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RA Sven Skana
30. März 20222 Min. Lesezeit
Kein Fahrverbot bei zu großem Zeitabstand zwischen Begehung der OWi und deren Ahndung
Im konkreten Fall hatte die Betroffene vorsätzlich die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 50 km/h...
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