top of page
Suche
AutorenbildRA Sven Skana

10 km/h im Bergmannkiez – VG bestätigt Geschwindigkeitsbeschränkung des Bezirksamtes

Das Verwaltungsgericht Berlin hat sich im Juli 2022 hinter das Bezirksamt Friedrichhain-Kreuzberg gestellt und deren Entscheidung zur Geschwindigkeitsbeschränkung auf 10 km/h für Fahrräder in der Bergmannstraße durch einen Beschluss im Eilverfahren bekräftigt.


Folgender Sachverhalt war Grundlage der Entscheidung durch das Verwaltungsgericht in Berlin:

Im Juli 2021 hat das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg beschlossen, eine Einbahnstraße und einen Fahrradweg mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 10 km/h in der Bergmannstraße zwischen der Nostitzstraße und der Zossener Straße einzurichten. Diese Entscheidung wurde durch die Aufstellung entsprechender Verkehrsschilder umgesetzt. Ein Antragsteller, der angibt, die Bergmannstraße regelmäßig mit dem Fahrrad zwischen seiner Arbeit und seinem Wohnort zu durchqueren, hat gegen diese Entscheidung Widerspruch eingelegt, dessen Ablehnung hat er daraufhin Klage eingereicht. Der Fall ist noch nicht abschließend entschieden, sondern wurde von den Richtern lediglich in Form eines Eilverfahrens abgewickelt. Er argumentiert, dass die Anordnung rechtswidrig ist, da keine Gefährdungslage vorliegt, die eine Verkehrsbeschränkung rechtfertigt und dass ohnehin kein Radfahrer sich an die Geschwindigkeitsbegrenzung halten würde. Er hat explizit um einen vorläufigen Rechtsschutz nachgesucht.


Gericht argumentiert mit zahlreichen Fahrradunfällen

Das Verwaltungsgericht hat den Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz abgelehnt. Es stellte fest, dass die Anordnung der Einrichtung einer Einbahnstraße und eines Fahrradwegs in der Bergmannstraße rechtmäßig war, da sie aufgrund der bestehenden Gefahrenlage im Interesse der Sicherheit des Verkehrs ergriffen wurde. Das Gericht berief sich dabei auf die Tatsache, dass es in der Bergmannstraße und in den angrenzenden Straßen zwischen 2018 und 2020 insgesamt 14 Fahrradunfälle mit 12 leicht- und 2 schwerverletzten Personen gab.

Das Gericht führte weiter aus, dass die örtlichen Verhältnisse in der Bergmannstraße durch eine besonders hohe Dichte an Fußgängern, Rad- und Autofahrern gekennzeichnet sind, was durch die bauliche Umgestaltung der Straße nicht geändert wurde. Im Gegenteil, diese hatte zu einer deutlichen Zunahme der querenden Fußgänger geführt, die nun geschützt werden müssten.


Keine Ermessensfehler durch das Gericht festgestellt

Das Gericht stellte fest, dass die Entscheidung, eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 10 km/h für den Fahrradweg einzuführen, unter Berücksichtigung der vorhandenen Gefahrenlage nicht ermessensfehlerhaft war. Es wurde zwar festgestellt, dass diese Geschwindigkeitsbegrenzung für Radfahrer, deren Fahrräder in der Regel nicht mit einem Tachometer ausgestattet sind, schwieriger zu befolgen sein kann, jedoch hat der Antragsteller nicht dargelegt, dass es unmöglich ist. Das Gericht hatte jedoch nicht über die Rechtmäßigkeit der Einrichtung einer Fahrradstraße in der Bergmannstraße entschieden. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden. Es bleibt abzuwarten, wie das Gericht im Hauptverfahren entscheidet.


Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 18.07.2022 - 11 L 280/22 –

AdobeStock Foto-Nr.: 409630975


Hinweis:


Bitte beachten Sie, dass es einer genauen Prüfung des Einzelfalls bedarf, um herauszufinden, ob sich Ihr eigener Sachverhalt genau mit dem oben geschilderten Anwendungsfall deckt.


Für diesbezügliche Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Zudem übernimmt in der Regel eine Rechtsschutzversicherung alle Anwaltskosten und auch die Verfahrenskosten eines Rechtsstreits. Wir informieren Sie auf jeden Fall gern im Voraus zu allen anfallenden Kosten.


Sven Skana

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Anwalt für Strafrecht

Aktuelle Beiträge

Alle ansehen

Comments


bottom of page