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Bundesgerichtshof kippt Freisprüche im Fall "Bunte Blüte' für CBD-Produkte"

Der Bundesgerichtshof hat in seiner aktuellen Entscheidung vom Januar 2023 die Freisprüche des Berliner Landgerichts in Bezug auf die Betäubungsmittelstraftaten mit CBD-Produkten aufgehoben. Nach Ansicht der Richter aus Karlsruhe hat sich die Beweiswürdigung des Berliner Landgerichts als rechtsfehlerhaft erwiesen. Der Fall wurde einer anderen Strafkammer des Berliner Landgerichts zugewiesen, welchen den Sachverhalt erneut verhandeln soll.


Dem Urteil aus Karlsruhe liegt folgende Begehung zugrunde:

Die Angeklagten, bestehend aus dem Geschäftsführer und dem Vertriebsleiter sowie zwei Mitarbeitern und zwei Teilhabern, die nicht im operativen Geschäft tätig waren, waren Teil der Unternehmergesellschaft (UG) "Bunte Blüte". Dieses Unternehmen vertrieb CBD-Produkte, die aus Bestandteilen von Cannabispflanzen mit geringem THC-Gehalt und hohem CBD-Gehalt hergestellt wurden. Die Produkte wurden in Portionen von 2 und 5 Gramm über Spätverkaufsstellen und im Online-Handel verkauft. Im Januar 2019 brachte ein Angeklagter 3 kg THC-haltige Cannabispflanzen aus der Schweiz nach Deutschland. Am nächsten Tag wurden 2,4 kg THC-haltige Pflanzen und 1 kg THC-haltige Zubereitungen im Geschäftslokal des Unternehmens verwahrt, um sie gewinnbringend zu verkaufen. Ein anderer Angeklagter bestellte 7,5 kg THC-haltige Pflanzen in Luxemburg, aber das Paket wurde vom Zoll beschlagnahmt, bevor es das Unternehmen erreichen konnte.


Kein strafrechtliches Fehlverhalten ersichtlich

Das Landgericht sprach die Angeklagten frei, weil ihnen kein strafrechtliches Fehlverhalten nachgewiesen werden konnte. Obwohl die CBD-Produkte als Betäubungsmittel galten, erkannten oder verkannten die Angeklagten nicht, dass sie missbräuchlich für Rauscherzeugung genutzt werden könnten und daher unter das Betäubungsmittelgesetz fielen.

Der Bundesgerichtshof hat das Urteil aufgehoben, weil es Fehler in der Beweiswürdigung gab. Die Strafkammer hat die Einlassungen der Angeklagten nicht überprüft, sondern ohne nähere Prüfung übernommen. Keine Feststellungen zu den Verhältnissen und Vorstrafen der Angeklagten wurden getroffen, obwohl diese möglicherweise Einfluss auf ihr Wissen über die Betäubungsmitteleigenschaft der verkauften CBD-Produkte hatten. Zudem wurde nicht ausreichend untersucht, dass die Angeklagten argumentierten, dass die Produkte keine Rauschwirkung hätten. Eine andere Strafkammer des Landgerichts Berlin wird den Fall nun neu verhandeln.


Bundesgerichtshof, Urteil vom 16.01.2023 - 5 StR 269/22 –

AdobeStock Foto-Nr.: 180742101


Hinweis:


Bitte beachten Sie, dass es einer genauen Prüfung des Einzelfalls bedarf, um herauszufinden, ob sich Ihr eigener Sachverhalt genau mit dem oben geschilderten Anwendungsfall deckt.


Für diesbezügliche Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Zudem übernimmt in der Regel eine Rechtsschutzversicherung alle Anwaltskosten und auch die Verfahrenskosten eines Rechtsstreits. Wir informieren Sie auf jeden Fall gern im Voraus zu allen anfallenden Kosten.


Sven Skana

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Anwalt für Strafrecht





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