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AutorenbildRA Sven Skana

Fällt ein mobiles Auslesegerät unter das Handyverbot am Steuer?

Wer am Steuer ein elektronisches Gerät benutzt, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, verstößt gegen das sogenannte Handyverbot nach § 23 Abs. 1a StVO und muss mit einem Bußgeld rechnen. Doch was ist, wenn ein Kfz-Mechaniker ein mobiles Auslesegerät in der Hand hält, um während der Fahrt einen Fehler an einem Kundenfahrzeug zu ermitteln? Ist das auch ein elektronisches Gerät im Sinne der Vorschrift? Das Oberlandesgericht Schleswig hat sich im März 2023 mit dieser Frage in einem aktuellen Beschluss beschäftigen müssen.


Der Entscheidung lag folgender Sachverhalt zugrunde:

Der Betroffene war als Kfz-Mechaniker tätig und fuhr mit einem Kundenfahrzeug auf der Bundesstraße Richtung Kiel. An dem Fahrzeug war ein Diagnosegerät angeschlossen, das via Bluetooth mit einem mobilen Auslesegerät verbunden war. Dieses Gerät ähnelte äußerlich einem Smartphone und verfügte auch über einen Touch-Bildschirm. Der Betroffene hielt das Auslesegerät in der Hand, um so während der Fahrt einen Fehler an dem Fahrzeug zu ermitteln.


Das Amtsgericht verurteilte ihn wegen vorsätzlicher Nutzung eines elektronischen Geräts am Steuer zu einer Geldbuße von 100 Euro. Es subsumierte das Auslesegerät unter den Tatbestand des § 23 Abs. 1a StVO und lehnte eine Ausnahme für die Fehlerdiagnose ab. Der Betroffene legte Rechtsbeschwerde ein und machte geltend, dass er nur fahrlässig gehandelt habe und dass das Auslesegerät kein elektronisches Gerät im Sinne der Vorschrift sei.


OLG: Auslesegerät ist ein elektronisches Gerät nach Norm

Das OLG Schleswig wies die Rechtsbeschwerde als unbegründet zurück und bestätigte das Urteil des Amtsgerichts. Das Gericht führte aus, dass der Betroffene die objektiven und subjektiven Tatbestandsmerkmale des § 23 Abs. 1a StVO erfüllt habe, indem er das Auslesegerät beim Führen des Fahrzeugs aufgenommen oder gehalten habe. Es stellte klar, dass auch ein mit einem mobilen Diagnosegerät verbundenes Auslesegerät unter den Begriff des elektronischen Geräts falle, das der Kommunikation, Information oder Organisation diene oder zu dienen bestimmt sei. Es sei dabei unerheblich, ob das Gerät auch andere Funktionen habe oder ob es dem Fahrer nützlich sei.

Das OLG Schleswig wies darauf hin, dass der Zweck des Handyverbots die Vermeidung von Ablenkungen und Gefährdungen im Straßenverkehr sei. Es sei daher nicht entscheidend, ob der Fahrer mit dem Gerät kommuniziere oder sich informiere, sondern ob er seine Aufmerksamkeit vom Verkehrsgeschehen abwende und seine Hände vom Lenkrad nehme. Demnach falle auch ein solches Gerät unter das Verbot und rechtfertigt einen Bußgeldbescheid.


Die Richter verwiesen zudem auf die Rechtsprechung anderer Oberlandesgericht, welche schon mit zahlreichen solcher Fälle beschäftigt waren, in welchem es um die Auslegung von elektronischen Geräten in Bezug auf diese Norm ging.


Vorsicht bei der Nutzung von elektronischen Geräten am Steuer

Der Beschluss des OLG Schleswig zeigt, dass das Handyverbot am Steuer nicht nur für Smartphones, sondern für alle elektronischen Geräte gilt, die der Kommunikation, Information oder Organisation dienen oder zu dienen bestimmt sind. Es kommt dabei nicht auf die Funktion oder den Nutzen des Geräts an, sondern auf die Ablenkung und Gefährdung des Fahrers.

Es empfiehlt sich daher, am Steuer keine elektronischen Geräte zu benutzen, die nicht ausdrücklich erlaubt sind. Dazu gehören zum Beispiel Navigationsgeräte oder Freisprecheinrichtungen, die fest eingebaut oder in einer Halterung angebracht sind. Auch eine Sprachsteuerung kann eine zulässige Alternative sein.


AZ.: OLG Schleswig, Beschl. v. 28.03.2023 – II ORbs 15/23


Hinweis:

Bitte beachten Sie, dass es einer genauen Prüfung des Einzelfalls bedarf, um herauszufinden, ob sich Ihr eigener Sachverhalt genau mit dem oben geschilderten Anwendungsfall deckt.

Für diesbezügliche Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Zudem übernimmt in der Regel eine Rechtsschutzversicherung alle Anwaltskosten und auch die Verfahrenskosten eines Rechtsstreits. Wir informieren Sie auf jeden Fall gern im Voraus zu allen anfallenden Kosten.


Sven Skana

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Anwalt für Strafrecht


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