Einspruch Bußgeldbescheid – wie Sie sich rechtlich korrekt wehren können

Nur in erfolgsversprechenden Fällen lohnt sich ein Einspruch

Wer eine Verkehrsordnungswidrigkeit begangen haben soll, erfährt davon in der Regel zunächst durch den Anhörungsbogen. Dieser wird von der zuständigen Behörde versandt und soll dem Betroffenen die Möglichkeit geben, sich zu dem erhobenen Vorwurf zu äußern. Wichtig zu wissen: Eine Pflicht zur Stellungnahme besteht nicht. Betroffene sind nicht verpflichtet, Angaben zur Sache zu machen oder sich selbst zu belasten.

Anhörungsbogen erhalten

Was bedeutet das für Sie?

Mit dem Anhörungsbogen beginnt das Bußgeldverfahren formell. Der Betroffene wird als mögliche verantwortliche Person benannt und um eine Stellungnahme gebeten. Aus rechtlicher Sicht ist es regelmäßig sinnvoll, keine Angaben zur Sache zu machen, sondern die weitere Kommunikation über einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht führen zu lassen.

Das Schweigen des Betroffenen darf von der Behörde nicht als Schuldeingeständnis gewertet werden und hat keine negativen Auswirkungen auf das Verfahren.

Ein zentrales Problem besteht darin, dass der Betroffene zu diesem Zeitpunkt keine Akteneinsicht hat. Er kennt weder die konkreten Beweise noch mögliche entlastende Umstände. Ohne diese Informationen lässt sich kaum beurteilen, ob ein Bußgeldbescheid fehlerhaft ist oder ob sich ein Einspruch lohnt.

Akteneinsicht

Entscheidend für den Einspruch

Nur ein Rechtsanwalt kann umfassende Akteneinsicht nehmen. Erst dadurch wird ersichtlich:

  • welche Beweismittel vorliegen
  • wie die Messung durchgeführt wurde
  • ob formelle oder technische Fehler bestehen
  • ob Verjährungsfragen relevant sind

Diese Prüfung ist regelmäßig die Grundlage für einen erfolgversprechenden Einspruch gegen den Bußgeldbescheid.

Bußgeldbescheid Einspruch

Fristen unbedingt beachten

Wer sich gegen einen Bußgeldbescheid wehren möchte, muss die gesetzlich vorgeschriebenen Fristen einhalten. Der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ist innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung einzulegen.

Die Frist beginnt mit dem Tag der Zustellung des Bescheids. Dabei ist zu beachten:

  • Ein per Post versandter Bußgeldbescheid gilt rechtlich drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt.
  • Auch, wenn der Brief tatsächlich nicht ankommt, kann die Frist dennoch zu laufen beginnen.

Gerade diese Zustellfiktion führt in der Praxis häufig zu rechtlichen Problemen. Wird die Frist versäumt, gilt der Bußgeldbescheid grundsätzlich als rechtskräftig.

Erfolgsaussichten eines Einspruchs

Fachlich prüfen lassen

Ob ein Einspruch sinnvoll ist, hängt stets vom Einzelfall ab. Die Erfolgsaussichten sollten daher vorab mit einem im Verkehrsrecht erfahrenen Rechtsanwalt besprochen werden. Dieser kann einschätzen, ob:

  • Fehler im Bußgeldbescheid vorliegen
  • die Beweisführung angreifbar ist
  • formelle oder technische Mängel bestehen
  • Verjährung eingetreten sein könnte

Einspruch gut vorbereiten

Rechtliche Möglichkeiten nicht verspielen

Ob ein Einspruch sinnvoll ist, hängt stets vom Einzelfall ab. Die Erfolgsaussichten sollten daher vorab mit einem im Verkehrsrecht erfahrenen Rechtsanwalt besprochen werden. Dieser kann einschätzen, ob:

Fehler im Bußgeldbescheid vorliegen
die Beweisführung angreifbar ist
formelle oder technische Mängel bestehen
Verjährung eingetreten sein könnte

Mit Anwalt an der Seite

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