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AutorenbildRA Sven Skana

Verhüllungsverbot im Straßenverkehr: Gericht weist Klage auf Ausnahmegenehmigung für Niqab ab

Das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße hat in einem aktuellen Urteil vom 26. Juli 2023 (Aktenzeichen: 3 K 26/23.NW) eine Klage einer Muslimin abgewiesen, die eine Ausnahmegenehmigung vom Verhüllungsverbot der Straßenverkehrsordnung beantragt hatte. In diesem Urteil ging es um die Vereinbarkeit des Verhüllungsverbots mit dem Grundrecht der Religionsfreiheit. Im Mittelpunkt stand die Frage, ob es zulässig ist, einen Gesichtsschleier (Niqab) während des Autofahrens zu tragen, trotz des geltenden Verbots, das Gesicht zu verhüllen.


Im Juli 2021 hatte die Klägerin einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung vom Verhüllungsverbot gemäß § 23 Abs. 4 Satz 1 der Straßenverkehrsordnung gestellt. Dieser Paragraph besagt, dass das Gesicht beim Führen eines Kraftfahrzeugs nicht so verhüllt oder verdeckt sein darf, dass die Identifizierung des Fahrers nicht mehr möglich ist. Der Antrag wurde im Februar 2022 abgelehnt, woraufhin die Klägerin Klage erhob. Das Verwaltungsgericht Neustadt hat diese Klage abgewiesen.

Der Kernpunkt des vorliegenden Falls liegt in der Unterscheidung zwischen dem Gesichtsschleier (Niqab) und dem Kopftuch (Hijab) aus religiösen Gründen. Anders als das Kopftuch, das lediglich die Haare sowie eventuell den Hals-, Schulter- und Brustbereich bedeckt, verhüllt der Niqab das Gesicht, mit Ausnahme der Augenpartie. Diese Unterscheidung ist von entscheidender Bedeutung, da sie das Ausmaß der Verhüllung und die damit einhergehenden rechtlichen Fragen bestimmt.


Religionsfreiheit vs. Verkehrssicherheit

Die zentrale Frage des Falls drehte sich um die Abwägung zwischen dem Recht auf Religionsfreiheit und der Verkehrssicherheit. Die Klägerin argumentierte, dass ihr religiöser Glaube es erfordere, den Niqab auch während des Autofahrens zu tragen. Das Gericht betonte jedoch, dass das Verhüllungsverbot im Straßenverkehr die Verkehrssicherheit und die Identifizierung der Fahrer gewährleisten soll. Es stellte fest, dass das Verhüllungsverbot mit dem Grundgesetz vereinbar ist und die Religionsfreiheit nicht unzumutbar einschränkt.


Verhältnismäßigkeit und mögliche Maßnahmen

Das Gericht wies darauf hin, dass das Verhüllungsverbot in bestimmten Bereichen des Straßenverkehrs Anwendung findet und somit die Religionsausübung nur in begrenzten und nicht wesentlichen Lebenssituationen eingeschränkt wird. Die Klägerin konnte keine überwiegenden Rechtsgüter nachweisen, die durch die Ablehnung ihres Antrags verletzt würden. Die Abwägung zwischen der individuellen Religionsfreiheit und der Verkehrssicherheit führte zu dem Schluss, dass das Verbot gerechtfertigt und verhältnismäßig ist. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt unterstreicht die Bedeutung der Verkehrssicherheit im Kontext von religiösen Praktiken im Straßenverkehr. Es verdeutlicht, dass das Verhüllungsverbot im Straßenverkehr eine angemessene Maßnahme darstellt, um sowohl die Identifizierung der Fahrer als auch die allgemeine Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Dieses Urteil setzt einen rechtlichen Präzedenzfall in Bezug auf die Balance zwischen Religionsfreiheit und öffentlichem Interesse, insbesondere der Verkehrssicherheit.


Az.: Verwaltungsgericht Neustadt, Urteil vom 26.07.2023 - 3 K 26/23.NW


Hinweis:


Bitte beachten Sie, dass es einer genauen Prüfung des Einzelfalls bedarf, um herauszufinden, ob sich Ihr eigener Sachverhalt genau mit dem oben geschilderten Anwendungsfall deckt.


Für diesbezügliche Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Zudem übernimmt in der Regel eine Rechtsschutzversicherung alle Anwaltskosten und auch die Verfahrenskosten eines Rechtsstreits. Wir informieren Sie auf jeden Fall gern im Voraus zu allen anfallenden Kosten.


Sven Skana

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Anwalt für Strafrecht



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