Anwaltskosten
Anwaltsgebühren & Erstberatung
Ein Anwalt berechnet sein Honorar normalerweise nach dem Gesetz. Die genauen Regeln stehen im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Die Kosten für unsere Arbeit hängen meistens vom Streitwert ab. Wir beraten Sie dazu ausführlich. Dabei besprechen wir auch, ob sich der Aufwand für Sie lohnt.
Beratungsgespräch beim Anwalt
Wir beraten Privatpersonen ein erstes Mal zu ihrem Rechtsproblem: Dieses Gespräch kostet meistens zwischen 190 € und 250 € inklusive Umsatzsteuer.
Wir ziehen den Preis für diese Beratung später ab, wenn wir in derselben Sache weiter für Sie arbeiten.
Rechtschutz- versicherung notwendig?
Wir beraten Sie auch ohne Rechtsschutzversicherung. Privatpersonen zahlen für das erste Gespräch meistens 190 bis 250 Euro inklusive Umsatzsteuer. In diesem Gespräch klären wir Ihre rechtliche Lage.
Wenn wir danach weiter für Sie arbeiten, ziehen wir die Kosten der Erstberatung von der nächsten Rechnung ab.
Versicherung auch rückwirkend möglich
Rechtsschutzversicherungen zahlen meistens die Kosten für eine Beratung zwischen 190 € und 250 €.
Manche Versicherungen schützen Sie auch nachträglich im Verkehrsrecht. Suchen Sie im Internet nach passenden Angeboten, zum Beispiel bei der ARAG SE.
