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AutorenbildRA Sven Skana

Rentner erschleicht sich knapp 1000 Fentanyl-Pflaster – Bewährung


Das Amtsgericht München hat sich im Juli 2022 mit einem außergewöhnlichen Verhalten eines Rentners beschäftigt. Der 65 – Jährige habe sich nach Aufklärung des Gerichts 21-malig Betäubungsmittel verschreiben lassen, welches er anschließend gehortet hat. Das Gericht sah die Tatbestände erfüllt – es folgte eine Verurteilung aufgrund 21-maligen Betruges in Tateinheit mit dem unerlaubten Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge. Der Senior wurde zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sieben Monaten verurteilt, aufgrund seiner Sozialprognose und der Kooperation mit den Behörden wurde die Freiheitsstrafe jedoch auf Bewährung ausgesetzt.


Detailliert liegt dem Urteil des Amtsgerichtes München folgender Sachverhalt zugrunde:

Der zum Beginn der Taten 59 – jährige Rentner war im Zeitraum von 2016 bis Ende 2019 bei sieben verschiedenen Ärzten und Ärztinnen und klagte dort immer wieder über gleiche Symptome. Mit der Ausrede, dass sich sein aktueller Hausarzt im Urlaub befinde und er seine Medikation kannte, ließ er sich wiederholt Fentanyl-Pflaster verschreiben, welche zur Behandlung starker chronischer Schmerzen eingesetzt werden. Während er von Arzt zu Arzt wechselte, verschwieg er gezielt, dass er bereits über andere Doktoren die notwendigen Pflaster erhalten habe. Letztendlich erlangte der Rentner durch seine Masche ca. 980 Fentanyl-Pflaster mit einem Gesamtwert von 20.777,40 EUR sowie einem Wirkstoffgehalt von 22.657,60mg Fentanyl.


Kooperation mit den Behörden wurde strafmildernd ausgelegt

Als die Hauptverhandlung begann, hat der Rentner erneut vor Gericht alle Vorwürfe eingeräumt und seine Taten gestanden. Er erklärte gegenüber dem Richter, dass er aufgrund eines Eingriffes vor sieben Jahren eine irreversible Schmerzproblematik erlitt und durch diese Pflaster eine hohe Abhängigkeit hinsichtlich des schmerzstillenden Medikaments aufgebaut hat. Jedoch ist hier zu berücksichtigen, dass der Mann sich 980 solcher Pflaster erschlichen hat, welche ihn nach einem Gutachten der Sachverständigen für einen Zeitraum von ca. acht vollen Jahren hätte berauschen können.

Aufgrund der vollumfänglichen Geständnisse sowie der Kooperation mit den Ermittlungsbehörden und dem Motiv der Schmerzstillung konnte die Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sieben Monaten auf Bewährung ausgesetzt werden. Ein Strafvollzug sei hier aufgrund des hohen Lebensalters sowie der zwischenzeitlich eingetretenen Betäubungsmittelabstinenz nicht erforderlich.


Amtsgericht München, Urteil vom 26.07.2022 - 1125 Ls 362 Js 107777/21 –

AdobeStockFoto-Nr.: 509900067


Hinweis:

Bitte beachten Sie, dass es einer genauen Prüfung des Einzelfalls bedarf, um herauszufinden, ob sich Ihr eigener Sachverhalt genau mit dem oben geschilderten Anwendungsfall deckt.


Für diesbezügliche Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Zudem übernimmt in der Regel eine Rechtsschutzversicherung alle Anwaltskosten und auch die Verfahrenskosten eines Rechtsstreits. Wir informieren Sie auf jeden Fall gern im Voraus zu allen anfallenden Kosten.

Sven Skana

Fachanwalt für Verkehrsrecht


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