubnissperre betroffen ist, sollte keine Zeit verlieren. Durch eine frühzeitige anwaltliche Beratung verbessern sich die Erfolgsaussichten erheblich – sei es, um Strafen abzumildern, Verfahren zu verkürzen oder den Führerschein so schnell wie möglich zurückzubekommen.

Wer in Berlin einen Bußgeldbescheid erhält, in einen Unfall verwickelt ist oder mit einem Fahrverbot rechnen muss, sieht sich schnell mit schwerwiegenden Konsequenzen konfrontiert. Neben Geldstrafen und Punkten in Flensburg droht häufig sogar der Verlust der Fahrerlaubnis. Gerade in solchen Fällen ist es sinnvoll, frühzeitig professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Ein erfahrener Anwalt für Verkehrsrecht in Berlin kennt die aktuelle Gesetzeslage, prüft die Rechtmäßigkeit von Bescheiden und setzt sich konsequent für die Rechte seiner Mandanten ein.

Besonders brisant wird es, wenn der Führerschein dauerhaft auf dem Spiel steht. Ein Anwalt Führerscheinentzug Berlin unterstützt Betroffene bei drohenden Entziehungen der Fahrerlaubnis, etwa nach einer Trunkenheitsfahrt, einem Verstoß unter Drogeneinfluss oder wiederholten Geschwindigkeitsüberschreitungen. Auch in Fällen, in denen eine MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) angeordnet wird, ist rechtliche Beratung von entscheidender Bedeutung. Mit kompetenter anwaltlicher Unterstützung lassen sich oft Fehler in der Beweisführung aufdecken, Fristen optimal nutzen und Wege zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis aufzeigen.

Darüber hinaus ist ein Anwalt Führerscheinrecht Berlin nicht nur bei Fahrverboten und Entziehungen gefragt. Auch die Abwehr von Bußgeldbescheiden, die Regulierung von Unfallschäden sowie die Durchsetzung von Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüchen gehören zum Leistungsspektrum. Wer sich in Berlin frühzeitig juristisch beraten lässt, verbessert seine Chancen erheblich und kann in vielen Fällen Strafen abwenden oder zumindest reduzieren.

Gerade in einer Stadt wie Berlin, wo der Straßenverkehr besonders dicht und die Zahl der Verstöße hoch ist, bietet die Unterstützung eines spezialisierten Rechtsanwalts Sicherheit, Klarheit und eine starke Stimme gegenüber Behörden und Gerichten. Wer seinen Führerschein und damit auch seine Mobilität nicht leichtfertig riskieren möchte, sollte rechtzeitig einen erfahrenen Anwalt an seiner Seite haben.

Wer in Berlin in einen Verkehrsunfall verwickelt wird, einen Bußgeldbescheid erhält oder mit einem drohenden Fahrverbot konfrontiert ist, steht schnell vor einer schwierigen rechtlichen Situation. Gerade im Straßenverkehr sind die Folgen oft gravierend: Neben Geldbußen drohen Punkte in Flensburg oder sogar der Entzug der Fahrerlaubnis. In solchen Momenten ist es entscheidend, frühzeitig juristische Unterstützung zu suchen. Ein auf Verkehrsrecht spezialisierter Rechtsanwalt in Berlin kennt die aktuelle Rechtsprechung, prüft behördliche Bescheide und kann wirksam gegen fehlerhafte oder überzogene Maßnahmen vorgehen.

Besonders beim Thema Fahrerlaubnis wird die Lage für Betroffene oft existenziell. Ein Anwalt Führerscheinrecht Berlin berät und vertritt Mandanten, wenn der Führerschein nach einer Trunkenheitsfahrt, einer Drogenfahrt oder wiederholten Verkehrsverstößen in Gefahr ist. Auch beim drohenden MPU-Gutachten (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) oder der Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis nach Entzug ist rechtliche Unterstützung unverzichtbar. Wer rechtzeitig einen erfahrenen Anwalt einschaltet, kann nicht selten den Führerschein retten oder die Sperrfrist erheblich verkürzen.

Darüber hinaus hilft ein Anwalt für Verkehrs- und Führerscheinrecht nicht nur bei der Abwehr von Strafen, sondern auch bei der Durchsetzung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen nach einem Unfall. Er übernimmt die Kommunikation mit Versicherungen, begleitet außergerichtliche Verhandlungen und vertritt seine Mandanten konsequent vor Gericht.

