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AutorenbildRA Sven Skana

Täterfoto: Verwandter als potenzieller Fahrer – Wegfall des Fahrverbots


Verfahrensgegenstand war im konkreten Fall die fahrlässige Rotlichtmissachtung einer Lichtzeichenanlage, die eine Verurteilung des Betroffenen zu einer Geldbuße in Höhe von 200 Euro sowie die Verhängung eines einmonatigen Fahrverbotes durch das AG Leipzig zur Folge hatte.


Die hiergegen gerichtete Rechtsbeschwerde des Betroffenen vor dem OLG Dresden war erfolgreich, das vorinstanzliche Urteil wurde aufgehoben.

Verwechslungsfähige Ähnlichkeit (Verwandter) erfordert Nachforschung des Gerichts

Begründet wurde dies vom OLG mit der Lückenhaftigkeit der Beweiswürdigung des AG mit Blick auf die Identifizierung des Betroffenen als Täter. Als problematisch wurde dabei nicht die Geeignetheit des Tatfotos in der Akte für eine Identifizierung erachtet, sondern die Tatsache, dass das AG den vom Betroffenen als Fahrer genannten Zeugen in seinen Urteilsgründen argumentativ nicht nachvollziehbar ausgeschlossen hatte. Der Betroffene und der von ihm genannte Zeuge hatten denselben Nachnamen, was ein Hinweis auf ein (mögliches) Verwandtschaftsverhältnis sei. In derartigem Fällen sei eine verwechslungsfähige Ähnlichkeit nicht ausgeschlossen, was wiederum Ausführungen seitens des AG zu den unterschiedlichen Merkmalen zwischen dem Zeugen und dem Tatfoto bzw. eine Stellungnahme zu der ggf. bestehenden Ähnlichkeit erfordert hätte.


Die Mitteilung derartiger Merkmale wurde hier vom Gericht jedoch unterlassen. Das Fahrverbot war aufzuheben.

(OLG Dresden, Beschluss vom 28.09.2020 – OLG 22 Ss 539/20 (B))

Foto: AdobeStock Nr. 48946472

Hinweis:

Bitte beachten Sie, dass es einer genauen Prüfung des Einzelfalls bedarf, um herauszufinden, ob sich Ihr eigener Sachverhalt genau mit dem oben geschilderten Anwendungsfall deckt. Für diesbezügliche Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Zudem übernimmt in der Regel eine Rechtsschutzversicherung alle Anwaltskosten und auch die Verfahrenskosten eines Rechtsstreits. Wir informieren Sie auf jeden Fall gern im Voraus zu allen anfallenden Kosten.

Sven Skana Fachanwalt für Verkehrsrecht Anwalt für Strafrecht

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