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AutorenbildRA Sven Skana

Drei Klimaaktivisten vor Münchner Gericht zu Geldstrafen verurteilt

Das Amtsgericht München hat im Januar 2023 innerhalb eines beschleunigten Verfahrens drei Klimaaktivisten aufgrund einer Sitzblockade am Münchner Stachus wegen gemeinschaftlicher Nötigung zu einer Geldstrafe von jeweils 450 EURO verurteilt. Der zuständige Tatrichter des Amtsgerichts Münchens hat betont, dass der Klimaschutz kein pauschaler Rechtfertigungsgrund für die Begehung von Straftaten sein dürfe.


Dem Urteil des erstinstanzlichen Amtsgerichtes aus München liegt folgender Sachverhalt zugrunde:

Am 03.11.2022 beteiligten sich die Aktivisten gegen 10.30 Uhr und erneut gegen 18.45 Uhr an "Klebeaktionen" am Münchener Stachus. Dadurch mussten Verkehrsteilnehmer anhalten und es bildete sich ein erheblicher Stau. Erst gegen 13.10 Uhr bzw. 23.50 Uhr konnte der Verkehr nach Entfernung der geklebten Aktivisten wieder fließen. Aufgrund dieser Blockadeaktionen wurden die Aktivisten am 04.11.2022 für mehrere Tage polizeilich in Gewahrsam genommen.


Sitzblockaden haben keinen direkten Einfluss auf die Klimaerwärmung

Das Gericht stellte in seiner Urteilsbegründung klar, dass Klimaschutz keine Rechtfertigung für die Begehung von Straftaten ist. Es wurde argumentiert, dass Sitzblockaden keinen direkten Einfluss auf den Klimawandel haben und dass es andere Möglichkeiten gibt, auf den Klimawandel einzuwirken, ohne Straftaten zu begehen. Das Gericht betonte, dass es für den politischen Meinungsprozess ausreichend Instrumente wie das Recht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit, das Petitionsrecht sowie die Bildung politischer Parteien gibt. Weitere Klimaaktivisten wurden am 30.11.2022 im Rahmen eines beschleunigten Verfahrens am Amtsgericht München ebenfalls zu Geldstrafen in mittlerer dreistelliger Höhe verurteilt, in Bezug auf die Nötigungshandlungen vom 03.11.2022. Die Entscheidungen sind noch nicht endgültig.


Sitzblockaden durch Klimakleber sind eine Form des zivilen Ungehorsams, die von Klimaaktivisten durchgeführt werden, um auf die Notwendigkeit einer schnellen und entschlossenen Handlung im Kampf gegen den Klimawandel aufmerksam zu machen. Die Aktivisten kleben sich an Straßen oder Bahngleise, was dazu führt, dass der Verkehr unterbrochen wird.


Solche Aktionen finden weltweit statt und sind ein Mittel, um politische Forderungen zu unterstützen und öffentliche Aufmerksamkeit auf das Thema zu lenken. Es gibt jedoch auch Kritik an diesen Methoden, da sie die Freiheit und Sicherheit anderer Menschen beeinträchtigen können und zu Verkehrsstörungen führen können.


Aktenzeichen: AG München, Urteil vom 31.01.2023, Az. Nicht öffentlich bekannt

AdobeStock Foto-Nr.: 565272394


Hinweis:


Bitte beachten Sie, dass es einer genauen Prüfung des Einzelfalls bedarf, um herauszufinden, ob sich Ihr eigener Sachverhalt genau mit dem oben geschilderten Anwendungsfall deckt.


Für diesbezügliche Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Zudem übernimmt in der Regel eine Rechtsschutzversicherung alle Anwaltskosten und auch die Verfahrenskosten eines Rechtsstreits. Wir informieren Sie auf jeden Fall gern im Voraus zu allen anfallenden Kosten.


Sven Skana

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Anwalt für Strafrecht



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