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Unzuverlässigkeit eines Uber-Mietwagenbetreibers wegen fehlendem Stellplatznachweis?

Fahrerlaubnis

Wer beruflich Fahrgäste in einem Mietwagen befördert, braucht eine Genehmigung. Das nennt man Mietwagenkonzession.

Nachweis von Stellplätzen

Mietwagen müssen nach jeder Fahrt zum Betriebssitz zurückfahren. Hier spricht man von der sogenennaten „Rückkehrpflicht“.

Für aktuelle Informationen zur Rückkehrpflicht lesen Sie bitte:

BGH-Urteil: Uber und Co. müssen nach Fahrt zum Firmensitz zurück | tagesschau.de

Deshalb braucht jedes Fahrzeug einen Stellplatz. Dieser Platz liegt nah am Betriebssitz. Man muss ihn zu Fuß erreichen.

Man belegt die Stellplätze durch Mietverträge oder Pachtverträge. Darin bestätigt der Vermieter oder Eigentümer die gewerbliche Nutzung.

Es ist für einen Unternehmer sehr gefährlich, wenn das Amt ihn als unzuverlässig einstuft. Viele Gesetze erlauben es der Behörde dann, die Erlaubnis für den Betrieb sofort zu entziehen. Das gilt auch für Firmen, die Personen befördern. In diesem Beispiel suchte das Amt die Adresse eines Mietwagen-Unternehmens auf. Dort gab es aber weder ein Büro noch Parkplätze für die Autos. Gilt der Besitzer deshalb bereits als unzuverlässig?

Was war passiert?

Das Berliner Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten erlaubte einem Unternehmer den Betrieb von zehn Mietwagen. Der Besitzer nannte beim Antrag seine Geschäftsadresse. Er behauptete, dass dort auch Parkplätze für die Autos existieren.

Die Behörde prüfte den Ort. Sie fand dort aber kein Büro und keine Parkplätze oder Stellplätze. Deshalb entzog das Amt die Erlaubnis sofort. Die Beamten sagen: Der Unternehmer ist unzuverlässig. Ist das aber rechtens?

Rechtlicher Hintergrund

Wer gegen Geld Personen mit einem Mietwagen befördert, benötigt eine Erlaubnis. So steht es im Personenbeförderungsgesetz. Die Behörde nimmt diese Erlaubnis später wieder zurück, wenn der Unternehmer nicht mehr zuverlässig ist. Sie prüft dafür, ob der Besitzer die gesetzlichen Voraussetzungen weiterhin erfüllt. Fehlt die Zuverlässigkeit, muss die Behörde die Genehmigung entziehen.

Verwaltungsgericht Berlin gibt LABO Berlin recht

Das Verwaltungsgericht Berlin prüfte den Eilantrag eines Mietwagenbetreibers. Die Behörde hatte seine Genehmigung zuvor widerrufen. In diesem Fall war vor allem wichtig, ob der Unternehmer zuverlässig ist.

Das Personenbeförderungsgesetz regelt die Zuverlässigkeit in Paragraf 25. Ein Unternehmer gilt demnach als unzuverlässig, wenn er seine gesetzlichen Pflichten verletzt.

Keine Zuverlässigkeit ohne Stellplatz

Das Gericht entschied, dass die Behörde den Antragsteller zu Recht als unzuverlässig ansah. Ein Mietwagenunternehmen muss zwingend einen Betriebssitz mit Parkplätzen besitzen. Die Fahrer nehmen Aufträge grundsätzlich nur dort an.

Nach jeder Fahrt kehren die Autos sofort zum Betriebssitz zurück. Das Gesetz schreibt diese Rückkehrpflicht in § 49 IV 4 PBefG vor. Ein Unternehmer erfüllt diese Pflicht nur, wenn er einen echten Betriebssitz einrichtet und nutzt. Diese Regelung verhindert, dass Mietwagen wie Taxis auf öffentlichen Straßen auf neue Kunden warten.

Hinweis:

Bitte beachten Sie, dass es einer genauen Prüfung des Einzelfalls bedarf, um herauszufinden, ob sich Ihr eigener Sachverhalt genau mit dem oben geschilderten Anwendungsfall deckt.

Für diesbezügliche Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Zudem übernimmt in der Regel eine Rechtsschutzversicherung alle Anwaltskosten und auch die Verfahrenskosten eines Rechtsstreits. Wir informieren Sie auf jeden Fall gern im Voraus zu allen anfallenden Kosten.

Sven Skana

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Anwalt für Strafrecht