Gerade in Berlin, wo der Straßenverkehr besonders dicht und die Zahl der Verfahren hoch ist, lohnt es sich, auf spezialisierte Rechtsberatung zu setzen. Wer rechtzeitig anwaltliche Hilfe in Anspruch nimmt, verbessert nicht nur seine Chancen erheblich, sondern verschafft sich auch Sicherheit und Klarheit in einer Situation, die für Laien oft unüberschaubar wirkt.

Wer in Berlin in einen Verkehrsunfall verwickelt wird, einen Bußgeldbescheid erhält oder sogar mit einem drohenden Fahrverbot konfrontiert ist, steht schnell vor einer komplexen rechtlichen Situation. Gerade im Straßenverkehr sind die Konsequenzen oft weitreichend: Es geht nicht nur um Geldbußen, sondern häufig auch um Punkte in Flensburg oder sogar um den Verlust der Fahrerlaubnis. In solchen Fällen ist es entscheidend, sich frühzeitig an einen erfahrenen Anwalt zu wenden.

Ein auf Verkehrsrecht spezialisierter Rechtsanwalt in Berlin kennt die aktuelle Rechtsprechung, kann behördliche Bescheide überprüfen und wirksam gegen ungerechtfertigte Maßnahmen vorgehen.

Ob es um die Abwehr eines Bußgeldbescheids wegen Geschwindigkeitsüberschreitung, die Verteidigung in einem Strafverfahren nach einer Trunkenheitsfahrt oder die Durchsetzung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen nach einem Unfall geht – kompetente anwaltliche Unterstützung verschafft Betroffenen Rechtssicherheit und eine deutlich bessere Ausgangsposition. Besonders im Verkehrsrecht ist es wichtig, schnell zu handeln, da Fristen meist kurz bemessen sind und Versäumnisse schwerwiegende Folgen haben können.

Ein Anwalt für Verkehrsrecht in Berlin übernimmt nicht nur die Vertretung vor Gericht, sondern steht seinen Mandanten auch beratend zur Seite, wenn es um Versicherungsfragen, die Regulierung von Unfallschäden oder die Vermeidung weiterer rechtlicher Risiken geht. Wer rechtzeitig professionelle Hilfe in Anspruch nimmt, kann oftmals empfindliche Strafen abwenden oder zumindest deutlich reduzieren.

Im Zusammenhang mit der jüngst eingeführten teilweisen Legalisierung von Cannabis hat sich der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit der Frage auseinandergesetzt, welche Auswirkungen die neue Regelung auf bereits ausgesprochene Entziehungen der Fahrerlaubnis hat. Konkret wandte sich der dort Betroffene gegen die Entscheidung der Fahrerlaubnisbehörde, ihm die Fahrerlaubnis wegen eines festgestellten Cannabiskonsums zu entziehen. Er machte geltend, dass die Rechtslage sich durch die Legalisierung verändert habe und deshalb auch seine frühere Beurteilung der Fahreignung neu zu bewerten sei.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof stellte jedoch klar, dass die Fahrerlaubnisentziehung auf Grundlage der bis zum Zeitpunkt des Bescheids geltenden Rechtslage zu beurteilen ist und nicht nachträglich durch die Cannabis-Legalisierung rückwirkend ihre Wirksamkeit verliert. Verwaltungsakte wie die Entziehung der Fahrerlaubnis wirken ausschließlich für die Zukunft ab dem Zeitpunkt ihres Erlasses. Eine rückwirkende Korrektur aufgrund späterer Gesetzesänderungen widerspricht dem Prinzip der Rechtssicherheit. Entscheidend bleibt, ob der Betroffene im Zeitpunkt der Maßnahme nach den damals geltenden Vorschriften als fahrungeeignet anzusehen war.

Die Entscheidung verdeutlicht, dass die neue Rechtslage zum Umgang mit Cannabis keine rückwirkende Wirkung auf bestandskräftige oder bereits vollzogene Fahrerlaubnisentziehungen entfaltet. Für Betroffene bedeutet dies, dass eine einmal entzogene Fahrerlaubnis nicht automatisch wieder auflebt, sondern ein erneuter Antrag auf Neuerteilung gestellt werden muss, bei dem die aktuelle Rechtslage berücksichtigt wird.

