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AutorenbildRA Sven Skana

Keine Rechtfertigung von starkem Abbremsen bei Sichtung eines Fuchses am Straßenrand

Das Amtsgericht Pfaffenhofen hat im September 2022 entschieden, dass ein Fahrzeugführer, der wegen eines am Straßenrand befindlichen Fuchses stark abbremsen muss, im Falle eines Auffahrunfalls nicht mehr als 2/3 seiner Schäden ersetzt verlangen kann, wenn dem nachfolgenden Fahrzeugführer nicht nachgewiesen werden kann, einen ausreichenden Sicherheitsabstand eingehalten zu haben.


Folgender Sachverhalt war Grund für die gerichtliche Entscheidung:

Im April 2021 ereignete sich auf einer Straße in Oberbayern ein Verkehrsunfall, als die Klägerin, die Fahrerin eines Skoda, wegen eines am Straßenrand befindlichen Fuchses stark abbremste und das nachfolgende Fahrzeug auffuhr.

Die Haftpflichtversicherung der nachfolgenden Fahrzeugführerin zahlte 2/3 des Schadens der Klägerin, die jedoch ihren gesamten Schaden ersetzt haben wollte und daher Klage erhob. Das Amtsgericht Pfaffenhofen entschied jedoch gegen die Klägerin und stellte fest, dass ihr kein Anspruch auf weiteren Schadensersatz zustehe. Das Gericht begründete dies damit, dass die Klägerin verkehrswidrig stark abgebremst habe, da es dafür keinen zwingenden Grund gegeben habe. Durch das starke Abbremsen habe sie einen besonders schwerwiegenden Unfallbeitrag geleistet, während der Beklagten kein „zu geringer Sicherheitsabstand“ nachgewiesen werden konnte. Das Gericht stellte somit fest, dass die Klägerin unter keinen Umständen mehr als 2/3 des bereits regulierten Schadens von der Beklagten verlangen konnte.


Schutz des nachfolgenden Verkehrs ist über ein Tier zu stellen

Ein Kraftfahrzeug dürfe auf ein kleines Tier, das auf der Fahrbahn für ihn und sein Fahrzeug keine Gefahr bildet, nur Rücksicht nehmen, wenn ihm das ohne Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit möglich ist. Eine Gefahr für die Klägerin oder deren Fahrzeug habe nicht bestanden. Der Schutz des Tieres habe deshalb hinter dem Schutz des nachfolgenden Verkehrs zurücktreten müssen.


Amtsgericht Pfaffenhofen a.d. Ilm, Urteil vom 16.09.2022 - 1 C 130/22 –


AdobeStock Foto-Nr.: 220822858


Hinweis:


Bitte beachten Sie, dass es einer genauen Prüfung des Einzelfalls bedarf, um herauszufinden, ob sich Ihr eigener Sachverhalt genau mit dem oben geschilderten Anwendungsfall deckt.


Für diesbezügliche Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Zudem übernimmt in der Regel eine Rechtsschutzversicherung alle Anwaltskosten und auch die Verfahrenskosten eines Rechtsstreits. Wir informieren Sie auf jeden Fall gern im Voraus zu allen anfallenden Kosten.


Sven Skana

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Anwalt für Strafrecht


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