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AutorenbildRA Sven Skana

Beißattacke gegen eigenes Herrchen – Überfahrener Hund beißt Besitzer – Fahrzeughalter muss zahlen

Das Oberlandesgericht Celle hat sich zu Beginn des Oktobers 2022 in einem Urteil über die Schadensersatzansprüche eines Hundehalters ausgesprochen, welcher von seinem eigenen Hund gebissen wurde, welcher zuvor von einem Fahrzeug angefahren wurde. Das Gericht kam zu dem Entschluss, dass der Fahrzeughalter schadensersatzpflichtig ist, da er die Situation hervorgerufen hat.


Dem Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde:

Bei einem gemeinsamen Jagdausflug im April 2017 in Niedersachsen wurde der Rauhaardackel eines der Jäger von einem anderen Jäger versehentlich mit dem Fahrzeug überfahren. Der Hundehalter wollte seinen verletzten Hund aufheben, wurde dabei jedoch von dem Hund gebissen. Der Hundehalter forderte Schadensersatz von dem Fahrzeughalter und dessen Haftpflichtversicherung, die jedoch ablehnten. Aufgrund dessen erhob er Klage und das Landgericht Lüneburg wies diese ab. Der Hundehalter legte Berufung ein."


Der Hundebiss kann der Betriebsgefahr des Fahrzeuges zugerechnet werden

Das Oberlandesgericht Celle hat sich auf die Seite des Klägers gestellt und entschieden, dass er einen Anspruch auf Schadensersatz nach § 7 Abs. 1 StVG hat. Der Grund dafür ist, dass sich der Hundebiss während des Betriebs des Fahrzeugs des Beklagten ereignet hat und der entstandene Schaden somit der vom Fahrzeug ausgehenden Betriebsgefahr zugerechnet werden kann. Der Hund hat zugebissen, da er durch den Schock nicht mehr zwischen feindlichen und freundlichen Berührungen unterscheiden konnte. Zudem hat das Überfahren des Hundes den Kläger dazu veranlasst, nach ihm zu sehen und das Überfahren war somit die Ursache des Bisses.


Das Oberlandesgericht hat entschieden, dass der Kläger, trotz des Schadensersatzanspruchs nach § 7 Abs. 1 StVG, einen Teil der Haftung selbst tragen muss. Demnach muss er einen Anteil von 25% tragen, da sich im Hundebiss die Tiergefahr realisiert hat, die sogenannte Tierhalterhaftung.

Wenn ein Tier durch einen Unfall unmittelbar betroffen und sogar verletzt wird, erhöht sich das Risiko, das von diesem ausgeht. Ein verletztes Tier bringt aufgrund seiner erhöhten Unberechenbarkeit ein größeres Gefahrenpotential mit sich als ein gesundes Tier. Daher rührt laut dem OLG Celle die Haftungsquotelung.


Oberlandesgericht Celle, Urteil vom 05.10.2022 - 14 U 19/22 -

AdobeStock Foto-Nr.: 301195987


Hinweis:


Bitte beachten Sie, dass es einer genauen Prüfung des Einzelfalls bedarf, um herauszufinden, ob sich Ihr eigener Sachverhalt genau mit dem oben geschilderten Anwendungsfall deckt.


Für diesbezügliche Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Zudem übernimmt in der Regel eine Rechtsschutzversicherung alle Anwaltskosten und auch die Verfahrenskosten eines Rechtsstreits. Wir informieren Sie auf jeden Fall gern im Voraus zu allen anfallenden Kosten.


Sven Skana

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Anwalt für Strafrecht

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