Promille auf dem Fahrrad: Kann dem Einzelnen das Radfahren untersagt werden?

Wenn jemand ein Rotlicht überfährt, ist die Bestrafung abhängig von der Zeit, die die Ampel rot war, bevor sie überfahren wurde. Beträgt die Zeit mehr als eine Sekunde, hat die Tat in der Regel ein Fahrverbot von einem Monat, 2 Punkte im Fahreignungsregister und ein hohes Bußgeld zur Folge.

Ein aktueller Fall zeigt aber, dass das Fahrverbot nicht zwingend vom Gericht durchgesetzt werden muss. Hierzu müssen Gründe vorgetragen werden, die das Fahrverbot für den Betroffenen unzumutbar erscheinen lassen.

Promille auf dem Fahrrad - ein Radfahrer im Straßenverkehr

Berufliche Schwierigkeiten: ein guter Grund?

Das Amtsgericht Dortmund sah in einem Fall vom Fahrverbot ab, nachdem der Betroffene vorgetragen hatte, berufliche Schwierigkeiten im Hauptberuf und im Nebengewerbe erwarten zu müssen. Zum einen sollte er für die Zeit des Verbots in seinem Hauptberuf unbezahlt freigestellt werden. Zum anderen sah er erheblichen wirtschaftlichen Einbußen entgegen, da er als Garten- und Landschaftsbauer schwere Gerätschaften transportieren müsse und ohne Transportmöglichkeit sicher Aufträge verlieren werde.

Zudem war der betroffene Kraftfahrzeugführer nicht vorbelastet und zeigte sich in der Hauptverhandlung einsichtig.

Kein Fahrverbot: Das Besondere an der Entscheidung

Das Gericht verzichtete auf die Verhängung des Fahrverbots unter Verdopplung der Geldbuße. Diese Verfahrensweise ist an sich nicht ungewöhnlich. Allerdings ist die Entscheidung des AG Dortmund, gemessen an den Vorgaben höherer Gerichte, sehr großzügig. Ein Wegfall des Fahrverbots ist typischerweise dann möglich, wenn anderenfalls eine Kündigung durch den Arbeitgeber droht oder die wirtschaftliche Existenz des Betroffenen gefährdet ist.

Im Fall des AG Dortmund lag weder die drohende Kündigung noch eine gefährdete Existenz vor. Dennoch fiel das Fahrverbot im Endergebnis weg.

Hinweis:

Bitte beachten Sie, dass es einer genauen Prüfung des Einzelfalls bedarf, um herauszufinden, ob sich Ihr eigener Sachverhalt genau mit dem oben geschilderten Anwendungsfall deckt.

Für diesbezügliche Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Zudem übernimmt in der Regel eine Rechtsschutzversicherung alle Anwaltskosten und auch die Verfahrenskosten eines Rechtsstreits. Wir informieren Sie auf jeden Fall gern im Voraus zu allen anfallenden Kosten.

Sven Skana

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Anwalt für Strafrecht