Patienten behalten ihre Fahrberechtigung, wenn sie die körperlichen und geistigen Anforderungen im Straßenverkehr erfüllen. Die Wirkung der Mittel darf die Reaktionsfähigkeit oder Aufmerksamkeit nicht unter die gesetzlichen Mindestwerte senken.
Die Behörde fordert in diesem Fall ein Gutachten vom Arzt oder Psychologen an. Die Sachbearbeiter prüfen die medizinischen Akten, Berichte der Therapeuten sowie Belege über den Verzicht auf andere Substanzen. Nach dieser Einzelprüfung entscheidet die Stelle, ob die Eignung zum Autofahren ausreicht oder zusätzliche Belege fehlen.
Hier sind die Fakten zum Vorfall am 11.01.2025:
Die Uniklinik Köln untersuchte die Blutprobe nach der Polizeikontrolle. Laut Gutachten vom 08.04.2025 enthielt das Serum 97 µg/L Amphetamin. Diese Menge beeinflusst den Körper spürbar.
Der Anwalt reichte Rezepte für Lisdexamfetamin ratiopharm 20 mg vom 12.03.2025 und 12.02.2025 ein. Dieser Wirkstoff löst bei Drogentests positive Reaktionen aus.
Regeln für die dauerhafte Einnahme von Betäubungsmitteln gemäß Nr. 9.6.2 Anlage 4 FeV:
Ein Arzt verschreibt das Mittel aufgrund einer klaren Diagnose.
Der Patient hält sich strikt an den vorgegebenen Einnahmeplan.
Der Körper reagiert stabil, ohne Einschränkungen im Alltag oder Beruf.
Die Krankheit beeinträchtigt die Sicherheit im Straßenverkehr nicht.
Die Prognose verspricht einen sicheren Umgang mit dem Fahrzeug.
Letztlich entscheidet die Aussage eines Art- oder Mpu-Gutachtens dazu, ob zu erwarten ist, dass der Betroffene in Situationen, in denen seine Fahrsicherheit durch die Auswirkungen der Erkrankung oder der Medikation beeinträchtigt ist, am Straßenverkehr dennoch teilnehmen wird. Dann läge eine Ungeeignetheit des Betroffenen vor.
(Verwaltungsgericht Aachen 29.9.2025, 3 L 587/25)
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Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass es einer genauen Prüfung des Einzelfalls bedarf, um herauszufinden, ob sich Ihr eigener Sachverhalt genau mit dem oben geschilderten Anwendungsfall deckt.
Für diesbezügliche Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Zudem übernimmt in der Regel eine Rechtsschutzversicherung alle Anwaltskosten und auch die Verfahrenskosten eines Rechtsstreits. Wir informieren Sie auf jeden Fall gern im Voraus zu allen anfallenden Kosten.
Sven Skana
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Anwalt für Strafrecht