Im rechtlichen Kontext bestätigte der BayVGH damit den Grundsatz der zeitlichen Begrenzung von Verwaltungsakten und stärkte damit das Prinzip der Rechtssicherheit. Zugleich macht die Entscheidung deutlich, dass die Legalisierung von Cannabis zwar die Maßstäbe für zukünftige Eignungsprüfungen verändert, jedoch keine rückwirkende Neubewertung abgeschlossener Fälle zulässt.

AZ: BayVGH, Beschluss vom 23.04.2025 – 11 CS 25.203

Hinweis:

Bitte beachten Sie, dass es einer genauen Prüfung des Einzelfalls bedarf, um herauszufinden, ob sich Ihr eigener Sachverhalt genau mit dem oben geschilderten Anwendungsfall deckt.

Für diesbezügliche Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Zudem übernimmt in der Regel eine Rechtsschutzversicherung alle Anwaltskosten und auch die Verfahrenskosten eines Rechtsstreits. Wir informieren Sie auf jeden Fall gern im Voraus zu allen anfallenden Kosten.

Sven Skana

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Anwalt für Strafrecht

Am Berliner Verwaltungsgericht sind aktuell viele Klagen gegen das LABO Berlin als Genehmigungsbehörde für Mietwagenzulassungen anhängig (sogenannter kleiner Personenbeförderungsschein, P-Schein).

Das LABO Berlin scheint gegen Uber und Bolt durchgreifen zu wollen und verweigert immer öfter die Erteilung beantragter Mietwagenbetriebsgenehmigungen – oder widerruft diese Genehmigungen auch immer häufiger. Selbst wenn viele Jahre beanstandungsfrei der Mietwagenbetrieb tätig war. So finden sich in unserer Kanzlei immer mehr hilfesuchende Uber und Boltfahrer, deren Betrieb akut gefährdet ist!

Was kann man dagegen tun? Oft geht es um Kleinigkeiten und schleppende Antragsbearbeitung – Anträge, die Ende 2024 gestellt wurden sind aus Erfahrung in unserer Anwaltspraxis oft heute noch nicht bearbeitet /genehmigt vom LABO Berlin.

Die Taxi-Branche scheint nach vielen Jahren der Umsatzeinbußen nun davon zu profitieren. Böse Zungen munkeln, das LABO Berlin würde den gebeutelten Taxi-Unternehmen jetzt helfen.

Derzeit rollt eine Klagewelle von Kleinunternehmern gegen das LABO: Mietwagenfirmen, die gegen versagte Genehmigungen, Widerrufe oder schleppende Antragsbearbeitungen Entscheidungen der Berliner Behörde vorgehen.

Das LABO prüft seit einiger Zeit nun genauer. Herumgemäkelt wird dabei meist am sogenannten Betriebssitz oder an der angeblichen Nichteinhaltung der vorgeschriebenen Rückkehrpflicht.

So sollen Anfang des Jahres 2025 schon cirka 110 Genehmigungen in Berlin widerrufen worden sein. Welches sind die Gründe? Ein Unternehmer meldet zum Beispiel ein Büro in einem Berliner Gewerbehof an – taucht dort selbst angeblich aber nie auf. Meist ist mit ein paar wackeligen Schrauben nur ein Briefkasten an die Wand des Gebäudes montiert. Das LABO Berlin nennt diese Kleinunternehmer sogenannte Geisterfirmen und schikaniert diese -aber leider auch andere, die sich an das Gesetz halten!

Als weiteren Monierungsgrund stürzt sich das LABO Berlin auch gern auf angebliche Verstöße gegen die Rückkehrpflicht. Mietwagenfahrer können rechtlich einwandfrei nur neue Aufträge annehmen, wenn sie vorher zum Betriebssitz zurückgekehrt waren.

Hierzu wertet nun das LABO GPS-Daten aus, führt Kontrollen durch und erkennt immer öfter Verstöße.

Rund 30 Prozent der gerichtlichen Verfahren sind allerdings auch erfolgreich. So mancher monierter Mangel lässt sich nämlich „reparieren“.

Hier bieten wir seit vielen Jahren gern unsere rechtliche Beratung an – in vielen Fällen erfolgreich und mit Lösungsansätzen, die das LABO Berlin im Einzelfall auch überzeugen.

Hinweis:

Bitte beachten Sie, dass es einer genauen Prüfung des Einzelfalls bedarf, um herauszufinden, ob sich Ihr eigener Sachverhalt genau mit dem oben geschilderten Anwendungsfall deckt.

