top of page
Suche
AutorenbildRA Sven Skana

Bundesgerichtshof bestätigt Urteil zum Mordfall Lübcke

Aktualisiert: 29. Nov. 2022

Der Bundesgerichtshof hat nun mit einem Urteil vom 25.08.2022 beschlossen, die Revision gegen die oberlandesgerichtliche Entscheidung der Vorinstanz zu verwerfen. Demnach erwächst das Urteil im Mordfall Walter Lübcke in Rechtskraft, welcher als ehemaliger Kasseler Regierungspräsident am 01.07.2019 mit einem Revolver getötet wurde.


Das Oberlandesgericht hat folgenden Sachverhalt festgestellt, welcher medial einen heftigen Aufruhr auslöste. Dr. Lübcke wurde am 01.07.2019 gegen 22:30 aus naher Entfernung durch einen Schuss aus einem Trommel-Revolver getötet. Der Täter handelte nach den Feststellungen des Gerichts aus fremdenfeindlichen Motiven und nutzte die Arglosigkeit von Dr. Lübcke gezielt aus, in dem er sich Opfer heranschlich und ihn aus kurzer Distanz einmal gezielt in den Kopf schoss. Dabei kam es ihm darauf an, sein Tatopfer wegen dessen politischer Überzeugung und Betätigung als Regierungspräsident zu töten und gleichsam für die von diesem vertretene Linie in der Flüchtlingspolitik abzustrafen.

Das Oberlandesgericht konnte hingegen keine Feststellung zur beweiswürdigen Beihilfehandlung des Angeklagten H. treffen, welcher dem Angeklagten E. für dessen Mordhandlung Hilfe geleistet haben soll.

Der Angeklagte H. wurde lediglich dafür verurteilt, dass er eine Maschinenpistole als Dekorationswaffe aufbewahrte. Der Hauptangeklagte Stephan E. hingegen wurde zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Zudem wurde eine besondere Schwere der Schuld festgestellt, so dass eine vorzeitige Haftentlassung nach bereits 15 Jahren so gut wie ausgeschlossen ist.


Bundesgerichtshof hat an der OLG-Entscheidung keine Beanstandungen

Die Richter des BGH konnten keinerlei Rechtsfehler oder Sachrügen im Urteil des Oberlandesgerichts entdecken. Hinsichtlich der Verurteilung des Angeklagten E. werden die vom Oberlandesgericht getroffenen Feststellungen zur Tötung von Dr. Lübcke durch die Beweiswürdigung belegt und tragen den Schuldspruch wegen Mordes. Die Rechtsfolgeentscheidungen sind ebenfalls nicht zu beanstanden. Dabei hat der Bundesgerichtshof u. a. entschieden, dass es rechtlich zulässig war, die rassistischen und ausländerfeindlichen Beweggründe des Angeklagten bei der Prüfung der besonderen Schwere der Schuld über die rein politische Motivation hinaus gesondert zu berücksichtigen.


Bundesgerichtshof, Urteil vom 25.08.2022 - 3 StR 359/21 -


AdobeStock-FotoNr.: 267946467


Hinweis:

Bitte beachten Sie, dass es einer genauen Prüfung des Einzelfalls bedarf, um herauszufinden, ob sich Ihr eigener Sachverhalt genau mit dem oben geschilderten Anwendungsfall deckt.


Für diesbezügliche Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Zudem übernimmt in der Regel eine Rechtsschutzversicherung alle Anwaltskosten und auch die Verfahrenskosten eines Rechtsstreits. Wir informieren Sie auf jeden Fall gern im Voraus zu allen anfallenden Kosten.


Sven Skana

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Anwalt für Strafrecht





Aktuelle Beiträge

Alle ansehen

Comments


bottom of page