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In Berlin werden mehr Uber Mietwagen- als Taxikonzessionen neu vergeben

P-Schein für Taxi

Wer in Berlin schnell ins Fahrgeschäft einsteigen und Umsatz erzielen will, startet häufig mit einem Mietwagenbetrieb – oft mit Fahrten über Plattformen wie Uber.

Die Taxikonzession dagegen ist für viele eher ein langfristiges Ziel. Das wirft eine grundsätzliche Frage auf: Warum werden inzwischen mehr Mietwagenkonzessionen neu vergeben als Taxikonzessionen?

Für Uber / Bolt keine Taxikonzession nötig

Die Antwort liegt zum Teil in den unterschiedlichen Zugangshürden. Für einen Mietwagenbetrieb ist keine Taxikonzession erforderlich. Wer die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, kann beim zuständigen Bezirksamt eine Genehmigung beantragen. Eine Taxikonzession ist dagegen an zusätzliche Anforderungen gebunden und kann wegen der begrenzten Zahl verfügbarer Genehmigungen schwerer zu bekommen sein. Für Neueinsteiger kann der Mietwagen deshalb der scheinbar direktere Weg auf die Straße sein.

Auch das Geschäftsmodell wirkt attraktiv: Über Vermittlungsplattformen lassen sich Fahrten organisieren, ohne selbst einen klassischen Taxistandplatz oder eine etablierte Kundschaft aufbauen zu müssen. Wer ein Fahrzeug, eine Genehmigung und einen Zugang zu Aufträgen hat, kann vergleichsweise schnell loslegen. „Schnell Umsatz“ bedeutet dabei allerdings nicht automatisch Gewinn. Fahrzeugkosten, Versicherung, Personal, Plattformgebühren und Ausfallzeiten können die Rechnung erheblich belasten.

Taxi und Mietwagen sind nicht dasselbe

Der Unterschied zwischen Taxi und Mietwagen ist nicht bloß eine Frage des Namens. Taxis dürfen unter anderem an Taxiständen bereitstehen und Fahrgäste heranwinken lassen. Mietwagen müssen grundsätzlich vorbestellte Aufträge ausführen und nach der Fahrt zum Betriebssitz zurückkehren, sofern kein neuer Auftrag vorliegt. Diese Regeln sollen die beiden Verkehrsformen voneinander abgrenzen und faire Wettbewerbsbedingungen sichern.

Die sogenannte Rückkehrpflicht beim Mietwagen ist dabei ebenso zu beachten, wie die Anmietung eines PKW-Stellplatzes. Mietwagen-Unternehmer kennen das in Berlin.

In der Praxis steht die Kontrolle dieser Vorgaben immer wieder im Mittelpunkt der Debatte. Kritiker bemängeln, dass Mietwagen auf Plattformen teilweise wie Taxis eingesetzt würden, ohne denselben Pflichten zu unterliegen. Zugleich verweisen Betreiber auf die Nachfrage nach flexiblen Fahrdiensten und darauf, dass digitale Vermittlung neue Kundengruppen erschließe. Entscheidend ist, dass die geltenden Regeln eingehalten und Verstöße wirksam kontrolliert werden.

Die Taxikonzession als langfristiges Ziel

Der klassische Personenbeförderungsschein ist nicht notwendig. Dass neue Mietwagengenehmigungen stärker nachgefragt werden, muss nicht bedeuten, dass das Taxigewerbe an Bedeutung verliert. Es kann vielmehr zeigen, dass sich der Einstieg für viele verschoben hat: Mietwagen bieten einen schnelleren Zugang zum Markt, während die Taxikonzession als stabilere, aber anspruchsvollere Option erscheint. Wer dauerhaft planen und ein klassisches Taxiangebot aufbauen möchte, kann die Konzession weiterhin als Ziel sehen – nur eben nicht unbedingt als ersten Schritt.

Allerdings ist Vorsicht geboten: Die Zahl neu vergebener Genehmigungen sagt für sich genommen wenig darüber aus, wie viele Fahrzeuge tatsächlich regelmäßig unterwegs sind oder wirtschaftlich arbeiten. Auch sind Genehmigungen und aktive Betriebe nicht dasselbe. Um die Entwicklung belastbar zu bewerten, braucht es vergleichbare Zahlen zu Neuzulassungen, Verlängerungen, aktiven Fahrzeugen und tatsächlicher Auslastung.

Schneller Einstieg, offene Fragen

Der Trend zu mehr Mietwagenkonzessionen ist damit ein Hinweis auf veränderte Marktbedingungen – und auf einen möglichen Druck auf das Taxi. Für Gründer kann der Mietwagen ein pragmatischer Einstieg sein. Die Mietwagen Betriebsgenehmigung in Berlin ist relativ leicht zu bekommen. Doch wer allein auf schnelle Umsätze durch Plattformfahrten setzt, sollte die Kosten und rechtlichen Pflichten genau kalkulieren.

Die zentrale Frage für Berlin lautet deshalb nicht nur, welche Konzessionsart häufiger neu vergeben wird. Entscheidend ist auch, ob die unterschiedlichen Regeln konsequent durchgesetzt werden und ob beide Modelle unter fairen Bedingungen konkurrieren.

Die Taxikonzession mag für viele nicht mehr der Einstiegspunkt sein. Ob sie langfristig ein attraktives Ziel bleibt, hängt davon ab, wie sich Regulierung, Nachfrage und Wirtschaftlichkeit entwickeln.

Dabei ist aktuell zu beachten:

Das LABO vergibt seit dem 16. Februar 2026 für 1 Jahr vorerst keine neuen Taxigenehmigungen, auch nicht für Flottenerweiterungen. Neuanträge werden abgelehnt und für höchstens ein Jahr auf eine Warteliste gesetzt. Bestehende Genehmigungen können aber weiterhin erneuert werden!

Siehe dazu auch den informativen Beitrag in der TAXI TIMES Berlin:

Details zum Berliner Beobachtungszeitraum

Hinweis:

Bitte beachten Sie, dass es einer genauen Prüfung des Einzelfalls bedarf, um herauszufinden, ob sich Ihr eigener Sachverhalt genau mit dem oben geschilderten Anwendungsfall deckt.

Für diesbezügliche Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Zudem übernimmt in der Regel eine Rechtsschutzversicherung alle Anwaltskosten und auch die Verfahrenskosten eines Rechtsstreits. Wir informieren Sie auf jeden Fall gern im Voraus zu allen anfallenden Kosten.

Sven Skana

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Anwalt für Strafrecht