Für diesbezügliche Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Zudem übernimmt in der Regel eine Rechtsschutzversicherung alle Anwaltskosten und auch die Verfahrenskosten eines Rechtsstreits. Wir informieren Sie auf jeden Fall gern im Voraus zu allen anfallenden Kosten.

Sven Skana

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Anwalt für Strafrecht

 

Das Amtsgericht Dortmund hat in seiner Entscheidung vom 27.03.2025 die Frage der wirtschaftlichen Härte bei der Anordnung eines Fahrverbots im Rahmen eines qualifizierten Rotlichtverstoßes einmal mehr beleuchtet.

Der Betroffene, ein als Elektriker angestellter Arbeitnehmer mit einem zusätzlichen Nebengewerbe im Garten- und Landschaftsbau, hatte eine Ampel überfahren, deren Rotlicht bereits länger als eine Sekunde andauerte. Der Sachverhalt war unstreitig, sodass das Gericht die Tat als begangen wertete. Der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid wurde auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkt. Das Einkommen des Betroffenen lag bei rund 2.000 bis 2.200 Euro netto, ergänzt um bis zu 1.000 Euro monatlich durch selbständige Tätigkeit. Für beide Erwerbszweige war er auf den Führerschein angewiesen, da er regelmäßig Kundenfahrten bis etwa 100 km zu absolvieren und Material zu transportieren hatte. Er machte geltend, dass ein Fahrverbot für ihn erhebliche wirtschaftliche Nachteile bis hin zu Gefährdungen seiner Beschäftigung und seines Nebengewerbes nach sich ziehen würde. Im Verfahren wurde der Arbeitgeber als Zeuge vernommen. Dieser bestätigte die Angaben des Betroffenen, insbesondere die Unmöglichkeit einer Kompensation durch Kollegen oder öffentliche Verkehrsmittel. Das Gericht bewertete diese Aussagen als glaubwürdig und sah die geschilderten Belastungen als realistisch an.

Unter Anwendung von § 4 Abs. 4 BKatV entschied das Amtsgericht, von der eigentlich zwingenden Anordnung eines einmonatigen Fahrverbots abzusehen. Stattdessen wurde die Geldbuße auf 400 Euro erhöht, wobei dem Betroffenen Ratenzahlung gestattet wurde. Das Gericht stellte ausdrücklich klar, dass die Abweichung nur wegen der besonderen Umstände des Einzelfalls gerechtfertigt sei, da andernfalls eine unverhältnismäßige Härte drohe. Berücksichtigt wurde dabei auch, dass der Betroffene den Verstoß eingeräumt und so das Verfahren beschleunigt hatte.

Die Entscheidung des Amtsgerichts verdeutlicht die Flexibilität der Bußgeldkatalogverordnung: Das Regelfahrverbot bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß ist nicht absolut zwingend, sondern kann bei nachgewiesener außergewöhnlicher Härte entfallen. Gerichte müssen trotz strenger Regelungen Einzelfälle differenziert würdigen, wenn andernfalls unverhältnismäßige Folgen eintreten würden. Der Schutz der Verkehrssicherheit und das Gebot, wirtschaftliche Existenzen nicht unnötig zu gefährden.

AG Dortmund, Urteil vom 27.03.2025 – 729 OWi-268 Js 298/25- 30/25

Hinweis:

Bitte beachten Sie, dass es einer genauen Prüfung des Einzelfalls bedarf, um herauszufinden, ob sich Ihr eigener Sachverhalt genau mit dem oben geschilderten Anwendungsfall deckt.

Für diesbezügliche Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Zudem übernimmt in der Regel eine Rechtsschutzversicherung alle Anwaltskosten und auch die Verfahrenskosten eines Rechtsstreits. Wir informieren Sie auf jeden Fall gern im Voraus zu allen anfallenden Kosten.

Sven Skana

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Anwalt für Strafrecht

Am Amtsgericht Fulda war ein Betroffener verurteilt worden, nachdem er die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 86 km/h überschritten hatte. Er war mit 146 km/h auf der A 7 in Richtung Kassel unterwegs, obwohl dort eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 60 km/h sowie ein Überholverbot für Lastkraftwagen und Busse mittels sogenannter Klappschilder angeordnet worden waren. Das Amtsgericht verhängte eine Geldbuße von 900 € und ein dreimonatiges Fahrverbot – allerdings unter Annahme einer fahrlässigen Tatbegehung.

