Kein Fahrverbot bei qualifiziertem Rotlichtverstoß ohne „konkrete Gefährdung“?
In dem vom KG Berlin zu verhandelnden Fall war der Betroffene vom AG wegen eines fahrlässig begangenen Rotlichtverstoßes zu einer Geldbuße von 200 Euro mit Fahrverbot verurteilt worden. Die hiergegen gerichtete Rechtsbeschwerde des Betroffenen vor dem KG wurde verworfen. Die Missachtung eines Rotlichts, das mehr als eine Sekunde andauert, stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die i.d.R. […]
