Die Berliner Behörde LABO muss beachten, wenn jemand Cannabis als Patient nutzt. Sie darf diese Information bei einer MPU-Anordnung nicht einfach übergehen.
Unterscheidung zwischen ärztlicher Therapie, privatem Genuss und echtem Missbrauch
Die Behörde muss wissen, ob der Fahrer das Cannabis als Medizin nimmt. Sie unterscheidet dann zwischen der ärztlichen Therapie, privatem Genuss und echtem Missbrauch. Ein Rezept verhindert eine MPU nicht immer. Zwei Fragen entscheiden darüber:
Gibt es einen rechtlichen Grund für die Prüfung? Die Therapie allein reicht dafür nicht aus. Die Behörde fordert eine Untersuchung nur bei Hinweisen auf Sucht oder Fahrfehler. Die Regeln dafür stehen in der Fahrerlaubnis-Verordnung.
Cannabispatientenstatus ist zu berücksichtigen
Entspricht die Frage dem einzelnen Fall? Die Behörde legt die Fragen laut Gesetz individuell fest. Bei Patienten mit Cannabis-Rezept sind wichtige Punkte: Nehmen sie das Mittel wie verordnet ein? Gibt es Nebenwirkungen? Konsumieren sie andere Stoffe? Können sie bei Problemen freiwillig auf das Autofahren verzichten?
Lesenswert hierzu ist auch der Internetbeitrag der Aufklärungsplattform die „Cannabis-Ärzte“:
2026 Ist eine MPU-Anordnung für Cannabispatienten rechtens?
Allgemeine Fragestellung unzulässig bei bestehender Cannabistherapie
Eine allgemeine Frage ist daher falsch, wenn sie die ärztliche Therapie ignoriert oder sofort von Missbrauch spricht. Die Behörde darf einen Verzicht auf Cannabis nicht allein mit dem Rezept begründen. Gleichzeitig beweist ein Rezept allein nicht, dass jemand sicher Auto fährt.
Je nach Grund prüft die Behörde, ob Patienten trotz Cannabis sicher Auto fahren. Sie untersucht auch, ob der Fahrer das Medikament falsch einnimmt.
Ignoriert die Behörde die Therapie in ihrer Frage, fällt der Mpu-Test meist schlecht aus. Das Ergebnis der medizinisch-psychologischen Untersuchung ist dann fast immer negativ. Das Amt nimmt dem Fahrer den Führerschein weg oder lehnt den Antrag auf die Fahrerlaubnis ab.
Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass es einer genauen Prüfung des Einzelfalls bedarf, um herauszufinden, ob sich Ihr eigener Sachverhalt genau mit dem oben geschilderten Anwendungsfall deckt.
Für diesbezügliche Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Zudem übernimmt in der Regel eine Rechtsschutzversicherung alle Anwaltskosten und auch die Verfahrenskosten eines Rechtsstreits. Wir informieren Sie auf jeden Fall gern im Voraus zu allen anfallenden Kosten.
Sven Skana
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Anwalt für Strafrecht