In seiner Rechtsbeschwerde behauptete der Betroffene, die Beschilderung sei „völlig verwirrend“ für ihn gewesen. Er habe das Schild nicht verstanden oder es nicht auf sich bezogen. Das Oberlandesgericht Frankfurt wies diese Rechtsbeschwerde jedoch zurück. Es stellte zunächst fest, dass die Beschilderung anhand vorgelegter Lichtbilder eindeutig war und keinerlei Anhaltspunkt für Verwirrung bot. Der Senat lehnte den von der Verteidigung geltend gemachten Verbotsirrtum ab — vielmehr sei das Nichtverstehen einer klar verständlichen Anordnung kein Entlastungsgrund, sondern zeige vielmehr, dass zu prüfen sei, ob der Betroffene noch kognitiv dazu in der Lage sei, am Straßenverkehr teilzunehmen.

Nach Ansicht des OLG begründe Unverständnis gegenüber einer eindeutig erkennbaren Verkehrsanordnung keinen Entschuldigungsgrund, sondern intensiviere die Pflicht zur Vorsicht und Rücksichtnahme gemäß § 1 StVO. Da der Betroffene stattdessen bewusst in erheblichem Maße von der Regelung abgewichen sei, wertete der Senat dies als vorsätzliches Handeln: Er habe sich bewusst und gewollt gegen die Rechtsordnung gestellt, um schneller voranzukommen, und damit andere gefährdet. Mangels erkennbarer außergewöhnlicher Härte – etwa Arbeitsplatzverlust oder Existenzgefährdung – sei das Fahrverbot zu Recht verhängt worden. Wegen des Verschlechterungsverbotes durfte das Bußgeld nicht erhöht werden.

Der Beschluss unterstreicht, dass ein angeblicher Verbotsirrtum nur dann entlastend wirkt, wenn die Beschilderung objektiv unklar ist – wer sich stattdessen auf eigene Verwirrung beruft, verstärkt vielmehr seine eigene Pflicht zur Vorsicht. Dann ist der subjektiv empfundene Irrtum objektiv vermeidbar und wirkt nicht entschuldigend. Entscheidend ist auch die klare Abgrenzung zwischen Fahrlässigkeit und Vorsatz: Bei bewusster Missachtung eindeutiger Vorschriften liegt Vorsatz vor. Zudem verdeutlicht die Entscheidung nebenbei auch, dass berufliche Nachteile keine ausreichende Grundlage sind, um ein Regelfahrverbot abzuwenden – es sei denn, es liege eine „Härte von ganz außergewöhnlicher Art“ vor, etwa nachweislicher Verlust des Arbeitsplatzes ohne zumutbare Kompensation.

Insgesamt setzt das OLG Frankfurt mit dieser Entscheidung strengere Maßstäbe gegenüber „verwirrender“ Beschilderung: Sie hat keine entlastende Wirkung, kann im Gegenteil zur Feststellung des Vorsatzes führen, und führt zu Bestätigung von Geldbuße und Fahrverbot.

 OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 20.01.2025 – 2 ORbs 4/25

  • Hinweis:

  • Bitte beachten Sie, dass es einer genauen Prüfung des Einzelfalls bedarf, um herauszufinden, ob sich Ihr eigener Sachverhalt genau mit dem oben geschilderten Anwendungsfall deckt. Für diesbezügliche Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Zudem übernimmt in der Regel eine Rechtsschutzversicherung alle Anwaltskosten und auch die Verfahrenskosten eines Rechtsstreits. Wir informieren Sie auf jeden Fall gern im Voraus zu allen anfallenden Kosten.

  • Sven Skana

  • Fachanwalt für Verkehrsrecht

  • Anwalt für Strafrecht

Hinweis:

Bitte beachten Sie, dass es einer genauen Prüfung des Einzelfalls bedarf, um herauszufinden, ob sich Ihr eigener Sachverhalt genau mit dem oben geschilderten Anwendungsfall deckt. Für diesbezügliche Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Zudem übernimmt in der Regel eine Rechtsschutzversicherung alle Anwaltskosten und auch die Verfahrenskosten eines Rechtsstreits. Wir informieren Sie auf jeden Fall gern im Voraus zu allen anfallenden Kosten.

Sven Skana

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Anwalt für Strafrecht