Nimmt die MPU-Prüfstelle ein zunächst erteiltes positives Gutachten später wieder zurück, verliert der Fahrer erneut seine Erlaubnis. Die Behörde entzieht den Führerschein auch dann, wenn sie die fehlende Eignung erst später bemerkt.

Eine MPU-Stelle glaubte, dass der Fahrer bei den Belegen für seine Abstinenz gelogen hat. Deshalb war das Gutachten ungültig. So fehlte die Grundlage für den Führerschein.
Rücknahme eines MPU-Gutachtens
Der Antragsteller bekam am 1. Oktober 2024 ein positives MPU-Gutachten von der O. GmbH in W. Dieses Gutachten beruhte auf drei negativen Abstinenznachweisen. Deshalb gab die Behörde ihm am 30. Oktober 2024 den Führerschein der Klassen A1, A, B, AM und L zurück.
Abstinenznachweise gefälscht
Am 16. Dezember 2024 informierte die O. GmbH die Behörde über einen Fehler. Das Labor bestätigte die Abstinenznachweise des Antragstellers nachträglich doch nicht. Die O. GmbH erklärte, dass sie das Gutachten auch wegen dieser Befunde positiv bewertete. Daher zieht sie die gute Prognose für den Antragsteller nun zurück.
Die Behörde hörte den Antragsteller an. Am 7. März 2025 nahm sie seinen Führerschein vom 30. Oktober 2024 gemäß § 48 VwVfG NRW wieder weg.
Belege für den Verzicht auf Drogen fehlen
Der Antragsteller beweist seine Eignung nicht durch das medizinisch-psychologische Gutachten der O. GmbH vom 1. Oktober 2024. Zwar stellte die Gutachtenstelle damals fest, dass der Antragsteller keine Drogen mehr nimmt. Sie erwartete daher keinen weiteren Missbrauch von Rauschmitteln oder Medikamenten. Doch am 16. Dezember 2024 schrieb die Stelle der Behörde etwas anderes. Sie nimmt ihre gute Prognose zurück, weil die Belege für den Verzicht auf Drogen fehlen.
Die Prüfstelle zog ihr Gutachten zurück. Deshalb fehlt der Beweis, dass der Antragsteller wieder Auto fahren darf.
Für den Antragsteller hat sich die Lage nicht verändert. Seine Situation ist nun wie vor der Untersuchung.
Er darf also weiterhin kein Fahrzeug führen.
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Sven Skana
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Anwalt für Strafrecht

