Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 1. Juni 2023 die rechtskräftige Bestätigung der Urteile des Landgerichts Köln verkündet, die vier sogenannte Hawala-Banker zu mehrjährigen Haftstrafen wegen ihrer Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung verurteilen. Dieses wichtige Urteil wirft ein Licht auf das sogenannte Hawala-Banking, ein System, das von einer Organisation betrieben wurde, um Geldtransfers außerhalb des staatlich überwachten Finanzsektors durchzuführen.
Die Verurteilung und Urteile des Landgerichts Köln
Die Verurteilung von vier Hawala-Bankern zu Haftstrafen zwischen zweieinhalb und drei Jahren wurde durch den BGH bestätigt. Diese Verurteilung erfolgte aufgrund der Teilnahme an einer kriminellen Vereinigung. Die Angeklagten wurden des vorsätzlichen unerlaubten Erbringens von Zahlungsdiensten in Tateinheit mit mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung und teilweise auch der Unterschlagung für schuldig befunden. Das Landgericht Köln verhängte Gesamtfreiheitsstrafen von zwei Jahren und acht Monaten bis zu drei Jahren und zudem Einziehungsentscheidungen.
Die Aktivitäten der Hawala-Banking-Organisation
Die Angeklagten wurden in verschiedenen Verfahren verurteilt, da sie Teil einer konspirativ arbeitenden Organisation waren, die unter absoluter Anonymität provisionspflichtige Finanzdienstleistungen in Form von Geldtransfers nach dem Hawala-Banking-System durchführte. Dieses System ermöglicht es, Geldtransfers außerhalb des staatlich überwachten Finanzsektors vorzunehmen. Die Organisation, die von einem gesondert Verfolgten geführt wurde, transferierte im Zeitraum von Februar 2018 bis November 2019 Vermögenswerte im Wert von über 356 Millionen Euro von Deutschland in die Türkei. Die Tätigkeiten der Angeklagten erstreckten sich über einen Zeitraum von 2016 bis 2019.
Die Revisionen der Angeklagten und ihre Ablehnung
Die Angeklagten legten gegen die Urteile des Landgerichts Revisionen ein und rügten die Verletzung materiellen Rechts. Der BGH wies die meisten dieser Rechtsmittel ab. Eine Einziehungsentscheidung wurde in einem Fall korrigiert. Der BGH bestätigte erneut die rechtliche Qualifizierung einer Organisation, die das Hawala-Banking-System betreibt, als kriminelle Vereinigung gemäß § 129 Abs. 2 des Strafgesetzbuches (StGB). Diese Qualifizierung wurde bereits in früheren Entscheidungen des BGH bekräftigt.
Das rechtskräftige Urteil des BGH im Fall Hawala-Banking unterstreicht die ernsthafte Verfolgung von kriminellen Aktivitäten im Finanzsektor. Die Verurteilung der Hawala-Banker zu mehrjährigen Haftstrafen aufgrund ihrer Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung zeigt, dass der Staat gegen illegale Finanzdienstleistungen konsequent vorgeht.
Az.: Bundesgerichtshof, Beschluss vom 01.06.2023- 3 StR 414/22
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Sven Skana
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Anwalt für Strafrecht
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