Der Bundesgerichtshof entschied am 3. Juni 2026, dass Mietwagen von Anbietern wie Uber X nach jeder Fahrt zum Betriebssitz zurückfahren. Das Gericht begründet das Urteil mit dem Personenbeförderungsgesetz.

Zuvor klagte eine Taxigenossenschaft aus Köln gegen einen Anbieter von Uber X.

Mietwagen-Anbieter in Deutschland müssen nach jeder Fahrt an ihren Standort zurückfahren. Diese Regelung beeinflusst den Wettbewerb zwischen Taxis und Diensten wie Uber stark. Die Pflicht erhöht die Kosten für die Firmen. Zudem warten Kunden länger auf ihr Auto.

Einsparpotential 15 % ohne Rückkehrpflicht

Eine aktuelle Studie zeigt: In Ländern mit lockeren Regeln zahlen Firmen im Schnitt 15 % weniger für ihren Betrieb (Müller, 2023). Zudem unterscheiden sich die Regeln für die Rückkehrpflicht in Europa stark. Das Urteil des BGH macht deutlich: Die Rückkehrpflicht soll den Wettbewerb fair halten. Sie gefährdet aber kleine Firmen.

Viele Kunden halten nichts von der Rückkehrpflicht und lehnen Sie ab, da die Verfügbarkeit und das Serviceangebot für den Verbraucher leidet.

Informativ hierzu auch:

Verbraucher lehnen Rückkehrpflicht ab

Verdrängung von Kleinunternehmern

Diese Firmen verschwinden vielleicht vom Markt. Das schadet langfristig den Kunden. Sie haben dann weniger Auswahl, besonders wenn Regeln die Preise mitbestimmen.

Hinweis:

Bitte beachten Sie, dass es einer genauen Prüfung des Einzelfalls bedarf, um herauszufinden, ob sich Ihr eigener Sachverhalt genau mit dem oben geschilderten Anwendungsfall deckt.

Für diesbezügliche Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Zudem übernimmt in der Regel eine Rechtsschutzversicherung alle Anwaltskosten und auch die Verfahrenskosten eines Rechtsstreits. Wir informieren Sie auf jeden Fall gern im Voraus zu allen anfallenden Kosten.

Sven Skana

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Anwalt für Strafrecht

Wer in Berlin schnell ins Fahrgeschäft einsteigen und Umsatz erzielen will, startet häufig mit einem Mietwagenbetrieb – oft mit Fahrten über Plattformen wie Uber.

Die Taxikonzession dagegen ist für viele eher ein langfristiges Ziel. Das wirft eine grundsätzliche Frage auf: Warum werden inzwischen mehr Mietwagenkonzessionen neu vergeben als Taxikonzessionen?

Für Uber / Bolt keine Taxikonzession nötig

Die Antwort liegt zum Teil in den unterschiedlichen Zugangshürden. Für einen Mietwagenbetrieb ist keine Taxikonzession erforderlich. Wer die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, kann beim zuständigen Bezirksamt eine Genehmigung beantragen. Eine Taxikonzession ist dagegen an zusätzliche Anforderungen gebunden und kann wegen der begrenzten Zahl verfügbarer Genehmigungen schwerer zu bekommen sein. Für Neueinsteiger kann der Mietwagen deshalb der scheinbar direktere Weg auf die Straße sein.

Auch das Geschäftsmodell wirkt attraktiv: Über Vermittlungsplattformen lassen sich Fahrten organisieren, ohne selbst einen klassischen Taxistandplatz oder eine etablierte Kundschaft aufbauen zu müssen. Wer ein Fahrzeug, eine Genehmigung und einen Zugang zu Aufträgen hat, kann vergleichsweise schnell loslegen. „Schnell Umsatz“ bedeutet dabei allerdings nicht automatisch Gewinn. Fahrzeugkosten, Versicherung, Personal, Plattformgebühren und Ausfallzeiten können die Rechnung erheblich belasten.

Taxi und Mietwagen sind nicht dasselbe

Der Unterschied zwischen Taxi und Mietwagen ist nicht bloß eine Frage des Namens. Taxis dürfen unter anderem an Taxiständen bereitstehen und Fahrgäste heranwinken lassen. Mietwagen müssen grundsätzlich vorbestellte Aufträge ausführen und nach der Fahrt zum Betriebssitz zurückkehren, sofern kein neuer Auftrag vorliegt. Diese Regeln sollen die beiden Verkehrsformen voneinander abgrenzen und faire Wettbewerbsbedingungen sichern.

Die sogenannte Rückkehrpflicht beim Mietwagen ist dabei ebenso zu beachten, wie die Anmietung eines PKW-Stellplatzes. Mietwagen-Unternehmer kennen das in Berlin.

In der Praxis steht die Kontrolle dieser Vorgaben immer wieder im Mittelpunkt der Debatte. Kritiker bemängeln, dass Mietwagen auf Plattformen teilweise wie Taxis eingesetzt würden, ohne denselben Pflichten zu unterliegen. Zugleich verweisen Betreiber auf die Nachfrage nach flexiblen Fahrdiensten und darauf, dass digitale Vermittlung neue Kundengruppen erschließe. Entscheidend ist, dass die geltenden Regeln eingehalten und Verstöße wirksam kontrolliert werden.

Die Taxikonzession als langfristiges Ziel

Der klassische Personenbeförderungsschein ist nicht notwendig. Dass neue Mietwagengenehmigungen stärker nachgefragt werden, muss nicht bedeuten, dass das Taxigewerbe an Bedeutung verliert. Es kann vielmehr zeigen, dass sich der Einstieg für viele verschoben hat: Mietwagen bieten einen schnelleren Zugang zum Markt, während die Taxikonzession als stabilere, aber anspruchsvollere Option erscheint. Wer dauerhaft planen und ein klassisches Taxiangebot aufbauen möchte, kann die Konzession weiterhin als Ziel sehen – nur eben nicht unbedingt als ersten Schritt.

Allerdings ist Vorsicht geboten: Die Zahl neu vergebener Genehmigungen sagt für sich genommen wenig darüber aus, wie viele Fahrzeuge tatsächlich regelmäßig unterwegs sind oder wirtschaftlich arbeiten. Auch sind Genehmigungen und aktive Betriebe nicht dasselbe. Um die Entwicklung belastbar zu bewerten, braucht es vergleichbare Zahlen zu Neuzulassungen, Verlängerungen, aktiven Fahrzeugen und tatsächlicher Auslastung.

Schneller Einstieg, offene Fragen

Der Trend zu mehr Mietwagenkonzessionen ist damit ein Hinweis auf veränderte Marktbedingungen – und auf einen möglichen Druck auf das Taxi. Für Gründer kann der Mietwagen ein pragmatischer Einstieg sein. Die Mietwagen Betriebsgenehmigung in Berlin ist relativ leicht zu bekommen. Doch wer allein auf schnelle Umsätze durch Plattformfahrten setzt, sollte die Kosten und rechtlichen Pflichten genau kalkulieren.

Die zentrale Frage für Berlin lautet deshalb nicht nur, welche Konzessionsart häufiger neu vergeben wird. Entscheidend ist auch, ob die unterschiedlichen Regeln konsequent durchgesetzt werden und ob beide Modelle unter fairen Bedingungen konkurrieren.

Die Taxikonzession mag für viele nicht mehr der Einstiegspunkt sein. Ob sie langfristig ein attraktives Ziel bleibt, hängt davon ab, wie sich Regulierung, Nachfrage und Wirtschaftlichkeit entwickeln.

Dabei ist aktuell zu beachten:

Das LABO vergibt seit dem 16. Februar 2026 für 1 Jahr vorerst keine neuen Taxigenehmigungen, auch nicht für Flottenerweiterungen. Neuanträge werden abgelehnt und für höchstens ein Jahr auf eine Warteliste gesetzt. Bestehende Genehmigungen können aber weiterhin erneuert werden!

Siehe dazu auch den informativen Beitrag in der TAXI TIMES Berlin:

Details zum Berliner Beobachtungszeitraum

Hinweis:

Bitte beachten Sie, dass es einer genauen Prüfung des Einzelfalls bedarf, um herauszufinden, ob sich Ihr eigener Sachverhalt genau mit dem oben geschilderten Anwendungsfall deckt.

Für diesbezügliche Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Zudem übernimmt in der Regel eine Rechtsschutzversicherung alle Anwaltskosten und auch die Verfahrenskosten eines Rechtsstreits. Wir informieren Sie auf jeden Fall gern im Voraus zu allen anfallenden Kosten.

Sven Skana

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Anwalt für Strafrecht

In Berlin dauert es aktuell mehr als ein Jahr, bis die Behörde Anträge für Mietwagen-Konzessionen bearbeitet. Das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) begründet das mit sehr genauen Prüfungen. Damit bricht das LABO jedoch das Personenbeförderungsgesetz, das eine Frist von höchstens sechs Monaten vorschreibt.

Seit dem Frühjahr 2024 gibt es in Berlin nur noch halb so viele aktive Mietwagen

Die Zahl sank von ungefähr 4.300 auf etwa 2.200 Fahrzeuge. Vertreter der Branche warnen deshalb, dass der Markt bald zusammenbricht.

Weniger Mietwagen in Berlin – Bolt kritisiert die Behörde scharf

Unternehmen wie Uber und Bolt vermitteln in Berlin immer seltener Mietwagen.

Bolt findet die Entwicklung auf dem Berliner Mietwagenmarkt schlecht. Das Unternehmen kritisiert das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (Labo) scharf. Die Behörde entscheidet darüber, ob Mietwagenfirmen in Berlin arbeiten dürfen. Letztes Jahr ging das Labo streng gegen illegale Firmen vor. Bolt sagt, dass die Behörde jetzt zu streng und ohne klare Regeln handelt. Deswegen melden viele Firmen ihre Autos im Berliner Umland an. Firmen wollen damit aber möglicherweise keine Berliner Regeln umgehen.

Mietwagenfirmen warten sehr lange, wenn sie neue Autos anmelden wollen

Die Prüfung neuer Anträge dauert oft über ein Jahr. Bolt warnt, dass der Markt bald zusammenbricht.

Lesen Sie auch zum Thema: P-Scheine gefälscht in Berlin

P-Schein gefälscht – Gerücht oder Wahrheit? LABO Berlin geht gegen Taxifahrer vor

In Berlin gibt es immer weniger Mietwagen, die Fahrgäste transportieren. Letzten Monat fuhren laut der Behörde Labo nur noch etwa 2100 Autos in der Stadt. Im April 2024 waren es noch rund 4200 Autos. Das Labo verbot im Frühjahr 2024 etwa einem Drittel aller Mietwagen die Fahrt, weil Genehmigungen fehlten oder die Firmen gegen Regeln verstießen. Seitdem sinkt die Zahl der Autos immer weiter. Das ist ein Problem für Vermittler wie Bolt und Uber. Der Konkurrent Free Now vermittelt seit Anfang des Jahres keine Fahrten mit Mietwagen mehr.

Viele Mietwagen-Firmen fahren trotzdem weiter in Berlin, haben ihren Sitz aber jetzt in Brandenburg. Manche Firmen missachten dabei eine wichtige Regel: Fahrer müssen nach einer Fahrt immer zum Betriebssitz zurückfahren, wenn sie keinen neuen Auftrag haben.

Lesen Sie auch zum Thema: was ist ein P-Schein? Antrag, Kosten, Ortskundeprüfung nicht mehr nötig

Taxi in Berlin | Das Taxi-Portal aus Berlin | P-Schein

Bolt erklärt, dass die Firma einen ehrlichen Markt unterstützt. Sie fordert von der Behörde aber klare und schnelle Entscheidungen. 

Das Labo bestätigt: Die Zahl der Mietwagen sinkt, weil Firmen gegen Regeln verstoßen. Das betrifft besonders die Pflicht, nach einer Fahrt zum Betriebssitz zurückzukehren. Die Behörde erklärt, dass Mietwagen nur fahren dürfen, wenn sie diese Pflicht einhalten. Sie prüft jeden Fall genau und achtet auf Angemessenheit. Sie verweigert Genehmigungen nur, wenn Firmen oft und schwer gegen die Rückkehrpflicht verstoßen.

Die Behörde weist den Vorwurf zurück, dass sie Genehmigungen willkürlich erteilt. Sie prüft die Anträge jetzt viel gründlicher. Deshalb dauert die Bearbeitung manchmal länger, teilweise auch mehr als ein Jahr.

Die Behörde arbeitet eng mit den Kontrollbehörden in Brandenburg zusammen, um illegale Mietwagenfirmen zu bekämpfen. Auch das Unternehmen Bolt bestätigt, dass in Brandenburg dieselben Regeln gelten. Die Behörden dort kontrollieren die Firmen genauso streng wie in Berlin.

Hinweis:

Bitte beachten Sie, dass es einer genauen Prüfung des Einzelfalls bedarf, um herauszufinden, ob sich Ihr eigener Sachverhalt genau mit dem oben geschilderten Anwendungsfall deckt.

Für diesbezügliche Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Zudem übernimmt in der Regel eine Rechtsschutzversicherung alle Anwaltskosten und auch die Verfahrenskosten eines Rechtsstreits. Wir informieren Sie auf jeden Fall gern im Voraus zu allen anfallenden Kosten.

Sven Skana

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Anwalt für Strafrecht